Diskussion:Anstiftung (Schweiz)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 85.2.85.113 in Abschnitt Versuchte Anstiftung
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Versuchte Anstiftung[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt über die versuchte Anstiftung ist völlig falsch. StGB 24 II stellt nicht die Anstiftung zu einer Tat die lediglich versucht wurde unter Strafe, sondern die versuchte Anstiftung. Dabei ist nicht die Haupttat unvollendet, sondern die Anstiftung. Die Haupttat selbst tritt gar nie ins Versuchsstadium ein. --85.2.85.113 09:30, 11. Aug. 2020 (CEST)Beantworten