Diskussion:Anwaltsgeheimnis

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lapp in Abschnitt Vertragliche Verpflichtungen
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Vertragliche Verpflichtungen[Quelltext bearbeiten]

Was soll dieser Abschnitt? Vertragliche Vereinbarungen sind zulässig, soweit sie nicht gegen Gesetze oder Standesrecht verstoßen - das ist doch banal und überflüssig in einem Lexikon. Abgesehen davon, dass es kein Standesrecht des Mandanten gibt. Selbst wenn dieser einem entsprechenden Berufstand angehörte, unterliegt er diesem nicht in einer Beziehung zum Anwalt, soweit es das Berufsgeheimnis des Anwalts betrifft. --Lapp (Diskussion) 12:24, 17. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Hallo Lapp. Ich sehe, dass Du aus Deutschland kommst. Bitte beachte in diesem Zusammenhang, dass es auch andere deutschsprachige Länder gibt, in denen uU eine andere Regelung gilt. Dieser Artikel umfasst alle deutschsprachigen Länder und gibt grundsätzliche Informationen. Du kannst aber gerne einen speziellen Teil für Deutschland dazuschreiben. Im Hinblick darauf, dass es angeblich kein Standesrecht für Mandanten gebe, unterliegst Du einem Irrtum. Sowohl in Österreich, Liechtenstein als auch der Schweiz (hier nur teilweise, kantonal unterschiedlich) gibt es ein Standesrecht (in der Schweiz teilweise als Berufsrecht o.ä. bezeichnet - inhaltlich oft schwer unterscheidbar) zB für die Richter, Staatsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Treuhänder, Sachverständige, Steuerberater etc. Es ist daher mE auch ein Irrtum, wenn Du ausführst, der Mandant würde dem Standesrecht gegenüber seinem Rechtsanwalt nicht unterliegen. Standesrecht ist grundsätzlich umfassend und beinhaltet jedes Verhalten nach Außen. So ist es zum Beispiel einem Sachverständigen in Österreich grundsätzlich und sehr umfassend untersagt, entgegen dem Standesrecht Handlungen vorzunehmen, welche sein Ansehen und vor allem das Ansehen des Sachverständigenstandes nach Außen schaden würde. Beispiel: Die Beauftragung eines Rechtanwaltes durch einen Mandanten, der dem Standesrecht der Staatsanwälte unterliegt, im Zusammenhang mit der Affäre um die Panama Papers hätte durchaus das Potential, einen solche Beeinträchtigung der Standespflichten zu sein, weil es uU nicht standesgerecht sein kann, auf diese Weise "Steuern zu sparen". Dass dies natürlich wieder ex post beurteilt wird, ist wieder eine andere Sache. Aber Standesrecht ist nicht fair, sondern verlangt erhöhte Sorgfaltspflichten der dem Standesrecht Unterworfenen. SG, Asurnipal (Diskussion) 13:27, 17. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Asurnipal, ich denke, dass hier ein grundlegendes Mißverständnis zugrunde liegt, das allerdings nur bedingt mit meiner Frage zusammenhängt. Es mag sein, dass es in Österreich, Liechtenstein als auch der Schweiz (hier nur teilweise) (noch) Standesrecht gibt. Das kann ich nicht aus eigener Kenntnis beurteilen. Sicher ist aber, dass Standesrecht und Berufsrecht nur für die Angehörigen des Standes bzw. Berufes gelten kann. Mandanten eines Anwalts unterliegen nie dem Berufsrecht. Es hat nur indirekt Auswirkungen, soweit Anwälte sich daran halten und eventuell Mandate nicht annehmen oder rechtswidrige Weisungen nicht befolgen. Bei Verstoß kann auch nur der Berufsangehörige belangt werden, Mandanten werden nie wegen Verstoß gegen Berufsrecht bestraft. Dein Beispiel Panama Paper ist auch schief. Mandanten dürfen Anwälte natürlich beauftragen, wenn sie im Zuge einer solchen Affäre Beistand benötgen. Strafverteidigung und steuerrechtliche Unterstützung mit allen legalen Mitteln sind typische Anwaltstätigkeit. Auch Steueroptimierung im Rahmen des geltenden Rechts ist zulässig, Anwälte dürfen über (legale) Schlupflöcher beraten. Beteiligung an Straftaten wie Steuerhinterziehung führt möglicherweise dazu, den Rechtsanwalt als Mittäter oder Teilnehmer einzustufen. Allerdings drohen den Rechtsanwälten (nicht aber den Mandanten) neben strafrechtlichen auch berufsrechtlichen Sanktionen. Sachverständige sind in Deutschland definitiv kein Stand. Warum soll Standesrecht nicht fair sein? Besondere Sorgfaltspflichten kann man einem Profi schon auferlegen, ohne unfair zu sein. --Lapp (Diskussion) 13:27, 31. Dez. 2017 (CET)Beantworten