Diskussion:Amt für Wiedergutmachung (Rheinland-Pfalz)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Klein R. in Abschnitt Andere Ämter / Lemmafrage
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Nachfolgenden Satz könnte man bestimmt besser formulieren: "So entstanden das neue Landesamt für Wiedergutmachung und kontrollierte Vermögen in Mainz und vier Bezirksämter für Wiedergutmachung und kontrollierte Vermögen in Neustadt, Koblenz, Mainz und Trier sowie nachgeordneten Ämter bei einigen Stadt- und Kreisverwaltungen (bis Ende 1951) und später ein Außenamt in Berlin" Ich traue mich nicht dran weil ich Angst habe ihn im Sinn zu entstellen ;-)-- PiCri 22:16, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Stimmt, klingt bescheuert und ist schwer verständlich. Ist aber eigentlich richtig! ;-)

Die Ämter hießen "Landesamt für Wiedergutmachung und kontrollierte Vermögen" bzw. "Bezirksamt für Wiedergutmachung und kontrollierte vermögen". Bin in den Formatierungsregeln von Wiki noch nicht so ganz fit, hast du ja schon beim Datum gemerkt ;-) Sollte man die Behördenbezeichungen in Anführungszeichen setzen, kursiv schreiben, oder was wäre sinnvoll und richtig?!? -- Klein R. 22:40, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Ernst Tugendhat hat mal beim Max-Planck-Institut zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt gearbeitet. Solche Eigennamen-Ungetüme setzt man üblicherweise kursiv. (Hab's erledigt.) -- Kerbel 23:23, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habs dann mal etwas entzerrt (umformuliert) nachdem ich dann auch den Sinn kapiert hatte :-)-- PiCri 23:32, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich sags ja: Gemeinsam sind wir stark ;-) Danke zusammen! -- Klein R. 23:35, 11. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Andere Ämter / Lemmafrage[Quelltext bearbeiten]

Ich bin ziemlich sicher, dass es auch anderswo Ämter für Wiedergutmachung gab. So wird zum Beispiel bei Martin Schumacher (Hg.): M.d.R., die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. 3., erheblich erweiterte und überarbeitete Auflage. Droste, Düsseldorf 1994, S. 131 ein „Amt für Wiedergutmachung Hamburg“ im Zusammenhang mit August Fleck erwähnt. Eventuell sollte man daher den Artikel hier auf ein neues Lemma verschieben (Amt für Wiedergutmachung (Rheinland-Pfalz)?). --Asthma 21:40, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Mag sein, dass es auch woanders welche gab, aber das Amt in Saarburg gibts auch heute noch und es heißt nun mal Amt für Wiedergutmachung und nicht Amt für Wiedergutmachung Rheinland-Pfalz. Aber der Artikel muss sich ja nicht auf Rheinland-Pfalz beschränken. Wenn weitere Informationen dazu kommen, kann man das ja im Artikel splitten. Trennen kann man das dann bei Bedarf immer noch, wenns wirklich Sinn machen sollte. Mein ich mal ..... -- Klein R. 01:06, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
"es heißt nun mal Amt für Wiedergutmachung und nicht Amt für Wiedergutmachung Rheinland-Pfalz" - Deswegen ja mein Amt für Wiedergutmachung (Rheinland-Pfalz) und nicht etwa Amt für Wiedergutmachung Rheinland-Pfalz (zur Anwendung von Klammern bei gleichlautenden Begriffen siehe WP:BKL). --Asthma 01:11, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Sorry, wenn ich immer noch nicht ganz überzeugt bin ;-) Die Klammeranwendung erfolgt doch eigentlich bei gleichlautenden Begriffen, die eine unterschiedliche Bedeutung haben. Eine Trennung von Amt für Wiedergutmachung (Rheinland-Pfalz) und Amt für Wiedergutmachung (Hamburg) macht meines Erachtens nur Sinn, wenn diese absolut in keinem Zusammenhang stehen. Bei einer Verschiebung auf das Lemma Amt für Wiedergutmachung (Rheinland-Pfalz) bedürfte es zudem dann einer zusätzlichen Begriffsklärung unter Amt für Wiedergutmachung. Da stände aber derzeit dann nur ein einziger Begriff .... also ich würde hier eher mal abwarten ;-) -- Klein R. 01:35, 13. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

solange kein anderer artikel da ist, ist die klammer unnoetig. habs verschoben. -- Supermartl 12:34, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Sag ich doch ;-) Ist ganz in meinem Sinne, danke! -- Klein R. 21:45, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten