Diskussion:Antragsrecht

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 82.83.151.155 in Abschnitt Heirats"antrag"
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Weiterleitung von Antrag nach Antragsrecht[Quelltext bearbeiten]

Diese bestehende Weiterleitung wird dem Begriff "Antrag" nicht gerecht, da dieser mehr umfasst als nur das Antragsrecht. Ich vermisse die Beschreibung von Anträgen im Kontext von Vereinsversammlungen, aber auch so etwas wie Heiratsantrag und andere Anträge fehlen. Spricht etwas dagegen, die Weiterleitung wieder durch einen (kurzen) eigenständigen Artikel zu ersetzen? --Stefan Weil (Diskussion) 07:37, 7. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Heirats"antrag"[Quelltext bearbeiten]

ist kein Antrag im rechtlichen Sinne. Das ist reine Umgangssprache. Es sei denn natürlich, man wollte eine Behörde heiraten. --82.83.151.155 11:22, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten