Diskussion:Anselm Schramb

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Enzian44 in Abschnitt Literaturlage
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Literaturlage[Quelltext bearbeiten]

Abgesehen davon, daß Magisterarbeiten, sofern sie nicht in akzeptabler Weise veröffentlicht wurden, keine geeigneten Belege sind, spricht hier doch manches dafür, daß sie mit der Veröffentlichung in den Studien und Mitteilungen weitgehend identisch ist. -- Enzian44 01:10, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Ich hätte nichts gegen eine Löschung der Magisterarbeit, aber ich habe aus ihr zitiert und sie ist über OPAC als Volltext abrufbar. Das spricht für sie. Übrigens: dass eine Magisterarbeit nicht als Literatur gilt, ist mir neu. Steht das irgendwo? Die hier erwähnte Arbeit ist jedenfalls erste Klasse. --Melchior2006 07:02, 4. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn sie als Volltext zur Verfügung steht (ich will das jetzt mal glauben, jedoch wäre in solchen Fällen ein Link hilfreich), kann das noch akzeptiert werden, in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle lassen sich akademische Abschlußarbeiten unterhalb der Promotion aber nicht überprüfen. Außerdem hast Du eine Urheberechtsverletzung begangen, da der Text zum Chronicon Mellicense aus dem Personenlexikon Niederösterreich, mit Ausnahme des jetz noch sichtbaren Teils, wortwörtlich übernommen wurde. -- Enzian44 02:49, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe die Versionsansicht aller Versionen geändert, in denen dieser übernommene Text enthalten war. -- Enzian44 03:03, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten