Diskussion:Arbeitsbereitschaft

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 217.225.66.34 in Abschnitt Überarbeitungsbedürftig
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Einmischen von Arpinium.[Quelltext bearbeiten]

Hallo Arpinium. Danke. Prima gemacht und ich freue mich das du bei Arbeitsbereitschaft vorbeigeschaut hast. Wir hatten grade gleichzeitig am Thema gearbeitet. Habe mir Mühe gegeben, aber der Innhalt bzw. was ist gemeint und was will er uns sagen, sollte zum Schluß, wenn alles im Artikel fertig ist dann übrig bleiben. Man hätte ja auch Ärzte nehmen können, aber da kenn ich mich nicht aus. Ich höre bzw. lese bestimmt noch von dir u. bis bald, Gruß --Elkawe 13:25, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Dem Artikel fehlt eine schlüssige und überzeuegende Gliederung. Die Inhalte sollten allgemeiner dargelegt werden. Die Situation von Fernfahrern mag ja zur Veranschaulichung als Beispiel herangezogen werden, ein Artikel zum Thema Arbeitsbereitschaft darf sich aber nicht nur mit der Situation dieser Berufsgruppe auseinandersetzen. Außerdem werden Fernfahrerprobleme dargestellt, die auch mit Arbeitsbereitschaft nichts zu tun haben. Auch Exkursionen in andere Bereiche, wie das Nachweisgesetz, verwirren nur und haben mit dem Thema Arbeitsbereitschaft direkt nichts zu tun. Der Artikel enthält viele falsche Aussagen. Neben den inhaltlichen Mängln weist der Artikel ehebliche sprachliche Mängel auf. Arpinium 6. Juni 2006, 23.10 CEST

Mag jemand mal was zum Mindestlohngesetz und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.2014, 5 AZR 1101/12 schreiben? Man kann ernsthaft diskutieren, ob für Arbeitbereitschaft bzw. Bereitschaftsdienst nicht der Mindestlohn zu zahlen ist.[GB] (nicht signierter Beitrag von 217.225.66.34 (Diskussion) 15:00, 23. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Antwort: Die Gliederung ist vollständig, denn wenn Arbeitsbereitschaft dargestellt werden soll, müssen auch alle Möglichkeiten, die damit zu tun haben, erläutert bzw. dargestellt bzw. in Betracht gezogen werden. Im Satzbau und in der Vormelierung des Innhalts, könnte eine Verbesserung stattfinden. Wenn ein Beruf als Beispiel genannt wird, muss sich das Thema "Arbeitsbereitschaft" im Artikel, wie ein roter Faden durchziehen, denn sonst ist er als kompletes Beispiel kaputt. Das Nachweisgesetz hat sowohl mit dem Artikel zu tun, denn durch das NachwG wird der AG innhaltlich im Arbeitsvertrag, gezwungen die regelmäßigen Überstunden, Arbeitsbereitschaftstunden und ein dazugehörigen Freizeitausgleich bzw. Lohn, zu beinnhalten. Auch der dazugehörige Tarif muss dementsprechend, was Arbeitsbereitschaft u. Freizeit betrift, nach dem NachwG dargelegt werden. Wenn Innhaltlich viel gestrichen werden sollte, bitte ich um Rücksprache, denn ich würde mich freuen die Änderung gemeinsam im beiderseitigen Einverständnis durchzuführen. Man hätte natürlich als Beispiel einen Arzt im Krankenhaus nehmen können, denn wer hat wohl mehr Arbeitsbereitschaft, als diese Arzt u. Fernfahrer Berufe in der EU. Danke für die Mitarbeit. --Elkawe 10:17, 7. Jun 2006 (CEST)


Inhalt des Artikels:[Quelltext bearbeiten]

Im Inhalt des Artikels: Arbeitsbereitschaft kann/soll/muss, im Satzbau und in der Vormelierung noch eine Verbesserung stattfinden. Ich würde mich freuen das mit dir Gemeinsam zu bewerkstelligen, natürlich nur wenn du Muße und Zeit hast. Die Berufe Arzt u. Fernfahrer haben dieses Problem der Arbeitsbereitschaft an allererster Stelle, aber mit Ärzten kenne ich mich nicht aus. Bis bald u. Gruß --Elkawe 14:17, 8. Jun 2006 (CEST)

Kritisieren im Detail[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel vor mehr als einer Woche als überarbeitungsbedürftig gekennzeichnet. Seitdem hat es keine wesentliche Verbesserung gegeben. Für mich ist der Artikel so verfahren und diffus, dass ich ihn für nicht mehr überarbeitungsfähig halte. Es fehlt an einer klaren Struktur, an der man sich abarbeiten könnte. Wenn sich nicht doch noch etwas Substantielles tut, werde ich den Artikel zur Löschung vorschlagen müssen. Allein die sprachlichen Mängel rechtfertigen eine Löschung.

Im Detail ist zu kritisieren: Zum Absatz: Grundsatz

  • ..... darf und kann .... Der Autor meint hier wohl nur "darf" und gebraucht "kann" als Synonym von "darf"
  • wird Wartezeit und Arbeitsbereitschaft gleichgesetzt, ist es das Gleiche ????
  • schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist nicht Voraussetzung dafür, Arbeitsbereitschaft verlangen zu können, Arbeistverträge sind nicht formbedürftig
  • bei einer sittenwidrig nicht oder unzureichend vergüteten Arbeitssbereitschaft kann Arbeitnehmer statt Schadensersatz wohl eher Erfüllung, also Vergütung verlangen
  • Weshalb das EuGH Urteil vom 9. September 2003 äußerst wichtig sein soll, wird nicht erläutert. Jedenfalls folgt aus dem zuvor erwähnten EugH-Urteil keine Vergütungspflicht. Der deutsche Gesetzgeber hat im Übrigen das nationale REcht (ArbZG) an die Vorgaben des EugH angpasst.
  • Eine Konsequenz aus der EuGH-Rechtsprechung ist, dass Zeiten des Bereitschaftsdiensts gerade nicht mehr als Ruhezeiten angesehen werden dürfen

zum Absatz: Vereinbarung im Arbeitsvertrag

  • Die Ausführungen über die Nachweispflicht des Arbeitgebers nach dem Nachweisgesetz sind diffus und unverständlich.
  • Einen Art. 4 gibt es im NachwG nicht
  • Der BMT Güter und Möbelfernverkehr mag seit 1992 nachwirken. Das kann sich aber nur auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Arbeitsverhältnis beziehen
  • Überstunden und Arbeitsbereitschaft werden in einen Topf geschmissen
  • Dass durch das NachweisG eine Beweislastumkehr eingeführt sein soll, ist unzutreffend, schon gar nicht wird es durch die in Fußnote 5 angegebene Quellle belegt.

Zum Absatz: Planung von Arbeitsstunden

  • Was hat das Problem Diebstahlsicherung von LKWs in einem Artikel über Arbeitsbereitschaft zu suchen?
  • Die folgenden Ausführungen sind diffus, welche Aussage wird getroffen? es folgen weitere wesentliche Mängel Arpinium 14. Juni 2006, 20.20 CEST

Die Antworten v. Elkawe[Quelltext bearbeiten]

