Diskussion:Anschlussberufung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl-Hagemann in Abschnitt überholte Einteilung
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überholte Einteilung[Quelltext bearbeiten]

Die Unterscheidung selbständige und unselbständige Anschlussberufung ist überholt, da nach der ZPO-Reform jede Anschlussberufung unselbständig ist und allenfalls eine "Anschlussberufung" in eine selbständige Berufung umgedeutet werden kann.

--Karl-Hagemann (Diskussion) 11:57, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten