Diskussion:Amtsenthebungsverfahren

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Zur Verschiebung Die deutsche Übersetzung im Titel ist in diesem Fall nicht sinnvoll, da sich der Begriff "Impeachment" als Spezifikum amerikanischer Verfassungsgeschichte auch in deutschen Lexika unter dem englischsprachigen Stichwort findet, zum Beispiel in Knaurs Lexikon. Daher habe ich die Verschiebung rückgängig gemacht. --S.Mielke 01:03, 28. Apr 2004 (CEST)

dict.leo.org bietet aber eine Übersetzung an! Stern 01:09, 28. Apr 2004 (CEST)
Außerdem: Warum genießt das amerikanische Englisch ein solches Vorrecht? Vergleichbare Verfahren aus nicht anglophonen Ländern werden selbstverständlich übersetzt. Feinschreiber 12:41, 23. Feb 2005 (CET)

Dieser Artikel ist viel zu Amerikalastig. Amtsenthebungsverfahren gibt es in vielen verschieden Ländern nicht nur in den USA, sondern beispielsweise auch in der Bundesrepublik (Bundespräsidentenanklage; Art. 61 GG) oder in Russland (Präsidentenanklage; Russische Verfassung von 1993, Art. 93). Johannes@wiki 16:32, 29. Apr 2005 (CEST)

Genau aus diesem Grund ist der Artikel unter dem englischsprachigen Stichwort Impeachment richtig aufgehoben, da er sich speziell mit dem amerikanischen Verfassungsrecht beschäftigt. Ich habe daher die zu Missverständnissen führende Verschiebung rückgängig gemacht und fordere den Teilnehmer Johannes@wiki auf, einen eigenen Artikel zu dem deutschen "Amtsenthebungsverfahren" zu verfassen. --S.Mielke 07:17, 1. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Impeachment-Versuche gg. Präsident Bush?[Quelltext bearbeiten]

Sollte man aus aktuellem Anlass vllt erwähnen, dass viele Demokraten ein -wenn auch vllt aussichtsloses- Impeachment Bushs in Erwägung ziehen (Quelle)? --CyRoXX (?) 21:48, 2. Jan 2006 (CET)

Ein Verfahren gegen George Bush wurde von Kongressmann Dennis Kucinich am 10 Juni 2008 Beantragt. Das sollte in den Artikel !

Quelle; http://www.kucinich.house.gov/News/DocumentSingle.aspx?DocumentID=93581

Amtsenthebungsverfahren außerhalb der USA[Quelltext bearbeiten]

Nachdem dieser Artikel sich auf das Impeachment gegen den US-Präsidenten konzentriert, sind die erwähnten Verfahren aus Großbritannien und Litauen hier nicht mehr gut aufgehoben. Außerdem wäre noch die Verfassungslage in vielen anderen Ländern zu schildern, z.B. die Präsidentenanklage in Deutschland nach Artikel 61 GG. Wer fühlt sich berufen, einen Übersichtsartikel zu schreiben? -- Antonin 10:04, 6. Aug 2006 (CEST)


Es sollte einen Artikel Amtsenthebungsverfahren geben, in dem es einen Überblick geben könnte, "Impeachment" sollte wirklich nur das ameikanische Verfahren beschreiben. Die Weiterleitung von Amtsenthebungsverfahren zu einer Seite, die ein spezifisches Verfahren in de USA schildert, ist irreführend. Rufus79 15:57, 9. Sep 2006 (CET)
Sehe ich genauso. Gute Grundlage für einen solchen Überblicksartikel könnte das hier sein. Ich setze daher mal den Überarbeiten-Baustein, da das Problem ja nicht neu zu sein scheint. Geisslr 00:11, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warum Bill Clinton?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, dass gegen Bill Clinton wegen Meineid und Behinderung der Justiz ein Amtenthebungsverfahren gemacht wurde. In anderen Wikipedia-Artikel (z. B. Bill Clinton, Hillary Clinton ...) ist zu lesen, dass die Ursache für das Impeachment die Affäre mit Monica Lewinsky ist! Was den Jetzt? -- AbcD 15:15, 26. Jan. 2007 (CET)

Stimmt beides. Er leistete diesen Meineid im Rahmen der Aufarbeitung der Lewinsky-Affäre. Geisslr 00:12, 2. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Begrenzung auf die Politik[Quelltext bearbeiten]

Auch Notare, Pastoren, Richter, Beamte und andere können durch ein Amtsenthebungsverfahren aus dem Dienst entfernt werden. Der Artikel geht darauf garnicht ein. --Eingangskontrolle 21:54, 1. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Betriebsräte auch. 78.35.192.136 05:17, 30. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich habe aus der BKL einen eigenen Artikel geschrieben, der auf andere Amtsenthebungen eingeht.--Partynia RM 16:31, 30. Okt. 2015 (CET)[Beantworten]

Im Abschnitt zu den USA wird einmal geschrieben, im Repräsentantenhaus sei eine einfache Mehrheit nötig, weiter unten dann in Bezug auf Nixon eine absolute. Was ist richtig? 62.180.229.43 10:50, 7. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Bitte auch eine Verallgemeinerung[Quelltext bearbeiten]

Leider wird hier nur vom Enthebungsverfahren an höchster Stelle berichtet. Es fehlen aber die vielen Enthebungen die in den niederen Ämtern möglich sind und vermutlich auch vollzogen werden. Bisher siehts hier für Deutschland nur so aus, dass nur der Boss Enthoben werden kann und der befangene Untergebenenstand völlig unbehelligt bleiben kann und das ja noch nie vorgekommen sei, dass in Deutschland mal jemanden seines "demokratisch" vergebenen Amtes (was ja nicht stimmt, die Ämter werden bis auf die Parlamente und bei einigen Anstalten oder solch ähnlicher Einrichtungen, nicht vom Volk - Demos - gewählt) enthoben wurde, was ganz offensichtlich ja nicht stimmen kann. Allein die Vielzahl von Amtsenthebungen nach der Vernichtung der Führung des Deutschen Dritten Reiches sind auch Bestandteil von Deutschland. Es ist vorallem deshalb interessant, weil Wikipedia ja eine Wissensammlung ist und das Wissen um das Allgemeine in den Amtsenthebungsverfahren in Deutschland, und ich denke überall in der Welt, nicht besonders groß in den Bevölkerungen ist. So kann vielleicht auch dargestellt werden, wie die Bevölkerungen auf ein Amtsenthebungsverfahren hinarbeiten können. Das allein die Legislative, also das Parlament, über die Exikutive und die Judikative entscheiden darf halte ich für grundlegend falsch in einer demokratischen Gesellschaft, denn dann sind die Gewalten nicht geteilt, sondern befangen! (Der Abgeordnete wählt sich zum Kanzler, der Kanzler bestimmt die Minister; der Abgeordnete wählt auch den Verfassungsrichter (ob er sich selbst wählen kann glaube ich nicht, aber durch die Parteien-Befangenheit schon, siehe Ministerpräsident wird Bundesverfassungsrichter), der sich das höchste Amt in der Judikative mit seinen Mitrichter/innen teilt, die auf gleichem Wege durch einen "Legaten"^^ gewählt wurden) Eindeutig ist die Legislative und Exikutive mit einander vermischt, bisher konnten sich Gerichte davon nach außenhin fernhalten, aber da das Bundesverfassungsgericht erst durch hohe Hürden zu erreichen ist und selbständig kaum Handlungsfähigkeit an den Tag legt und sich seiner untergebenen Richter in den niederen Ämtern eher als Revisor denn als Dienstherrn sieht und diesen Bereich dem Ministerium, also der Exikutive, überlässt, solange ist das Hohe Haus Deutschland zwar hoheitlich gewahrt, aber dieser Schein ragt nur bis zum ersten Treppenabsatz, denn ab da regiert im Recht der Klüngel - die Korruption. Soviel zu meiner Kritik. Ich hoffe jemand teilt sie mit mir und ich hoffe auch derjenige weiß mehr als ich. *beg*^^ [27.04.2017, CEST]

Abschnitt #Vereinigte Staaten[Quelltext bearbeiten]

Die ersten drei Sätze lauten:

Eine Anklage wegen Amtsvergehen (englisch impeachment) ist ein in der Verfassung der Vereinigten Staaten (Artikel I, Abschnitt 3) vorgesehenes Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten sowie anderer Amtsträger, zum Beispiel der Richter des Supreme Court, wenn diese „des Landesverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen für schuldig befunden worden sind“.
Es ist sowohl auf Bundes- als auch auf Staatenebene möglich, jedoch gelten hier verschiedene Standards.
Diese „anderen schweren Verbrechen und Vergehen“ (other high crimes and misdemeanors) sind nicht eindeutig definiert und somit geeignet, der Opposition als willkommene Hilfsmittel für politische Attacken gegen den Präsidenten zu dienen.

Verfassungen sind oft "nicht eindeutig definiert" (und: wann ist ein Paragraph oder Artikel wirklich eindeutig definiert ? )

Genauso gut könnte man imo argumentieren und somit ungeeignet, der Opposition als Hilfsmittel für politische Attacken gegen den Präsidenten zu dienen. - Gummiparagraphen sind keine 'scharfen juristischen Schwerter'.

Das Unterstrichene ist unbelegt - welche reputable Quelle behauptet / moniert das ? --Neun-x (Diskussion) 22:21, 10. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Noch eine Anmerkung: übrigens ist auch die Übersetzung von "other high Crimes and Misdemeanors" als "andere schwere Verbrechen und Vergehen" falsch, denn "high" bedeutet nicht "schwer". "High treason" z.B. ist "Hochverrat", nicht "schwerer Verrat". Mir ist bewusst, dass es nicht leicht ist, solche Begriffe zu übersetzen, aber das ist keine Entschuldigung für eine *falsche* Übersetzung. (nicht signierter Beitrag von 178.5.201.19 (Diskussion) 20:55, 26. Sep. 2019 (CEST))[Beantworten]

Es ist richtig, "high" bedeutet nicht "schwer". "high" kann jedoch "hochgradig" bedeuten, diese Übersetzung erscheint mir hier zutreffend.  Biedersee (Diskussion) 09:26, 19. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

"Aus der Begriffsgeschichte und aus den Debatten der Verfassungsväter geht hervor, dass mit „high crimes“ nicht etwa „schwere Verbrechen“ gemeint sind, sondern solche, die eine Person nur kraft ihres Amtes begehen kann."

Zu dieser Auffassung fehlen Belege. Hinzukommt, dass die Bedeutung des Begriffs "high" m.W.n. umstritten ist. Da das Verfahren sich ja ausschließlich gegen Personen in einem hohen Amt richtet, ist dies in den Anweisungen nicht zu wiederholen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Begriff "high" nicht das Amt charakterisiert, sondern eine andere Bedeutung haben muss. Gesetze und Ähnliches sind grundsätzlich frei von doppelt gemoppelten Angaben. Biedersee (Diskussion) 09:19, 19. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Ergänzung Hier ist der Wortlaut von LII Section 4.

"The President, Vice President and all civil officers of the United States, shall be removed from office on impeachment for, and conviction of, treason, bribery, or other high crimes and misdemeanors."

