Diskussion:ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Helium4 in Abschnitt Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz, 1985
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Recht auf rauchfreien Arbeitsplatz, 1985[Quelltext bearbeiten]

Meines – unsichern – Wissens gab es bereits 1985 (Beschlussfassung, eventuell auch Geltungsbeginn) eine "Arbeitnehmerschutzverordnung" die österreichweit das Recht jedes nichtrauchenden Arbeitnehmers auf einen rauchfreien Arbeitsplatz rechtlich als Pflicht des Arbeitgebers festlegte. Ausnahmen gab es für Arbeitsplätze, auf denen "deren Natur nach geraucht wird" also Gastlokale, Trafiken ... .

In der Praxis war dieses Recht oft nicht bekannt, wurde dieses Recht oft nicht gefordert, nicht durchgesetzt, die Umsetzung nicht kontrolliert, Übertretungen seitens der Arbeitgeber wurden nicht sanktioniert.

--Helium4 (Diskussion) 23:38, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten