Diskussion:Amtsgericht Elbingerode

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Sachsen-Anhalt?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verlegung nach Wernigerode?[Quelltext bearbeiten]

Woher stammt die Info, dass es nach 1879 ein Amtsgericht Elbingerode gegeben habe? Weder in der Provinz Hannover, im LG-Bezirk Göttingen, noch in der Provinz Sachsen, im LG-Bezirk Halberstadt, gab es einen solchen Standort. Vielmehr wurde - ausweislich der preußischen Gesetzsammlung (1879 S. 474) - das Amt Elbingerode mit Wirkung ab 1.10.1879 dem Bezirk des Amtsgerichts Wernigerode zugeteilt. Ich habe das mal „nach Aktenlage“ korrigiert. Zu dem Irrtum hat vielleicht verleitet, dass es bis 1879 ein Amtsgericht Elbingerode (im Obergerichtsbezirk Göttingen und nach hannoverscher Gerichtsverfassung) gegeben hat, während das Gericht in Wernigerode damals - wie die anderen Gerichte in der Provinz Sachsen - Kreisgericht hieß. --Hvs50 (Diskussion) 20:15, 20. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Sachsen-Anhalt?[Quelltext bearbeiten]

Ehemaliges Amtsgericht (Sachsen-Anhalt)? Sachsen-Anhalt wurde 1947 gegründet. --Mef.ellingen (Diskussion) 16:04, 22. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Die Kategorie soll wohl eigentlich alle Gerichte zusammenfassen, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes bestanden haben; eine Aussage über die Zeit des Bestehens ist damit nicht verbunden. --Hvs50 (Diskussion) 10:56, 23. Aug. 2018 (CEST)Beantworten