Diskussion:Andreas Jäger (Verwaltungsjurist)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Slökmann in Abschnitt Oberbürgermeister?
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Oberbürgermeister?[Quelltext bearbeiten]

Das sollte belegt werden. Bei Lilla steht „Oberstadtdirektor“, das passt aber nicht zu Bayern. --Malabon (Diskussion) 22:26, 23. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Das dachte ich bislang auch. Gab es das Amt (nicht äquivalent zu NRW, Niedersachsen) vielleicht in der Nachkriegszeit? Diese Traueranzeige der Stadt Bamberg eines Bamberger Oberstadtdirektors macht mich ratlos. „Oberstadtdirektor a.D., der [...] bis 31.3.1993 im Dienst der Stadt Bamberg stand“. --Slökmann (Diskussion) 11:19, 24. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Die Lösung ergibt sich aus dem Bayerischem Besoldungsgesetz. Ich habe es von 1993 (Datum der Traueranzeige) bis 1978 zurückverfolgt, leider vergeblich. Irgendwann vorher muss es diese Amtsbezeichnung gegeben haben, die später abgeschafft wurde. Mit dem Hauptverwaltungsbeamten in NRW und Niedersachsen hat das nichts zu tun. --Malabon (Diskussion) 23:26, 27. Mai 2022 (CEST)Beantworten
Genau so, danke für Deine bisherige Recherche. Nunmehr gehe ich davon aus, dass ein Oberstadtdirektor in Bayern, im Gegensatz zu NRW und Niedersachsen, als Beamter Leiter ein oder ggf. mehrerer Dezernate war. Interessant wäre, ob die Amtsbezeichnung in allen Städten – es waren offenbar nicht nur Großstädte – zum selben Zeitpunkt abgeschafft wurde, und ob es einen generellen Zusammenhang zwischen Bevölkerungszahl und Vergabe der Amtsbezeichnung gab. --Slökmann (Diskussion) 14:16, 28. Mai 2022 (CEST)Beantworten