Diskussion:Anwalt

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Hsingh in Abschnitt Gerichtsanwälte
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Anwalt muß nicht Vertreter sein[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung "Der Anwalt ist der vertragliche oder gesetzliche Vertreter von Privatpersonen, dem Staat oder Behörden oder Gerichten." ist bestenfalls mißverständlich.

Ein Anwalt muß nicht vertreten, im Sinne von Stellvertreter, §§ 164 ff BGB. Auch der Rechtsanwalt vertritt nicht immer im rechtlichen Sinne, er kann auch beraten, begutachten, etc. pp.

Hier soll doch der Begriff Anwalt nicht synonym mit Rechtsanwalt stehen. Vielleicht sollte man hier etymologisch vorgehen, beispielsweise ausgehen von Grimm. Dt.Wörterbuch? Anwalt als Interessenvertreter?

--Rajede (Diskussion) 16:17, 30. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Im engeren Sinn[Quelltext bearbeiten]

Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger vertritt nicht den Mandanten, er verteidigt ihn. Hier vielleicht den Text der BRAO einfügen?: "(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." § 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung

Die Strafgerichtsbarkeit ist Bestandteil der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, vielleicht den Beitrag verlinken?Insofern ist die Formulierung "Rechtsanwalt, an ordentlichen Gerichten und Strafgerichten der Vertreter natürlicher oder juristischer Personen" irreführend. Und auch hier wieder die Funktion des Rechtsanwaltes auf den Prozeßanwalt reduzierend.--Rajede (Diskussion) 16:29, 30. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Staatsanwalt Vertreter des Rechtsgebers[Quelltext bearbeiten]

Rechtsgeber leitet weiter zu Legislative. Dann gibt der Satz aber keinen Sinn. Der Staatsanwalt ist nicht Vertreter der Legislative. Genau genommen ist der Staatsanwalt auch nicht Verteter des Behördenleiters (mit Ausnahmen). Und auch hier weider die unzutreffende Doppelung von ordentlichen Gerichten und Strafgerichten (sihe oben). Der Staatsanwalt tritt nur vor den Strafgerichten auf, nicht vor den sonstigen ordentlichen Gerichten. --Rajede (Diskussion) 16:42, 30. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Vertrauensanwalt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe in der aktuellen Berichterstattung zum Fall Zschäpe gelesen ihr neuer Verteidiger Grasel sei "Vertrauensanwalt" (z.B. hier http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-beate-zschaepes-anwaelte-zur-verteidigung-verpflichtet-a-1044535.html). Was hat man denn unter diesem Begriff genau zu verstehen? Eine Volltext-Suche bei Wikipedia gibt auch ein paar Treffer. Vielleicht kann ja eine Erklärung hierzu, hier im Artikel Anwalt ergänzt werden (von jemandem, der es weiss, ich weiss es nämlich nicht ;-))? Danke! --87.245.101.120 13:01, 22. Jul. 2015 (CEST) Ich war versehentlich nicht angemeldet, dieser Eintrag stammt von mir :-) --SigiSigwart (Diskussion) 13:06, 22. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Gerichtsanwälte[Quelltext bearbeiten]

Die Begriffe Gerichtsanwalt und Obergerichtsanwalt kommen in Wikipedia relativ oft vor (auch Landgerichtsanwalt), werden aber bisher nirgendwo genauer erklärt. Sind das Anwälte des Gerichts oder an einem Gericht zugelassene Anwälte? Kann man da irgendwohin passende Weiterleitungen anlegen?--Hsingh (Diskussion) 11:44, 26. Jan. 2024 (CET)Beantworten