Diskussion:Anwendungsvorrang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Lieber Herr Administrator,

der Artikel ist nicht verständlich. In Kürze: Der Anwendungsvorrang kommt immer dann zum Tragen, wenn die speziellere Norm nicht gegen die (höherrangige) allgemeine Norm verstößt. So wie ich es am Beispiel des niedersächsischen Beamtengesetzes erläutert habe...

Freundliche Grüße

Dr. Faustus (nicht signierter Beitrag von 217.92.173.203 (Diskussion) 21:05, 14. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Lieber Dr. Faustus, wie gesagt bin ich kein Administrator, sondern ein ganz normaler Wikipedia-Autor. Deine Kritik verstehe ich nicht ganz: Beim Lex-specialis-Grundsatz greift der Anwendungsvorrang auch dann, wenn zwei gleichrangige Normen aufeinandertreffen. Von einem "Verstoßen" kann man dann nicht sprechen. Das Beispiel des niedersächsischen Beamtengesetzes finde ich ehrlich gesagt für einen Lexikonartikel nicht geeignet, da zu kleinteilig. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:49, 14. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich verstehe diesen Satz hier nicht:
Entscheidend ist, dass die speziellere Norm bei der Regelung eines Sachverhalts inhaltlich nicht gegen eine höherrangige Norm verstoßen darf.
  • Wieso steht da "speziellere Norm"? Der Anwendungsvorrang ist nicht nur beim Lex-specialis-Grundsatz anwendbar, sondern auch beim Subsidiaritätsgrundsatz und beim Anwendungsvorrang des Unionsrechts. Der Satz passt auf die beiden letztgenannten Fälle nicht.
  • Wieso steht da "nicht gegen eine höherrangige Norm verstoßen darf"? Das ist doch ein Problem des Geltungsvorrangs (Lex-superior-Grundsatz), nicht des Anwendungsvorrangs, oder?
  • Schließlich verstehe ich nicht, warum du meine Formulierungen entfernt hast. Was war an ihnen falsch?
Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:48, 15. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Primacy of European Union law — Principe de primauté[Quelltext bearbeiten]

Lieber @Gnom: https://en.wikipedia.org/wiki/Primacy_of_European_Union_law und https://fr.wikipedia.org/wiki/Principe_de_primauté haben deutlich mehr Fleisch; vielleicht sollte man sich ein bissel an diesen Artikeln orientieren... Weiters: Für die Einrückung «Der Begriff [Anwendungsvorrang] stammt von Hartmut Maurer.» kann ich nirgends eine verlässliche Nachricht finden; es scheint mir auch erwähnenswert, dass der Herr Maurer, abgesehen vom europarechtlichen Detailproblem *Kommunalwahlrecht für Ausländer*, zumindest in der österreichischen Rechtswissenschaft praktisch unbekannt ist. LG, --SR-7v (Diskussion) 17:26, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten