Diskussion:Amtssprachen innerhalb Deutschlands

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Autoren des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel wurde aus Amtssprache ausgelagert. Die Autoren können jener Versionsgeschichte entnommen werden.

Amtssprachen der EU/EG/EWG[Quelltext bearbeiten]

Die bisherige Behauptung, es sei in der Verordnung von 1958 geregelt, dass eine Amtssprache eines EU-Mitgliedstaates europäische Amtssprache werde, ist schlichtweg falsch, wie ein Blick in die Verordnung zeigt. Art. 1 dieser Verordnung listet die Amtssprachen der EU abschließend auf; es gibt durchaus Sprachen, die in dieser Auflistung fehlen und daher keine EU-Amtssprachen sind, obwohl sie Amtssprache eines Mitgliedstaates sind (Beispiel: Luxemburgisch). Ich werde die unzutreffende Aussage daher entfernen. SchnitteUK (Diskussion) 23:23, 3. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Nur Deutsch? Oder noch mehr Amtssprachen?[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung ist nur von Deutsch die Rede, ähnlich im Großteil des Artikels.

  • Plötzlich heißt es jedoch, mehrere Bundesländer (vor allem Schleswig-Holstein) hätten von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht, Amtssprachen zu bestimmen. Demnach müßte es noch weitere Amtssprachen außer Deutsch geben. Man erfährt aber nicht, welche.
  • Weiter: „... sind Behörden der betroffenen deutschen Länder verpflichtet, auch Korrespondenz in den Regionalsprachen Niedersächsisch (Plattdeutsch), Friesisch, Dänisch, Romanes bzw. Sorbisch zu erlauben.“ Sind also diese Sprachen alle ebenfalls Amtssprachen?
  • Siehe auch die Angaben bei Deutschland (in der Infobox und im Fließtext).

Hier fehlen offenbar Angaben bzw. Klarstellungen. Möglicherweise wäre sogar ein eigener Abschnitt für das Thema angebracht. Lektor w (Diskussion) 10:23, 31. Okt. 2014 (CET)[Beantworten]

Auf deine Fragen hin habe ich einen Link auf den Artikel Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein gesetzt, aus dem exemplarisch hervorgeht, dass es tatsächlich innerhalb Deutschlands mehrere Amtssprachen gibt. Der Katalog der möglichen Fragestellungen ist allerdings groß und ich will auch nur wenige nennen:
  • Verfassungskonforme Auslegung des Begriffes "Amtssprache" (u. a.) in § 23 VwVfG als "Behördensprache einzig der Bundesorgane"?
  • Niederdeutsch Amtssprache in der gesamten Bundesrepublik?
  • Ist Jiddisch, das m. W. weiterhin als Varietät des Hochdeutschen klassifiziert ist, damit Amtssprache?
Gruß --Iiigel (Diskussion) 11:09, 1. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]
Vielen Dank für Deine Bearbeitungen. Auch wenn noch Fragen offen sind, der Artikel ist schon mal um Klassen besser geworden.
Das hier besprochene Frage ist ja so ziemlich die erste, die der Artikel beanworten sollte. Lektor w (Diskussion) 17:48, 4. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Diskussion um weitere Amtssprachen[Quelltext bearbeiten]

Hallo, es wird immer mal wieder diskutiert, die globale lingua franca Englisch als deutsche Amtssprache einzusetzen. Dazu sollte ein kompakter Abschnitt ergänzt werden mE.

Exemplarisch jetzt mal der jüngste Vorstoß genannt: Im Dezember 2014 forderte der Europapolitiker Alexander Graf Lambsdorff, neben Deutsch die englische Sprache als Verwaltungs- und später als Amtssprache in Deutschland zuzulassen, um die Bedingungen für qualifizierte Zuwanderer zu verbessern, den Fachkräftemangel abzuwenden und Investitionen zu erleichtern.Englisch muss unsere Verwaltungssprache werden, Die Welt, Kommentar von Alexander Graf Lambsdorff, 15. Dezember 2014 -- VG Horst-schlaemma (Diskussion)

Ein Politiker, der hierzulande nichts zu melden hat, will Aufmerksamkeit erregen. Ist im anscheinend auch gelungen. Solange aber keine konkreten Vorgänge zur Einführung der englischen Sprache als Amtssprache begonnen haben, bleibt es eine Idee eines Politikers und nichts weiter. Erwähnenswert ist das noch nicht. Gruß, Mathias (Diskussion) 08:36, 17. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
So insular ist das Thema nun nicht zu betrachten. Siehe z.B. den Tagesspiegel-Artikel Berliner Behörden machen es internationalen Start-ups nicht leicht. Und: Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage - 59 Prozent der Deutschen würden es begrüßen, wenn Englisch in der gesamten Europäischen Union als zweite Amtssprache eingeführt werden würde. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 13:02, 17. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Im Übrigen haben sich sogar ganze Landesparlamente dafür ausgesprochen. Im Bundesrat ist ein Antrag von Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingegangen, um Englisch als Gerichtssprache in Deutschland einzuführen, siehe. Einen Einblick in die alltäglichen Problemchen auf den Ämtern gibts hier. Hier noch ein interessanter Essay von Chris Pyak. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 13:13, 17. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Ich würde dennoch abwarten, bis tatsächlich etwas konkret wird. So lange sind das nur Ideen und noch nichts handfestes. Gruß, Mathias (Diskussion) 16:52, 17. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Also einen gemeinsamen Antrag von 3 Bundesländern zur Einführung von Englisch als Gerichtssprache finde ich schon sehr, sehr konkret. In Estland bspw. wurde Englisch bereits als Verwaltungs- und Amtssprache eingeführt, der interessanten estnischen Sprache tut das sicher keinen Abbruch. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 10:03, 18. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Der Status quo ist, dass englisch in Deutschland keine Amtssprache ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass diese Ideen zwar vielleicht für die Medien und einige Personen interessant sein können, aber in einer Enzyklopädie (noch) nichts zu suchen haben. Ich denke nicht, dass etwas dagegen spricht noch ein bisschen zu warten. Vielleicht ist das Thema in einem Monat wieder verpufft. Gruß, Mathias (Diskussion) 14:25, 18. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]
Das Thema pufft sich seit über einem Jahrzehnt auf, und zwar immer lauter. ;) Wir nehmen in der Wikipedia eigentlich immer Diskussionen, Kritiken und gesellschaftliche Entwicklungen auf - denn dafür sind wir eine dynamische Online-Enzyklopädie, und kein statisches Buch. Ich mach mich mal an einen Formulierungsvorschlag, der zum gegenwärtigen Artikel passt, dann schauen wir weiter. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 18:46, 18. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Im Artikel heißt es unter der Überschrift "Englisch als Amtssprache aller EU–Länder":

"Die Einführung von Englisch als Verwaltungs- und anschließend als Amtssprache in den Teilstaaten der Europäischen Union wird diskutiert."

Hierzu ist kein Beleg angegeben. Ich rege an, den Satz zu belegen oder zu streichen. Davon abgesehen kann man sich die Frage stellen, ob es Aufgabe der Wikipedia ist, darüber zu berichten, dass irgendwo irgendwas "diskutiert" wird; eine Enzyklopädie berichtet doch eher über die Fakten und nicht über Diskussionen irgendwelcher Themen. Da würde die Wikipedia ja überquellen, wenn das zu allen Themen so gemacht würde.

Ergänzend stelle ich mir die Frage, warum hier von "allen EU-Ländern" die Rede ist. Der Titel des Artikels bezieht sich doch auf "Amtssprachen innerhalb Deutschlands". Dabei sollte es hier auch bleiben.

"Einer repräsentativen YouGov-Umfrage von 2013 zufolge würden es 59 Prozent der Deutschen begrüßen, wenn die englische Sprache in der gesamten Europäischen Union den Status einer Amtssprache erlangen würde (zusätzlich zu den bisherigen Sprachen), in anderen Ländern Europas liegen die Zustimmungsraten teilweise bei über 60 Prozent.[1][2]"

Die yougov-Quelle ist die Seite eines privaten Meinungsforschungsinstituts, das in London gegründet wurde - das deutet bei dieser Frage nicht auf Objektivität hin. Außerdem ist die Quelle kein Beleg im Sinne von WP:Belege: Es handelt sich keinesfalls um "gut gesichertes, etabliertes Wissen", es handelt sich auch nicht um eine wissenschaftliche Publikation; WP schreibt weiter: "Zu beachten ist jedoch, dass fehlende wissenschaftliche Sekundärliteratur bei vielen Themen auf fehlende enzyklopädische Relevanz hindeutet." Ich habe den Eindruck, das liegt hier vor: fehlende enzyklopädische Relevanz.

Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung habe ich in den beiden langen Artikeln keine Quelle für "in anderen Ländern Europas liegen die Zustimmungsraten teilweise bei über 60 Prozent" finden können - nicht durch Suche nach "Länder", "Zustimmung" noch "Prozent". Auf "Umfrage" habe ich nur ein Ergebnis gefunden - dort wird aber von den Sprachkenntnissen gesprochen, nicht von irgendwelcher Zustimmung. Habe ich etwas übersehen? Ist der zitierte Satz unbelegt und sollte er entfernt werden, da ohne Beleg? Was eigentlich genau soll diese Quelle als Einzelnachweis belegen? Oder sollte die Quelle eher in einen Bereich des "Siehe auch" verschoben werden (wenn sie hier bleiben soll)? --Lu (Diskussion) 12:00, 23. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Meine volle Zustimmung.
  1. Die Förderung von Mehrsprachigkeit muss überhaupt keine Konsequenzen für die Sprache haben, in der in den Amtsstuben die Akten zu führen und Bescheinigungen auszustellen sind. Es mag z. B. im europäischen oder überseeischen Frankreich Orte geben, an denen sämtliche Bewohner mehrsprachig erzogen werden; trotzdem bleibt Französisch nach der Verfassung der Republik die einzige Amtssprache. Das Thema individueller oder gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit gehört hier schlicht nicht hin.
  2. Die zitierte YouGov-Umfrage halte ich für politisch, rechtlich und wissenschaftlich völlig irrelevant. Wahrscheinlich wurden die Befragten nicht einmal darüber aufgeklärt, welche kostenintensiven Folgen die Einführung einer weiteren Amtssprache haben würde, geschweige denn über die kulturellen Folgen eines solchen Schritts. Ein gesellschaftlicher oder wissenschaftlicher Diskurs sieht anders aus. (Über kulturelle Fragen der Einführung eines „Globalesisch“ in Europa hat sich z. B. Jürgen Trabant in seinem nicht ganz leicht zu lesenden Buch Was ist Sprache? ausgehend vom vor einem halben Jahrtausend in Italien explizit geführten Diskurs darüber Gedanken gemacht. Damals ging es um das internationale Latein, das infolge des Streits der Intellektuellen in so gut wie allen Funktionen durch die Volkssprache Italienisch [d. h. Toskanisch] ersetzt wurde.) Zusammengefasst: Was irgendwelche Laien in ein paar Zeilen zum Thema erfragen, meinen und diskutieren, hat weder Hand noch Fuß und ist wissenschaftlich, also auch enzyklopädisch, unerheblich. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 17:25, 23. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Gründe für die Verschiebung von „Amtssprache in Deutschland“ auf „Amtssprachen innerhalb Deutschlands“[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel auf ein neues Lemma verschoben. Die Gründe dafür sind:

  • 1. die Bezeichnung „Amtssprache in Deutschland“ ist aufgrund der Kulturhoheit der Länder verfassungsrechtlich bedenklich - die staatsrechtliche Kompetenz, Amtssprachen zu bestimmen liegt im Grundsatz bei den einzelnen Ländern.
  • 2. es gibt regional innerhalb Deutschlands weitere Amtssprachen, wie z.B. das Nordfriesische in Teilen Schleswig-Holsteins (Friesisch-Gesetz)
  • 3. unter Juristen und in Urteilen wird teilweise unter "Deutsch" auch die Niederdeutsche Sprache subsumiert; danach hätten wir zwei Amtssprachen (also Plural)

--Iiigel (Diskussion) 18:58, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Streichung des Abschnitts „Die Amtssprache Deutsch in anderen Staaten“[Quelltext bearbeiten]

Ich meine, dass der Abschnitt „Die Amtssprache Deutsch in anderen Staaten“ gestrichen gehört, da dieser Artikel ausweislich seines Titels nur „Amtssprachen innerhalb Deutschlands“ behandeln sollte. Durch dieses Lemma wird weder speziell die deutsche Sprache noch werden außerdeutsche Staaten zum Thema gemacht. Für mich riecht der Abschnitt nach Kulturchauvinismus und versuchter Vereinnahmung des plurizentrischen Deutschen durch eine sich groß und stark fühlende Nation. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 21:30, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Darüber kann man gern diskutieren; ein Link zu einem entsprechenden anderen Artikel sollte genügen. Aber ich würde hier nicht gleich von "Kulturchauvinismus" sprechen. Ziko (Diskussion) 22:39, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
jo, der Abschnitt passt nicht zu dem Thema. Als Zusatzinformation ist er in Relation zum Gesamttext m.M.n. auch zu lang. Die Informationen des Abschnittes sind in Deutsche Sprache enthalten. Also: ersatzlos streichen oder - wenn man will - als kurze Auflistung („Deutsch ist auch Amtssprache in ...“) bestehen lassen. LG --Iiigel (Diskussion) 23:36, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
@Ziko: Ich schrieb nur vom Geruch danach, und ein Geschmäckle hat es nun einmal. Unter anderem könnte man sich satirisch angeregt fühlen zu argwöhnen, dass, sollte Deutschland beschließen, sich in Germanien umzubenennen, hier auch noch andere irgendwo als Amtssprache fungierenden germanischen Sprachen behandelt werden könnten. (Es waren wohl solche deutschländischen Vereinnahmungen der Hoheit über die deutsche Sprache, die dazu führten, dass im amtlichen Österreichischen Wörterbuch das Wort „deutsch“ lange Jahre bei allen Erwähnungen der Sprache strikt vermieden und umschrieben wurde und nur ein einzige Mal auftauchte, nämlich im alphabetischen Wörterverzeichnis.) Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 23:48, 3. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
@Iiigel: Ich bin stark dafür, dass das ganz rausgenommen wird. Unter anderem auch deshalb, weil, wie im Artikel dargestellt, mit Deutsch auch Niederdeutsch gemeint sein könnte und das Niederdeutsche inzwischen (unter der Bezeichnung Nedersaksisch, also „Niedersächsisch“) in den Niederlanden einen bemerkenswerten rechtlichen Status erhalten hat. Hier kämen wir vom Hölzchen ins Stöckchen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 00:06, 4. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
wie bereits angedeutet: ich habe nichts dagegen, den Abschnitt zu löschen; lg --Iiigel (Diskussion) 00:20, 4. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich habe soeben den Abschnitt gestrichen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 23:19, 8. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

... neu in einer Fußnote (z.Z. Nr. 13) genannten Rechtschreibreform wurde ein Fass geöffnet, das man füllen könnte, denn es ist durchaus streitig, welches Schriftdeutsch Amtssprache ist (z.B. hier. Hinzu kommt, dass das Amts(sprachen)deutsch auch in vielfältiger Weise von dem allgemein üblichen Schriftdeutsch abweicht wie beispielweise in Begriffen (wie: Mäkler), in der Definition eines Begriffes (wie: Besitz), in der Schreibweise (wie: Einkommensteuergesetz ohne Doppel-s) etc. --Iiigel (Diskussion) 16:39, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hallo Iiigel, und danke für den Link. Ich fand diese Kritik am BVerfG-Urteil sehr interessant und habe mich zwischendurch sogar gefragt, wie es historisch überhaupt zur Einführung einer sogenannten „verbindlichen“ Rechtschreibung für das Deutsche kommen konnte und welche rechtliche Rolle das Verlagshaus Duden dabei früher spielte.
Ob das Schriftstück hier verwertbar ist, weiß ich nicht. Ich möchte zu Bedenken geben, dass es um die Akzeptanz reformierter Schreibweisen in der deutschen (und deutschsprachigen) Öffentlichkeit recht still geworden ist, so dass sich einige der Grundlagen dieser Kritik geändert haben könnten. Außerdem halte ich es aus Sicht des Enzyklopädisten für unangebracht, hier Dinge zu berichten, über die sonst niemand berichtet, so dass ich gern Sekundärliteratur zu diesen anscheinend originären Ideen von Herrn Quambusch sehen würde.
Es ist mir nicht klar, ob die amtssprachliche Begriffsverwendung wirklich mehr als andere Fachsprachen „von dem allgemein üblichen Schriftdeutsch abweicht“. Ich werde auch von Handwerkern kritisiert, wenn ich z. B. Schraubenzieher sage anstatt des angeblich allein korrekten Schraubendreher oder wenn ich eine Glühbirne nicht Lampe nenne oder zu einer Leuchte umgangssprachlich Lampe sage. Die im Steuerwesen gebrauchte Schreibweise Einkommensteuergesetz scheint mir einfach den Charakter eines Zitats aus Rechtsquellen zu haben. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 21:00, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Jo, ich fange mal mit dem Quambusch an: der Mann ist Verwaltungsjurist hier, ist oder war Professor für öffentliches Baurecht an der Fachhochschule Bielefeld hier, hat einige Rechtsbücher veröffentlicht wie auch anderes (z.B. Gedichte) - will sagen: er wäre schon meiner Meinung nach eine respektable Referenz. Ob das alles in den Artikel aufgenommen werden sollte, weiß ich auch nicht: ich hatte meinen Eintrag eher als Hinweis auf die Möglichkeit oder als Frage beabsichtigt und ursprünglich sogar überlegt gehabt, diesen einen Satz zur Rechtsschreibreform in der Fußnote nach Sichtung der Gesamtänderung wieder herauszustreichen. Wenn man bedenkt, dass durch Aufnahme solcher Einzelaspekte zur Rechtschreibreform oder zu Unterschieden in den Begriffsbedeutungen neue Türchen öffnen könnte (im speziellen Bundeswehrverwaltungsdeutsch wird bspw. schnell aus einem schlichten Warndreieck ein „Dreieck, Warn-, dreieckige Form“), wäre ich zum gegebenen Zeitpunkt eher für ein Nein! Das gibt der Artikel zudem (noch) nicht her, solche Detailfragen dort einzubauen und es würde uns die Arbeit ersparen, nach Meinungsdifferenzen dazu zu suchen. Dennoch bleibt aus meiner Sicht festzustellen, dass die Unterschiede zwischen Amts- und Juristendeutsch einerseits und dem allgemein angewandten Deutsch andererseits derart groß sind, dass „Normalbürger“ die Texte oft missverstehen.
Dass es in unserem Artikel nicht um Dudens Definition Nr. 2 von Amtssprache – „<ohne Plural> (oft abwertend) Sprache der Verwaltung, der Behörden; trockenes Amtsdeutsch“ – geht, zeigt der Plural Amtssprachen im Lemma überaus deutlich. Hier geht es ausschließlich um Einzelsprachen mit einem bestimmten rechtlichen Status, und für alles andere gibt es m. E. Wikilinks wie z. B. Verwaltungssprache, wohin u. a. Amtsdeutsch weiterleitet, was du als einer der Bearbeiter wahrscheinlich weißt. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 11:45, 13. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Den Duden übrigens zähle ich zu den am meisten überschätzten Werken. Eine wissenschaftliche Grundarbeit (wie bspw. bei Erstellung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm, des Luxemburgischen Wörterbuches, des Schleswig-Holsteinischen Wörterbuches etc.) leistet die Dudenredaktion nicht; sie begnügt sich traditionell mit der Verwaltung des Wortschatzes und der größtmöglichen Verengung der Schreibweisen. Schon im Vorwort zur Auflage von 1906 beschwerte sich Konrad Duden, dass andere Wörterbücher zu viele alternative Schreibweisen zuließen und Eigennamen nicht der Rechtschreibreform von 1901 anpassten (also z.B. Göthe). Schon erstaunlich, welche Einflussmöglichkeiten dem Duden zuerkannt wurden! lg --Iiigel (Diskussion) 22:36, 12. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Jede Nation, auch innerhalb derselben Sprachgemeinschaft, hat ihre eigene Meinung davon, welchem Zweck ein Wörterbuch dienen sollte. US-Amerikaner suchen gerichtsfeste Definitionen, Briten interessieren sich für sprachhistorischen Reichtum, Duden & Co. wollen den Deutschen auch noch das letzte Schriftzeichen (Groß- und Kleinbuchstaben sowie Satz- und Leerzeichen) regeln, das staatlich herausgegebene und jedem Schüler zum Geschenk gemachte Österreichische Wörterbuch (ÖWB) verzeichnet „zahlreiche allgemein verwendete Wörter der österreichischen Umgangssprache und der österreichischen Mundarten“ und dient damit der Etablierung einer nationalen Identität, worauf auch die Meidung des Worts deutsch hindeutet (vgl. vorausgehende Diskussion). Kurz: Wörterbücher sind mächtig, aber ihnen wird überall ein anderer Machtbereich zugesprochen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 11:45, 13. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Mir ist nicht klar, wieso im Abschnitt Gerichtssprachen innerhalb Deutschlands ohne Quelle Jiddisch erwähnt wird. Zwar gab es einmal eine damals beklagenswerterweise oft Judendeutsch genannte Spielart des Westjiddischen, heute ist aber nur noch das Ostjiddische eine lebendige Sprache, das meines Wissens nie ernsthaft als ein Deutsch bezeichnet wurde. — Auch warum im selben Atemzug Plautdietsch genannt wird, ist mir unklar. Gab es einen Fall, in dem eine Partei dieses hauptsächlich in fernen Ländern gesprochene Idiom durchsetzen wollte? Oder handelt es sich um eine reine Theorie, die seltsamerweise Plautdietsch behandelt aber sprachliche Varietäten wie Luxemburgisch, Riograndenser Hunsrückisch, Pomerano, Nataler Deutsch, Unserdeutsch, Masematte usw. unbehandelt lässt (ebenso wie die undeutliche Abgrenzung deutscher von niederländischen Dialekten im kontinentalwestgermanischen Dialektkontinuum)? Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 11:21, 25. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Erwähnung von Jiddisch tauchte im Net in einer Kommentierung zu § 184 GVG auf, die ich mir leider selbst aus Versehen weggeklickt hatte und auch nicht wieder finde (Meinung nach diesem Text: nicht miterfasst). Jiddisch scheint in Deutschland auch nicht völlig ausgestorben und eventuell durch Zuwanderer revitalisiert zu sein. Nach der klassischen Kategorisierung werden m.W. sowohl die west- wie auch die ostjiddischen Dialekte als Varietät des Hochdeutschen eingestuft. Plautdietsch ist eine Sprache, die inzwischen durch Zuwanderung auch in Deutschland von 200.000 Sprechern gesprochen wird und zwar zum größten Teil außerhalb des taditionellen Sprachgebietes des Plattdeutschen (u.a. in Gebieten Nordrhein-Westfalens und Rheinland-Pfalzes). Da die Leute zum Teil ohne Sprachkenntnis der hochdeutschen Sprache aus Ländern wie Kasachstan, Usbekistan, Kanada, Bolivien nach Deutschland kamen, sehe ich schon eine Erwähnungsrelevanz. Ich denke, dass ich mit diesem einen Satz im Artikeltext keine Theoriefindung begangen habe - aber vielleicht gibt es darüber andere Meinungen? lg --Iiigel (Diskussion) 14:49, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