Hallo Arpinium. Nicht nur Kritik üben, sondern versuchen zu helfen. Habe vergessen eine Baustelle zu setzten. Entschuldigung.
  • 1: Wenn du dich erinnern kannst, habe ich dir auf der Diskussions- Seite auch wegen dem Artikel: Arbeitsbereitschaft geantwortet. Dort hatte ich u.a. geschrieben, das "Satzbau und in der Vormelierung noch eine Verbesserung stattfinden" sollte bzw. muss. Ich hatte dir geschrieben, gehofft bzw. hätte mich gefreut, diesen Artikel mit dir gemeinsam zu bewerkstelligen, natürlich nur wenn du Muße und Zeit hast. Wenn du den Artikel für diffus bezeichnest und nicht daran arbeiten kannst, ist das unlogisch, denn warum hast du nicht schon vor einer Woche diese Meinung geäußert? Ich hatte auf deine Unterstützung gehofft, aber nur negative Kritik zu äußern, befremdet mich. Freundliche und hilfreiche Tipps von deiner Seite wären von Vorteil und ich würde mich freuen. Wenn du keine Zeit hast, konstruktiv mitzuarbeiten, lass es mich wissen. Wiki- gerecht sich zu äußern, bedeutet gegenüber einen Arbeitnehmer etwas mehr Verständnis aufzubringen.
  • 2: Wartezeit: wenn ein Fernfahrer beim Kunden wegen Be- und Entladung wartet, ist das Arbeitbereitschaft.
  • 3: Bei der schriftlichen Vereinbarung zwecks der Arbeitsbereitschaft, im Arbeitsvertrag, hast du wohl nicht das EuGH- C-350/99 v. 08.02.01 berücksichtigt.
  • 4 : Einer der Leitsätze im BAG Urteil 5 AZR 303/03 : Eine arbeitsvertragliche Entgeltvereinbarung verstößt gegen den strafrechtlichen Wuchertatbestand des § 291 Abs 1 Satz 1 Nr 3 StGB und die guten Sitten iSv § 138 BGB, wenn ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. .. Dann hat der AG u.a. auch Schadenersatz zu leisten.
  • 5: EuGH C-151/02. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft werden dagegen als Ruhezeit behandelt, mit Ausnahme der Dauer der Wahrnehmung beruflicher Aufgaben. Aber nicht bei der Arbeitsbereitschaft. Über die Vergütungspflicht bei Arbeitsbereitschaft, brauche ich doch wohl kein Wort verlieren, denn das ist selbstverständlich. Ich glaub du meinst den Bereitschaftsdienstund die Rufbereitschaft.
  • 6: Was das NachwG iZm. dem Arbeitsvertrag betrifft, hat der AG eine Verpflichtung auch unbedingt die Überstunden bzw. Arbeitsbereitschaftsstunden schriftlich zu beinhalten.
  • 7: Sollte Abs. 4 NachwG heißen, Entschuldigung.
  • 8: Nur über den BMT, kann der Fernfahrer Überstunden bis 244 Stunden usw. bewerkstelligen.
  • 9: Bei 90 % Arbeitsbereitschaft - Stunden sind natürlich auch Überstunden.
  • 10: Eine Beweislastumkehr zu Gunsten des AN iZm Arbeitsbereitschaft ist richtig, denn wenn der AG keine Arbeitzeit- Aufzeichnungen macht usw, geht das zu seinen Lasten. Der AN kann seine Behauptungen der Überstunden- Aufzeichnungen darlegen und der AG muss diese Behauptung entkräften.
  • 11: Wenn ein LKW Fahrer beim Fahrzeug bleiben muss um die Ladung zu bewachen, ist das eine Arbeitsbereitschaft.
Wenn z.T. solche Fragen von dir gestellt werden, hast du dich leider noch nie mit Fernfahrern intensiv beschäftigt. Ich hatte gehofft das du mir helfen könntest. Es wird eine Baustelle eingerichtet, die ich in etwa 2 Tagen fertig haben werde. Geht das so in Ordnung? Gruß --Elkawe 23:09, 14. Jun 2006 (CEST)
Hallo Arpinium. Bis dahin gut gemacht. Danke, das nennt sich Kompromiss. Habe so wenig wie möglich den Fernfahrer gebraucht bzw. versucht neutral zu sein. Sage mir, ob du damit leben kannst. Bis auf eventuellen Satzbau (von deiner Sicht) hab ich von meiner Seite, vorläufig den Artikel: Arbeitsbereitschaft fertig. Bis bald u. Gruß --Elkawe 20:45, 16. Jun 2006 (CEST)
Anwort v. Arpinium. Auch nach Abschluss der Baustelle ist der Teil des Artikels, der die Situation der Fernfahrer betrifft, immer noch überarbeitungsbedürftig. Die "Bauarbeiten" haben keine substantielle Verbesserung gebracht. Arpinium 17. Juni 2006, 19.35 CEST

Berufsgruppenproblematik[Quelltext bearbeiten]

Moin Arpinium, Moin Elkawe, ich habe ein Problem mit dem derzeitigen Artikel Arbeitsbereitschaft. Zwar wage ich zu behaupten, dass er eine nette Steilvorlage ist, aber leider nur aus der Sicht des Fernfahrers als Arbeitnehmer. Nun betrifft Arbeitsbereitschaft aber nicht nur die und die in der Diskussion auch angesprochenen Ärzte, sondern zig Berufsgruppen, von Polizisten, über Klemptner, Staatsanwälte, Krankenpfleger, Rettungsassistenten, Fluglotsen, Piloten, Ingenieure, Nautiker... endlos die Liste.

Dazu kommt nicht nur die Problematik aus der Sicht des Arbeitnehmers, dass Arbeitsbereitschaft eben keine Freizeit ist, schließlich muss er seinem Arbeitgeber auf Abruf zur Verfügung stehen, sondern auch das Problem des Arbeitgebers und der Gesellschaft, dass Krankanhäuser, Gefängnisse, Feuerwehren, Polizeien, Flugplätze, Lotsenbruderschaften, etc eben nicht abends zumachen und morgen aufmachen können, sondern rund um die Uhr nicht nur besetzt, sondern auch auf einen möglichen, „großen Ansturm“ hin vorbereited sein müssen.

Also, der Artikel muss gründlich überarbeitet und verallgemeinert werden.

Was ich mir wünschte, wäre, dass der Jurist unter Euch beiden hier mal richtig mit der Axt und der Waffe seines Berufes, der deutschen Sprache, rangeht und dass der Gewerkschaftler unter auch beiden, den Juristen frei gewähren lässt. Danach schauen wir uns den Artikel dann an und können ins Detail runterbrechen, in Unterkapitel, wie „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ oder auch in Berufsgruppen, um die Unterschiede aufzuzeigen, die einfach dadurch entsztehen, dass ein Fernfahrer eben beim besten Willen das Arbeitgebers nicht auf einer vielen tausend Kilometer langen Tour jeden Abend zu Hause sein kann und der Feuerwehrmann und der Krankenhausarzt am Arbeitsplatz nächtigen und Heizungsnotdienst und polizeiliche Einsatzreserven, sowie Staatsanwälte und Haftrichter zu Hause auf Rufbereitschaft sind, etc...

Man kann ja auch den Teil, der da schon steht, erst einmal als Unterkapitel „Arbeitnehmer/Kraftfahrer“ stehen lassen und den eigendlichen, objektiven Teil Arbeitsbereitschaft oben draufsatteln.

Ich selber kann das leider nicht, da ich in meinen Zeiten der wahrgenommenen Arbeitsbereitschaften immer nur Arbeitnehmer im Transportgewerbe war und deshalb auch nur die Sicht von Elkawe vertrete, die eben nicht das ganze Spektrum, sondern nur ein rudimentäres Teilchen davon darstellt.Janetzky 08:11, 19. Jul 2006 (CEST)

Zur Kritik von Janetzky[Quelltext bearbeiten]

Die ausschließliche Sichtweise der Arbeitsbereitschaftproblematik aus der Sicht des Fernfahrers wurde bereits früher korrigiert, indem dem Artikel eine allgemeine Darstellung der Rechtslage vorangestellt wurde, die für sämtliche Berufsgruppen Gültigkeit hat. Die Darstellung der Rechtslage betrifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen, denn die Rechte der einen Seite sind die Pflichten der anderen. Es werden auch keineswegs nur die Ansprüche der Arbeitnehme beschrieben. Einzuräumen ist, dass die Rechtslage mehr aus der Sichtweise der Arbeitnehmer dargestellt wird. Das ergibt aber sich aus dem Umstand, dass Arbeitsrecht im Kern immer Arbeitnehmerschutzrecht ist und damit naturgemäß vor allem das Verhalten des Arbeitgebers reglementiert. Wenn Du der Meinung bist, dass der Text nicht objektiv ist, solltest du die Textstellen konkret benennen, die du für nicht objektiv hälst. Eine Untergliederung nach Arbeitgeber und Arbeitnehmer wäre m.E., jedenfalls wenn es um die Darstellung der Rechtslage geht, wenig sinnvoll.
Der besondere Teil des Artikels, der die Lage der Fernfahrer beschreibt, ist unter dem Gesichtspunkt problematisch, dass man eigentlich nicht rechtfertigen kann, warum nur die Situation einer Berufsgruppe herausgestellt wird. Würde man aber auch die Besonderheiten anderer Berufsgruppen darstellen, etwa die einschlägigen tariflichen Regelungen, würde dies wohl den Rahmen eines enzyklopädischen Artikels sprengen. Vielleicht ist dieses Problem dadurch zu lösen, dass der Fernfahrerteil in einen eigenen Artikel ausgegliedert wird.Arpinium 22:40, 19. Jul 2006 (CEST)

