Diskussion:Anwartschaft

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Missl06 in Abschnitt Beispiele
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Hier wird nicht die Anwartschaft beschrieben, sondern das Anwartschaftsrecht. Die Anwartschaft ist die Vorstufe zum Erwerb eines Rechts. Nicht mehr und nicht weniger. Der Aspekt der Sicherung ist nur beim Anwartschaftsrecht von Bedeutung. Nur wenn ein gewisser Grad rechtlicher Sicherung erkennbar ist, spricht man statt von Anwartschaft von einem Anwartschaftsrecht.--Lennard 21:03, 20. Jan 2006 (CET)

So sehe ich es auch. Vgl. aber aber meinen Einwand bei Diskussion:Anwartschaftsrecht. --Andrsvoss 09:38, 21. Jan 2006 (CET)

Beispiele[Quelltext bearbeiten]

Um den trockenen Juristentext mit Leben für Normalleser zu füllen, schlage ich vor, dass einige Beispiele aufgeführt werden. Große und kleine Anwartschaft in der Krankenversicherung wären etwas, das dem Bürger schon mal begegnet. --84.171.215.91 08:09, 8. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ja Beispiele wären echt toll! Ich hätte noch eins: Zahlungsanwartschaft. Wie ich herausgefunden habe, heißt das in der Finanzwelt "Forderung" --Missl06 16:24, 7. Jan. 2012 (CET)Beantworten