Diskussion:Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Karl 3 in Abschnitt Geschichte
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Zahlen[Quelltext bearbeiten]

29,6 % beim Bund für 2017 passt offensichtlich nicht. --Malabon (Diskussion) 23:29, 10. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich habe die Angabe berichtigt.--Asperatus (Diskussion) 09:09, 11. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

In der Tat gab es Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst schon lange vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland! Die ersten Einrichtungen öffentlicher Arbeitgeber für ihre nicht-beamteten Beschäftigten, die eine Invaliden- und Alterssicherung organisierten, wurden 1713 mit der sog. Postarmenkasse, gefolgt von der Postversicherungskommission im Jahr 1867 gegründet. Bei den Eisenbahnverwaltungen der Länder wurden ab 1859 sog. Einheitskassen für u.a. Leistungen im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung gegründet. Durch die generelle Veränderung des öffentlichen Sektors zu Beginn des 20. Jahrhunderts, den technisch-industriellen Fortschritt, das ausgeprägte Bevölkerungswachstum und die rasante Entwicklung der Großstädte wandelten sich Art und Umfang der Aufgaben der öffentlichen Hand. Es veränderte sich auch das inhaltliche und zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beamten und Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst. Tätigkeiten, die zuvor ausschließlich von Beamten auszuführen waren, wurden seither auch vermehrt von Angestellten übernommen. Vgl. Stefan Preller, Nachhaltige Finanzierung der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, Speyerer Forschungsberichte 278, 2014 hier: [1]. Ereignisse, die sowohl Beamte, als auch Angestellte und Arbeiter des ÖD betrafen, wie z.B. die Personal-Abbau-Verordnung oder das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, sollten im Lemma Öffentlicher Dienst (Deutschland) dargestellt werden.--Karl 3 (Diskussion) 16:23, 6. Jul. 2022 (CEST)Beantworten