Diskussion:Amtshilfe

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 87.149.170.62 in Abschnitt Inhaltliche und rechtliche Prüfung
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Sucht man mit Google nach "internationale Amtshilfe", stößt man auf einen Haufen .ch-Seiten. Vielleicht kann ein Schweizer den Artikel um Infos zur internationalen Amtshilfe ergänzen?! --Forevermore 18:49, 22. Okt 2004 (CEST)

Amtshilfekosten[Quelltext bearbeiten]

"Amtshilfe wird grundsätzlich kostenlos und gebührenfrei geleistet" - gibt es auch hierfür einen Beleg/Paragraphen? (Hintergrund: Heute hat der LaWi-Minister von M-V um Erlaß der Kosten für den Bundeswehr-Einsatz wg. der Vogelgrippe gebeten) -btl- 20:15, 27. Feb 2006 (CET)

Schau dir mal beispielhaft § 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes an. Danach kostet die Amtshilfe grundsätzlich nichts, wenn beide Behörden zum selben Rechtsträger gehören, also z. B. das Finanzamt Hannover (Landesbehörde, gehört zum Land Niedersachsen) der Polizeibehörde Osnabück (auch Landesbehörde, gehört auch zum Land Niedersachsen) Amtshilfe leistet. Grund: Beide Behörden werden aus derselben Kasse finanziert. Würde man die Amtshilfe bezahlen müssen, würde man das Geld letztendlich nur von der linken in die rechte Tasche verschieben,
In dem von dir genannten Fall gehört die Bundeswehr aber zum Bund und das Landwirtschaftsministerium zum Land M-V. Deshalb darf der Bund bzw. die Bundeswehr das Land M-V zur Kasse bitten.
Der von dir zitierte Satz ist aber streng genommen unrichtig, da die Amtshilfe grundsätzlich etwas kostet und die Kostenfreiheit eigentlich die Ausnahme ist. --Forevermore 20:14, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort, hab' das gleich mal eingearbeitet. -btl- 23:49, 10. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Vollzugshilfe[Quelltext bearbeiten]

nach herrschender Meinung stellt die VOllzugshilfe keine Sonderform der Amtshilfe dar,sondern ist vielmehr ein eigenes Rechtsinstitut. PRÜFEN! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 78.48.5.109 (DiskussionBeiträge) 17:50, 6. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Bitte Quellen für diese Aussagen angeben - erleichtert die Prüfung! --Badenserbub Briefkasten Bewerte mich! 08:11, 7. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Inhaltliche und rechtliche Prüfung[Quelltext bearbeiten]

Muß die Hilfe leistende Behörde ein Prüfung vornehmen? Oder liegt die komplette Verantwortung bei der bittenden Behörde - die folglich auch keine Begründungen, Akten etc. verschicken muß-? (nicht signierter Beitrag von 87.149.170.62 (Diskussion) 09:49, 12. Aug. 2014 (CEST))Beantworten

Reststätte Bunderneuland aus Deutschland erreichbar?![Quelltext bearbeiten]

 Ähnliches gilt für die Raststätte „Bunderneuland“ an der niederländischen Autobahn A7, die nur über diese zu erreichen ist, aber dennoch in Deutschland liegt.

https://www.openstreetmap.org/?mlat=53.172597&mlon=7.228952&zoom=15#map=17/53.17809/7.22161 Es sieht aus, als könnte zumindest die Polizei den Schliekenweg benutzen, um zur Reststätte zu gelangen.