Die Antworten v. Janetzky[Quelltext bearbeiten]

Moin Arpinum,S.J. 15:43, 24. Jul 2006 (CEST)
danke für die Antwort. Genau den besonderen Teil des Artikels meinte ich. Zwar ist die Berufsgruppe der „Kutscher“ beschrieben, aber das ist ja auch einfach, durch vorgegebene EU-Direktiven, die im Transportewerbe recht früh Regeln definierten und Grenzen setzten. Ich wünschte mir dennoch auch die Darstellung einer anderen Berufsgruppe, z.B. der Mediziner. Bei denen war lange nichts geregelt und ist oft auf dem Klageweg bis hin zum EuGH den Ansichten von Arbietnehmern nachgegeben worden. Auch die aktuelle Tarifdiskussion zwischen Ärzteverbänden und (komunalen) Arbeitgebern deutet, folgt man den Argumentationen des Marburger Bundes (wie er sich über die Medien mitteilt), darauf hin, dass es inzwischen europäische Richtlinien und EuGH-Urteile gibt, die eben noch nicht in deutsches (Tarif-) Recht umgesetzt worden sind. Des weiteren wissen wir alle aus den Medien, dass der EuGH die maximale Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden beschränkt hat, was zum Beispiel bei Feuerwehren gegen den Willen der Arbeitnehmer zur Ablösung des 24-Std-Bereitschaftsdienstes (der zu einer durchschnittlichen 54-Std-Woche führte) durch einen echten Schichtdienst führte, sofern nicht, wie z.B. bei der Berufsfeuerwehr in Lübeck, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nun nicht länger legale, aber gesundheitlich angenehmere Variante beibehalten wurde, nach dem Motto, „wo kein Kläger...und klagen kann nur der Betroffene...und der klagt nicht wider sein Interesse.“.S.J. 15:43, 24. Jul 2006 (CEST)
Du siehst, diesem Thema steckt noch eine Menge Interesanntes drin. Mir fehlen, neben dem objektiven Gesamtüberblick und der einseitigen Transportgewerbedarstellung auch weitere Berufsgruppen und ihre Problematiken, um den Artikel in seiner Gänze nicht zu einseitig werden zu lassen. Ich bin jedoch dagegen, den Fernfahrerteil zu streichen. Gerade aber die Situation an den komunalenm Krankenhäusern und bei der Berufsfeuerwehren zweigt doch, dass es neben dem Transportgewerbe auch andere Berufsgruppen, mit anderen Lösungen des Problems gibt, zum Teil zum Vorteil, zum Teil zum Nachteil der Beschäftigten.S.J. 15:43, 24. Jul 2006 (CEST)
Ich stimme mit Dir überein, man muss nicht jede Berufsgruppe und deren Besonderheiten aufzählen. Aber um einer Gesammtobjektivität zu liebe, sollte man neben der beschriebenen zumindest noch ein zwei (das müssen nicht die Mediziner und Feuerwehrleute sein) völlig andere im Artikel darstellen. Anmsonsten bleibt der Artikel, trotz sehr guten eines neutralen Vorbaues, Fernfahrerlastig.S.J. 15:43, 24. Jul 2006 (CEST)


Einmischen bei Arbeitsbereitschaft[Quelltext bearbeiten]

Moin Janetzky. Danke für dein Lob. Habe mich sehr darüber gefreut. Auch das du dich bei der Arbeitsbereitschaft eingemischt hast, war für mich sehr erfreulich. Ich will mich mit Juristen nicht streiten, denn hier kannst du wieder sehen wie die Theorie und die Praktzis weit auseinander liegen. Zu meinem letzten Eintrag, beim Artikel Arbeitsbereitschaft hätte ich einmal deine Meinung erfahren, ob ich mit der Wirklicheit noch auf den Boden der Tatsachen bin. Übrigens, wenn mal Lust und Zeit vorhanden ist, lese einmal den Diskussionsbeitrag im IPRals "Grundsatz" von mir. Habe grade in Luxembourg beim Kassationsgericht desswegen eine Niederlage erlitten. Bis bald mal und Gruß vom --Elkawe 12:47, 26. Jul 2006 (CEST)

Um ein Schlußwort zur Arbeitsbereitschaft zu setzen, ist halt ein Jurist, dein Co-Autor. Außerdem ist es sehr gut, dass damit eine andere Sicht in die Sache kommt, als die von uns Kutschern. Dass der Co-Autor Jurist ist, macht es für uns Nicht-Juristen zwar nicht leichter, aber wir sind wohl als Kutscher schon mit schlimmerem fertiggeworden, oder nicht? S.J. 13:11, 27. Jul 2006 (CEST)

Arbeitszeitrichtlinie für das Fahrpersonal[Quelltext bearbeiten]

Den Absatz mit
Die Richtlinie musste bis zum 23. März 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. ...
habe ich versucht, von den Zeiten und der Grammatik richtig zu machen. Bin mir aber nicht sicher, ab dabei nicht der Inhalt auf der Strecke geblieben ist. Ganz klar ist mir nicht, was damit gemeint ist, der Absatz sollte nochmals inhaltlich überarbeitet werden (kenn mich mit Recht, EU und Deutschland nicht aus). --Herzi Pinki 22:10, 5. Okt 2006 (CEST)

Hallo Herzi Pinki. Alles OK. Danke für deine Hilfe. Gruß --Elkawe 23:06, 5. Okt 2006 (CEST)

Ja soweit schon. Aber ich wäre an deiner Stelle mit dem Absatz nicht zufrieden. Er beschreibt einen Zustand aus der Sicht vor der Gesetzwerdung in Deutschland. Für mich sind folgende Dinge nicht klar herauszulesen:

  • beziehen sich die Überlegungen auf den Präzedenzfall auf den Zeitraum 23. März 2005 bis 1. September 2006, oder gelten diese weiterhin
  • kann (und wie lange) rückwirkend geklagt werden?
  • Handelt es sich dabei nicht um allgemeine Prinzipien, wenn Mitgliedstaaten säumig werden, und wenn, sollten diese nicht an anderer Stelle beschrieben werden (etwa EG-Richtlinien)?
  • Interessanter wäre die Frage, warum die deutsche Bundesregierung säumig geworden ist.

Ich denke, der ganze Absatz gehört "historifiziert" (aus dem Heute betrachtet und der Rest ist Geschichte), eventuell stark gestrafft. --Herzi Pinki 14:10, 7. Okt 2006 (CEST)

Hallo Herzi Pinki. Deine Anmekungen sind alle zu unterstreichen. Habe mich bei diesen Artikel genug eingebracht, aber die Lust verloren, wie aus der Autor-Historie des Artikels lesen kannst. Die Tatsache iZm. dem ArbZG § 21 a ist folgendes: Über die 8 Std. zzgl. 2 Std. für die Vor- und Abschluss- Arbeiten (Tanken, Be- u. Entladung Beaufsichtigen, Abfahrtkontrolle), brauchen bzw. werden keine weiteren Arbeits- oder Arbeitsbereitschaftstunden angerechnet. Wenn der 2te Fahrer im LKW daneben sitzt, werden die Stunden nicht angerechnet bzw. vergütet. Genau so ist es mit den Wartezeiten beim Kunden bzw. bei Auf- oder Abladestellen (Aldi, Edeka usw.), die auch nicht angerechnet werden und der AN kein Anrecht auf Bezahlung hat. Diese Arbeitsbereitschaftszeiten sind als "Opt-Out" Klausel -(freiwillige Arbeitsbereitschaft) in das Gesetz eingeflossen, d.h. dieses ist von der Richlinie 2002/15 einfach abgeschrieben worden. Eine Abänderung aller Arbeitzeit-Richtlinien ist in Arbeit und zu 2/3 positive vom EU-Parlament verabschiedet worden und man kann noch bis zu 3 Jahre auf die neue bessere ArbZ-Richtl. warten. Wenn der LKW- Fernfahrer bei wertvoller Ladung beim / im LKW bleiben soll bzw. muss, (unfreiwillig) auf einem angewiesenem Parkplatz oder Raststätte, bekommter die Zeit nicht angerechnet d.h. nicht bezahlt. Das soolte nach der EU-Kom. im Arbeitsvertrag oder durch die Tarifpartner (BGL-ver.di), bzw. durch eine Vereinbarung in der Vorplanung vor Antitt der Fahrt geschehen. Nun sind hier Theorie und Praxis sehr weit auseinander und wo kein Kläger, da kein Richter. Du weißt ja warum der EuGH schon 3x Urteile positiv für die Ärzte usw. geurteilt hatte und die vielen Srteks haben wenigten etwas bewirkt. Aber die ver.di will und wird nichst unternehmen, den von ca. 1,2 Mill. Fahrern über 7,5 Tonnen in Deutschland, die Hauptberuflich eine überwiegende lenkende Tätigkeit ausüben, sind nur noch ca. 900 Fernfahrer organisiert. Der älteste Manteltariefvertrag der Welt (BMT-Fern.) ist von der ÖTV zum 1. Juli 1992 beendet worden und nur noch in der Nachwirkung gültig. Du siehst also, das die 48 Std. Woche bzw. 208 Std. Monat im Durchschnitt innerhalb von 4 Monaten, ein Witz sind, wenn die Arbeitsbereitschaftstunden nicht angerechnet und bezahlt werden. Ich will mich nicht mehr aufregen und den Fernfahrern bei der Firma die ich Betreue, haben es sehr gut. Gut das du Intresse zeigst und bis bald mit Gruß --Elkawe 15:04, 7. Okt 2006 (CEST)


Wenn die LKW-Fahrer darauf hoffen, dass ihnen der europäische oder nationale Gesetzgeber oder die Gerichte dabei helfen, ihre Arbeits- und Vergütungsbedingungen zu verbessern, dann können sie darauf lange warten. Und wenn sie sich nicht gewerkschaftlich organisieren, kann auch die Gewerkschaft keinen vernünftigen Tarifvertrag aushandeln. Dabei könnten die LKW-Fahrer mit einem ordentlichen Streik fast das gesamte öffentliche Leben lahm legen und damit viel Druck ausüben. Durch Jammern und Selbstmitleid ändert sich jedenfalls nichts.--Arpinium 14:20, 10. Okt 2006 (CEST)

Hallo Arpinium. Hundert % den Nagel auf den Kopf getroffen. Warum ich wohl schon 10 Jahre EU bin, kannst du sicher erraten. Ich bin sogar in zwei Gerwerkschaften und helfe Ehrenamtlich bzw. betreue z.Z. ca. 80 internationale Fernfahrer, wobei jeder nur 15 Tage im Monat arbeitet. Die obere Darstellung ist eine Tatsache und ein Hinweis. Es wird kein BMT-Fern. mehr geben. Nur etwas größerre Speditionen mit BR bzw. voll durchorganisiert, haben oder können mit der ver.di ein Haustarif abschließen und die anderen kleinen Firmen oder Fernfahrer haben das nachsehen. Es wird hoffendlich keiner in die GKD oder KFG eintretten. Ich bin (leider) ein Praktiker in der Materie und du der Theoretiker, was glaubst du wenn wir uns zusammen tun, was dann passiert. Na ja, ich denke du verstehst mich schon und ich freue mich das du hier in der Wiki mitarbeitest. Bis bald, Gruß --Elkawe 15:17, 10. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Technische Probleme[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel bearbeitet. Ich konnte jedoch keine Vorschau auf den von mir veränderten Artikel aufrufen. Nachdem ich meine bearbeitete Version gespeichert hatte, war in dem Artikel aber nicht meine vollständige Version sichtbar. Wenn ich dagegen erneut das Fenster "Seite bearbeiten" aufrufe, ist dirt die vollständige Version sichtbar.

Wer kan mir helfen?? --Arpinium 14:20, 10. Okt 2006 (CEST)

Du hast einen / vergessen. Hab ich behoben. sebmol ? ! 10:29, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Also kleine Ursache große Wirkung. Wie gut, dass es Software-Spezialisten gibt. Danke für die Hilfe!! Arpinium 12:00, 11. Okt 2006 (CEST)