Das Adjektiv "high" ist erst mittig und mit dem Zusatz "or other" in die Aufzählung der Vergehen eingefügt. Wenn "high" spezifizieren soll, dass die Vergehen im hohen Amt hätten begangen sein müssen, dann müsste "high" zumindest bereits zu Beginn der aufgezählten Vergehen stehen. Würde das Adjektiv "high" dafür stehen, dass die Verbrechen im hohen Amt begangen sein müssen, dann würde beispielsweise eine vor der Präsidentschaft begangene Vergewaltigung dem Amtsenthebungsverfahren nicht gereichen, eben, weil sie nicht im hohen Amt begangen wurde. Biedersee (Diskussion) 10:54, 19. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Vielleich kann man „High Crimes and Misdemeanors“ ja auch besser mit „Staatsverbrechen (pl.)“ (eine analoge Bildung zum „Highway“, der englisch-amerikanische „Staatsstraße“) - oder nach heutiger Lesart „Amtsverfehlung“ oder „Verbrechen und Vergehen im Amte“ übersetzen. „High“ deutet hier jedenfalls den Bezug zur Täterschaft eines Verbrechens oder Vergehens aus einem Amt heraus an. --Hvs50 (Diskussion) 11:15, 19. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Da vor "high" die Worte "or other" stehen, ist die Auslegung als Staatsverbrechen nur dann möglich, wenn auch alle anderen davor genannten Vergehen Staatsverbrechen sind. Da Bestechlichkeit und Verrat nicht zwingend Amtsverfehlungen sind, kann nicht mitten in der Aufzählung plötzlich von "oder anderen Staatsverbrechen" gesprochen werden. Es macht auch keinen Sinn Verbrechen auf Staatsverbrechen zu beschränken. Wie ich oben bereits erwähnte, würde dann eine vom Präsidenten begangene Vergewaltigung bei einem Impeachmentverfahren außen vor bleiben müssen.
Hinzukommt, dass ich in der englischsprachigen Wikipedia diese mögliche Auslegung nicht gefunden habe, sondern ganz im Gegenteil, dort wird das Adjektiv "high" mit "serious" gleichgesetzt.  Biedersee (Diskussion) 00:41, 20. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]
Da könntest du recht haben. In manchen Übersetzungen wird das „high Crimes“ ja auch schlicht mit „Verbrechen“ übersetzt. Übrigens: warum steht im Artikel kein Hinweis auf Artikel II Abs. 4 als sedes materiae? Oder habe ich es nur überlesen? --Hvs50 (Diskussion) 13:54, 20. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

USA: Impeachment vs. Amtsenthebung[Quelltext bearbeiten]

Die deutsche Sprache kennt kein so kurzes und prägnantes Wort für die "Anklageerhebung in einem" resp. "Anstrengungn eines Amtsenthebungsverfahren(s)", wie das mit dem englischen Wort "Impeachment" ausgedrückt werden kann (dieses erfolgt beim PotUS durch einen einfachen Mehrheitsentscheid des Repräsentantenhauses). Eine allfällige Amtsenthebung selbst erfolgt dann erst später in einem zweiten Schritt (durch den Senat mit 2/3-Mehrheit). Im Erfolgsfall kann dann durch einfache Senatsmehrheit über den Entzug der Privilegien entschieden werden. Eine Amtsenthebung ist ja die Entfernung aus dem Amt. Ein Amtsenthebungsverfahren kann aber auch länger als die Ausübung des Amtes erfolgen, wenn der Amtsträger ohnehin (rein terminlich) aus dem Amt scheidet. Eine Einfernung aus dem Amt ist dann zwar obsolet – jedoch verliert der (ehemalige) Amtsträger einige Privilegien, die einem regulär aus dem Amt geschiedenen zustehen. Damit sich ein Betroffener jedoch nicht allfälliger Folgen (wie Privilegienentzug) entziehen kann (indem er unmittelbar vor der Anklage resp. der Amtsenthebung zurücktritt), kann das Verfahren auch nach seinem Ausscheiden durchgeführt werden. Insbesondere eine Verletzung von Sektion 3 des 14. Verfassungszusatzes (Teilnahme an einem gegen US-Staatsbehörden gerichteten Aufstand) schließt ihn von der Ausübung eines weiteren Amtes aus. Dies muß unabhängig davon sein, ob das Verfahren noch in jenem Zeitpunkt durchgeführt wird, in dem der Amtsträger noch im Amt ist. Ich stelle somit diese Änderung (zumindest teilweise - so zwischen Anklageerhebung (was zuerst das Repräsentantenhaus entscheidet) und Amtsenthebung (mit Verlust der Privilegien); was dann der Senat entscheidet) insofern infrage, als diese beiden Verfahrensschritte (nicht) klar unterschieden werden. Bitte überprüfen und ggf. bereinigen. --ProloSozz (Diskussion) 11:13, 17. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Wie ist das zweite Amtsenthebungsverfahren nun ausgegangen? Der Abschnitt endet mit Am 13. Januar 2021 stimmte das Repräsentantenhaus mit 232 (alle Demokraten sowie zehn Republikaner) gegen 197 Stimmen für die Anklageerhebung.

Da steht, bisher wurden fünf Amtsenthebungsverfahren in den USA eingeleitet.

In Kürze werden es sechs sein. --46.127.119.222 13:02, 13. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]