Diskussion:Antonia Gössinger

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ciciban in Abschnitt Zur Schmutzkübelkampagne
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Kritisch vs. Kriminell[Quelltext bearbeiten]

Ist es nicht eigenartig, dass Gössinger im Jahre 2006 noch mit Lob und Auszeichnungen überhäuft wurde, aber schon im Jahr 2007 (und da müssen 2006 die Prozesse und die ersten Urteile schon gelaufen sein) vom OGH verurteilt wurde? War das Kritischer Journalismus oder krimineller Journalismus? Und wieweit dienten die Geldpreise zur Bezahlung der Anwälte? Wieweit ist Gössinger gesteuert, wenn man davon ausgehen kann, dass der steirische Teil der "kleinen Zeitung" wesentlich weniger regierungskritisch agiert. Oder geht es am Ende um die Zuneigung von Herausgebern zu Parteien? Faktum ist, dass das OGH-Urteil ruhig etwas markanter hervorgehoben werden darf! (nicht signierter Beitrag von 86.56.218.51 (Diskussion) 20:48, 27. Feb. 2012 (CET)) Beantworten


Parteinähe[Quelltext bearbeiten]

In der Printausgabe des "Falter" vom 20. 3. 2002 steht, dass Frau Gössinger in den siebziger Jahren Mitglied der Jungen ÖVP war. Das ist zwar kein beweis für die Nähe zu dieser Partei, aber immerhin ein Indiz.

--Reuteman 18:28, 25. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Vorgeworfen wird ihr aber von Haider eine Nähe zur SPÖ.(nicht signierter Beitrag von 85.127.72.145 (Diskussion) )

Was ihre "Gegner" ihr vorwerfen bzw. wo sie versuchen sie hinzurücken, ist ohne Belege (Links zu Interviews oä) nicht enzyklopädiefähig und unkommentiert (von wem die Aussage in welchem Zusammenhang) sowieso nicht möglich. lg, -- منشMan77 17:32, 26. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Zur Schmutzkübelkampagne[Quelltext bearbeiten]

Servus,
Mir ist es jetzt zu mühsam, den gordischen Knoten zu durchschlage, aber der Absatz
Wegen ihrer kritischen Berichterstattung als Politikredakteurin kam es zu einer Diffamierungskampagne seitens des BZÖ.[1] Die Gewerkschaft der Journalisten erklärte sich mit Antonia Gössinger solidarisch[2]. Diese Vorgänge waren Mediengegenstand in Österreich und der Rechtsstreit darüber wurde vom Obersten Gerichtshof zugunsten des BZÖ entschieden.[3]
ist unsauber: Als Beleg für die angebliche Diffamierungskampagne dient eine Pressemitteilung des BZÖ, die vom Artikelbearbeiter offensichtlich als Diffamierung aufgefasst wurde. Findet sich in den Weiten des WWW eine Quelle, die den Vorgang als diffamierung bezeichnet? Dann ist die sache erst einmal geritzt. Sonst müsste der erste Satz umgebaut werden.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 16:15, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

  1. Presseaussendung des BZÖ
  2. http://derstandard.at/?url=/?id=2898708
  3. Presseaussendung des BZÖ
O.k.: im verlingten Standardartikel wird es so genannt.
Dann erledige ich es.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 16:17, 21. Sep. 2016 (CEST)Beantworten