Diskussion:Anton II. (Oldenburg-Delmenhorst)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hergen62 in Abschnitt Hinweis
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Hinweis[Quelltext bearbeiten]

"Nach dem Tod seines Bruders 1603 übernahm Anton II. gemeinsam mit seinem zwanzigjährigen Neffen Anton Günther die Herrschaft über beide Grafschaften". Ich habe diesen Satz gestrichen. Sein Neffe Anton Günther folgte seinem 1603 verstorbenen Vater Johann VII. in der Landesherrschaft in Oldenburg. Zum Vormund des noch minderjährigen Grafen wurde der dänische König Christian IV. bestellt, nicht aber Anton Günthers Oheim/Onkel Anton II. Dieser übte lediglich die Landesherrschaft in Delmenhorst aus. Beide Grafschaften bildeten eine staatsrechtliche Einheit, wobei der Oldenburger Graf die außenpolitische Vertretung behielt (nach Hermann Lübbing: Graf Anton Günther von Oldenburg, Oldenburg 1967, S. 6). Gruß --Hergen62 (Diskussion) 11:23, 11. Jul. 2016 (CEST)Beantworten