Diskussion:Anton Matthäus II.

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Rgesch in Abschnitt Verweis auf Julius Clarus
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Verweis auf Julius Clarus[Quelltext bearbeiten]

Dieser Verweis führt irrtümlich zu einem Pharmakologen des 19.Jh. und nicht zu dem gleichnamigen Juristen (1525-1575). Dies müßte von fachkundiger Hand geändert werden. --Rgesch (Diskussion) 18:17, 13. Sep. 2012 (CEST)Beantworten