Diskussion:Anfangsverdacht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Kleingedruckt in Abschnitt Initiativermittlungen
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Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung[Quelltext bearbeiten]

Liegt ein Anfangsverdacht vor, hat der Verletzte nach der RSpr des BVerfG (Beschluss vom 26.6.2014 im Fall Tennessee Eisenberg mit Bespr. NJW Spezial 15, 57 und weitere) einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung.--ErwinLindemann (Diskussion) 08:59, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Das Klageerzwingungsverfahren wurde in den Urteilen doch eben nicht eingeleitet!-- schmitty 16:12, 23. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Initiativermittlungen[Quelltext bearbeiten]

In Nr. 6 RiStBV steht nichts zu sog. Initiativermittlungen. Die hier zitierte Passage soll sich in Abschnitt E der RiStBV finden, die sich allerdings der organisierten Kriminalität widmet. (nicht signierter Beitrag von Kleingedruckt (Diskussion | Beiträge) 18:46, 14. Dez. 2015 (CET))Beantworten