Diskussion:Anerbenrecht

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Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 16:24, 2. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Anerben-recht = Ein-Erbenrecht[Quelltext bearbeiten]

Wieso steht hier nichts zur Herkunft der Wortes "Anerbenrecht"?

Eigentlich ist es fasch geschrieben. Denn in den Gebieten, wo es historisch angewandt wurde, hieß es Aan-Erben-Recht. mit einem langen A also.

Beispielsweise imBayerischen kennt man dies u.a. in dem Lied "IN München steht ein Hofbräuhaus.. aans zwaa gsuffa"

Es war wohl jemand mit nicht bayerischen SPrachkenntnissen in Bayern unterwegs und irgendwie hat jemand das, waser gehört hat, aufgeschrieben. Dieser Begriff hat die Rechtschreibreformen überlebt.

Er ist aber FALSCH!

So. Jetzt ist es raus.


Hier steht: "Die Höfe, die dem Anerbenrecht unterliegen, werden Erbhof genannt". In der für Deutschland gültigen Höfeordnung (Artikel Höfeordnung, dort der Link zum Gesetz] taucht der Begriff jedoch kein einziges Mal auf. Und das hat Gründe, die hier im Artikel fast komplett ausgespart sind. Vielleicht schreibt ja doch mal jemand was Brauchbares über die Nazizeit hinein, in der dieser Begriff Hochkonjunktur hatte.193.104.220.1 16:57, 2. Dez. 2022 (CET) Nachtrag: Die unkommentierte Skizze über die Erben-Ordnung im "Dritten Reich" macht es auch nicht besser, im Gegenteil!193.104.220.1 17:01, 2. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]