zumindest habe ich jetzt etwas zum Jiddischen bzgl. der Amtssprache „deutsch“ gefunden und in den Artikel eingebaut lg --Iiigel (Diskussion) 19:31, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Falsch.Hochdeutsch kennen die Russlanddeutschen aus der Bibel.Man muss bedenken dass das Deutsche das sie sprachen auch 100-200 Jahre alt ist.Kenne viele,kein Kind von ihnen sprach hier Plautdietsch auch wenn manche es verstanden.
Hab ich gesehen, aber ich finde, wir sollten diese in der Praxis nur sehr selten strittigen Fälle nicht ohne besonderen Grund weiter vertiefen. Ebenso gut könnten wir solche Fälle der friesischen Sprache(n) behandeln, die ihren Schwerpunkt als ausgebaute Amtssprachen ganz deutlich im Norden der Niederlande haben. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 19:58, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Übermäßig strapazieren, darin stimme ich dir zu, sollte man diese seltenen Ausnahmen sicherlich nicht. Mir geht es aber dabei vor allem darum zu zeigen, dass die Thematik wesentlich komplexer ist, als die meisten Leute annehmen. „Deutsch“ ist der Grundsatz, von dem dem Ausnahmen wie Aus- und Einschlüsse generell oder im Einzelfall gibt. lg --Iiigel (Diskussion) 20:57, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Einerseits meine volle Zustimmung. Die Meinung: „Hurra, wir sind Deutschland, und wie wir sprechen ist die einzig anerkannte Sprachform“ ist meines Erachtens als völlig daneben zu präsentieren. Andererseits: Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie, deren Aufgabe nicht darin bestehen kann, Lösungen zu allen strittigen Rechtsfällen aufzuzeigen und die die Leser allenfalls anhand der weiterführenden Literatur zu vertretenen Positionen zu solchen Randfällen führen sollte. Die Komplexität des Themas ist sowohl juristisch als auch linguistisch riesengroß, da hast du Recht. — Bevor ich es vergesse: Besten Dank für deine zahlreichen neuerlichen Beiträge zu diesem Artikel, die sicher nicht nur einen kleinen Teil deiner Zeit in Anspruch genommen haben. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 23:50, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Meinerseits wollte ich auch zum gegebenen Zeitpunkt auch nichts mehr hinzufügen - es sei denn, ich finde etwas, das ich als relevant erachte. Der Artikel beschäftigt sich jetzt mit den Amtssprachen innerhalb Deutschlands und da vielfach eine Gleichsetzung mit andereren Rechtssprachen erfolgt, auch mit Gerichtssprachen etc. Ich denke, diese Sprachen sind auch zu erwähnen (wenn auch nicht immer komplett) und auch rechtlich streitige Sprachen, die von Minderheiten innerhalb Deutschlands gesprochen werden, zumal ja in Deutschland auch viel „Unfug“ mit dem Begriff „Amtssprache“ und dem Begriff „deutsch“ in diesem Kontext getrieben wird. Aber wie gesagt: das Ende der Fahnenstange sehe ich momentan auch als erreicht an. --Iiigel (Diskussion) 11:06, 27. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Für den Unfug über Amtssprachen sehe ich als einen der Gründe, dass EU-Begriffe wie englisch official language und französisch langue officielle oft fälschlich als offizielle Sprache wahrgenommen werden (d.h. als per Regelung verpflichtende Sprache) und nicht als Amtssprache (zu engl./frz. office „Büro, Amt“; vgl. lat. officium „Pflicht; Amt; etc.“), was häufig zu einem Kuddelmuddel bei der Begrifflichkeit führt. Aber dieser Umstand gehört allenfalls in den Artikel Amtssprache. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 12:21, 27. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Das halte ich für durchaus möglich, dass hierin auch einer Gründe zu suchen ist. Zu recherchieren hätte man vielleicht, ob es in den diversen Jahrzehnten zu Wandlungen der Begriffswahrnehmung in der Öffentlichkeit und in speziellen Buchwerken kam. Ich will auch nicht ausschließen, dass die Auslegungspraxis geschriebenen Rechts durch Juristen in Deutschland (im Gegensatz zu Japan bei teilweise im Ausgangsstadium identischen Gesetzen, wo man näher am Wortlaut entscheidet) auch Auswirkungen auf die Bevölkerung in ihrer Einschätzung von der Möglichkeit der Ausweitung juristischer Termini hat. Und hatten wir nicht auch mal diese gerne verdrängten 12 Jahre unserer Geschichte hierzulande, in denen „deutsch“ zum Hyperbegriff wurde? Gibt es nicht immer wieder Standardwerke, die zum Teil Falschinformationen in die Welt setzen, auf deren Richtigkeit aber der Leser vertraut? Gründe mag es genügend geben. Hier nun setzt auch grundsätzlich jenes Vabanquespiel für den Bearbeiter bei Wikipedia ein: wieviele Informationen müssen in einen Artikel rein, damit er korrekt ist, begründet von anderen Darstellungen zum Thema abweicht, korrekt bleibt und nicht durch andere Bearbeiter wieder durch falsche Informationen, die irgendwo sogar bequellt sein können, der Richtigkeit ein Stückchen weit entrückt wird. Welche Aspekte oder Fakten sind zur Aufrechterhaltung der Korrektheit nicht zwingend erforderlich? lg --Iiigel (Diskussion) 16:34, 27. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt „Kommunale Ebene“[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel hat in den letzten Wochen viel gewonnen , ich bin aber sehr unzufrieden mit dem Abschnitt Kommunale Ebene. Ich verstehe nicht, wie die vielleicht durch ein Missverständnis und jedenfalls offenbar lediglich nach Angabe einer einzigen Lokalpolitikerin bzw. Ratsfraktion in Düsseldorf eingeführte Verwaltungssprache Englisch hierher gelangt ist. Wäre Englisch tatsächlich zur Verwaltungssprache erhoben worden, gäbe es dazu eine ganze Reihe von Quellen, u.a. weil dies eine kostenintensive Änderung darstellt (Einstellung und Weiterbildung von Personal, Umstellung der Software, Übersetzung aller Formulare, evtl. Erstellung eines verbindlichen Glossars usw.). — Im Falle von Calau handelt es sich nicht um die Einführung einer Amtssprache nur für diese Kommune, sondern um einen Antrag an die zuständige Landesbehörde, das Gebiet mit sorbischer Amtssprache auszudehnen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 19:48, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ja OK - die „Düsseldorfer Geschichte“ hatte ich hier schon - im Gegensatz zum Artikel Deutschland - mit gebotener vorsichtiger Formulierung reingesetzt gehabt, nachdem ich für die Angabe keinen weiteren Beleg fand. Calau - wie auch Wiesengrund und Lübben - wären differenzierter darzustellen. Ich hatte den n24-Text allerdings auch etwas anders interpretiert gehabt als du, nämlich dahingehend, dass Gemeinden sich innerhalb dieses Gebietes um die Statusausdehnung des Sorbischen zur örtlichen Zweitsprache bewerben können. Ich hätte in beiden Fällen auch nichts gegen eine Streichung einzuwenden. lg --Iiigel (Diskussion) 20:45, 26. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
Im Fall der angeblich in Düsseldorf geltenden Verwaltungssprache Englisch bin ich entschieden für Streichung, weil nur eine Quelle, die dazu noch parteiisch scheint, von diesem Umstand berichtet. — Beim Sorbischen in Calau, Wiesengrund und Lübben bin ich für Streichung, weil die Einführung einer weiteren Amtssprache keine Eigenart der Kommunen, sondern lediglich eine Ausweitung des für das Bundesland bereits behandelten Gebiets mit zusätzlich sorbischer Amtssprache darstellt; dass es für Anträge darauf eine vom Land gesetzte Frist gab, scheint mir zuzutreffen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 00:14, 27. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]
OK - habe ich gestrichen lg --Iiigel (Diskussion) 10:39, 27. Sep. 2016 (CEST)[Beantworten]

Nochmal Englisch[Quelltext bearbeiten]

"Die einzige normativ genannte Amtssprache in Deutschland auf gesamtstaatlicher Ebene ist Deutsch." Das scheint nicht richtig zu sein. Siehe zum Beispiel die Fahrerlaubnisverordnung oder die Flugsicherungsverordnung. Bei Seeschifffahrt, Zoll, Börsenaufsicht usw. dürfte es inzwischen auch eine Vielzahl von deutschen Vorschriften geben, die ausdrücklich die Kommunikation mit deutschen Behörden in englischer Sprache erlauben. --Carl B aus W (Diskussion) 17:29, 23. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

CDU-Parteitag in Essen am 7. Dezember 2016[Quelltext bearbeiten]

Auf dem Parteitag der CDU in Essen am 7. Dezember 2016 forderten die Delegierten die Aufnahme von Deutsch als Amtssprache in das Grundgesetz mit der Formulierung "Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch".

92.76.116.141 20:33, 7. Dez. 2016 (CET) Die gleiche Forderung erhebt ebenso die bayrische CSU[Beantworten]

und die Partei AfD. 92.76.116.141 20:37, 7. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Hallo IP, ich habe deine Bearbeitungen mit folgender Begründung rückgängig gemacht:
  • 1. in der einen Quelle taucht das Wort „Amtssprache“ gar nicht auf, in der anderen nur im Zusammenhang mit Frankreich — 2. ungelegte Eier, nicht einmal Gesetzesentwürfe
Bitte beachte, dass unser Artikel sich mit geltendem Recht beschäftigt. Zudem möchte ich bemerken, dass eine „Aufnahme des Deutschen in das Grundgesetz“ praktisch nur wenige Auswirkungen haben würde, auch, weil in Art. 3 Abs. 3 genau dieses Grundgesetzes steht:
Es geht hier nicht um Deine oder Meine Meinung, sondern schlichtweg wird hier der Parteitagsbeschluss der CDU wiedergegeben und dort haben die Delegierten der CDU gefordert, das Deutsch als Amtsprache in das Grundgesetz aufgenommen werden soll. Ob Du oder ich, das nun gut oder schlecht finden, interessiert hierbei nicht. 92.76.116.141 22:07, 7. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Richtig. In diesem Artikel geht es um geltendes Recht und nicht um deine, meine oder eines Parteitages Meinung. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 22:23, 7. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Im Unterschied zu einer Meinung von mir oder Dir ist ein Parteitagsbeschluss einer Volkspartei wie der CDU durchaus nennenswert und sollte hier kurze Erwähnung finden. 92.76.116.141 22:55, 7. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]
Im Unterschied zu unserem Artikel geht es beim Parteitagsbeschluss der CDU nicht um Amtssprachen, sondern allenfalls um so etwas wie die Staatssprache, was zwei ganz unterschiedliche Begriffe sind. Das sieht man am Beispiel Österreichs: In der Republik gibt es mehrere Amtssprachen, obwohl nach Artikel 8 Bundesverfassungsgesetz Deutsch „die Staatssprache der Republik“ ist. — Der Status des Deutschen, der nach dem Parteitagsbeschluss festgeschrieben werden soll, scheint mir offengelassen worden zu sein. Vielleicht soll ja die Angelegenheit ähnlich wie in Namibia geregelt werden, wo Englisch die einzige Amtssprache ist, aber Deutsch eine der Nationalsprachen. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 23:43, 7. Dez. 2016 (CET)[Beantworten]

Gerichtssprache Englisch am Landgericht Frankfurt am Main[Quelltext bearbeiten]

Laut dieser Pressemitteilung beabsichtigt das Landgericht Frankfurt am Main, ab Januar 2018 eine englischsprachige Kammer für Handelssachen einzurichten. Wie weit die Vorbereitungen vorangeschritten sind und wie unumstößlich diese Absichtserklärung ist, ist mir jedoch unklar. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 16:03, 2. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Ich hatte dieses Thema nicht weiter verfolgt. Doch nun bin ich zufällig auf die Bestätigung gestoßen, dass das LG Frankfurt a. M. per 1. Januar 2018 die Chamber for International Commercial Disputes eingerichtet hat, in der das Englische die Gerichtssprache ist und die ausweislich ihres Internetauftritts internationale Zivilverfahren in Handelsangelegenheiten nach der Zivilprozessordnung verhandelt. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 11:00, 24. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Name der Seite[Quelltext bearbeiten]

Der Seitenname klingt irgendwie so, als wenn sich niemand in dieser Form ausdrückte. Sollte man das Lemma nicht lieber nach „Amtssprachen in Deutschland“ oder konkretisiertAmtssprachen in der Bundesrepublik Deutschland“ verschieben? Erbitte Diskussion. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 03:39, 23. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Siehe weiter oben. Ich teile die Begründung nicht. --🌲🐿𝔗𝔞𝔫𝔫𝔢𝔫𝔢𝔦𝔠𝔥𝔥𝔬𝔯𝔫𝔉𝔯𝔞𝔨𝔱𝔲𝔯 𝔤𝔢𝔯𝔢𝔡𝔢𝔱 03:43, 23. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]
Meines Erachtens haben sowohl das momentane Lemma als auch Amtssprachen in Deutschland und Amtssprachen in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Präzision und Unmissverständlichkeit einen großen Nachteil: Sie können sich wie beabsichtigt alle auf Sprachen beziehen, die nach deutschem (Bundes- oder Landes-) Recht in Deutschland oder einem seiner Teile die Funktion einer Amtssprache haben; sie können sich aber ebenso auf Sprachen beziehen, die nach internationalem oder ausländischem Recht zur Amtssprache bestimmt wurden und in Deutschland benutzt werden. Man bedenke zum Beispiel, dass sich jeder EU-Bürger in einer beliebigen EU-Amtssprache an in Deutschland ansässige EU-Behörden wenden kann, die dann verpflichtet sind, in der Sprache der Eingabe zu antworten. Deshalb sind auch Titel wie In Deutschland amtliche Sprachen oder Sprachen, die in Deutschland Amtssprachen sind suboptimal. Am klarsten finde ich ein schlichtes Amtssprachen nach deutschem Recht. Es ist nämlich offensichtlich das deutsche Recht um das es im Artikel geht; schon ein flüchtiger Blick auf den Fließtext und die Einzelnachweise bestätigt das. Lieben Gruß —LiliCharlie (Disk.) 09:20, 23. Aug. 2018 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweise aus dem Diskussionsbereich[Quelltext bearbeiten]

Hier müßten die ref-Verweise angezeigt werden.

  1. Umfrage: Mehrheit der Deutschen für Englisch als zweite Amtssprache, YouGov Meinungsforschungsinstitut, 9. August 2013
  2. zu diesem Thema: Jutta Limbach: „Plädoyer für die Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union“ versus Jürgen Gerhards: „Plädoyer für die Förderung der Lingua franca Englisch“, veröffentlicht von der Bundeszentrale für politische Bildung am 17. Januar 2012 hier