Diskussion:Arbeitsbuch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 2.245.133.120 in Abschnitt Andere Bedeutungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Bildwarnung[Quelltext bearbeiten]

Die unten genannten Bilder, die in diesem Artikel verwendet werden, sind auf Commons gelöscht oder zur Löschung vorgeschlagen worden. Bitte entferne die Bilder gegebenenfalls aus dem Artikel oder beteilige dich an der betreffenden Diskussion auf Commons. Diese Nachricht wurde automatisch von CommonsTicker erzeugt.

marking image as missing essential source information. If this is not fixed this image might be deleted after 7 days.;

-- DuesenBot 15:24, 28. Feb. 2007 (CET)Beantworten

In Deutschland wurde das Arbeitsbuch per Gesetz vom 26. Februar 1935 von den Nationalsozialisten eingeführt - Ist Falsch[Quelltext bearbeiten]

Das Arbeitsbuch findet bereits in der Gewerbeordung für das deutsche Reich von 1900 seine Verankerung. Bitte dementsprechend ändern. Der starke Bezug auf die Nationalsozialistiche Zeit mit dem Gesetzestext ist somit etwas verwirrend.

Arbeitsbücher sind für jugendliche Arbeiter bereits in der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund von 1869 vorgeschrieben. WagnerAndreas 22:17, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Leider konnte ich nur Ergänzungen vornehmen für die Zeit 1933-45. Die nun noch stärkere "Schlagseite" auf diese Zeit sollte kompetenteren Benutzern Ansporn sein, andere Teile zu ergänzen. --Holgerjan 21:13, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Es handelt sich hier weder um eine Verzerrung noch um eine Schlagseite.
Das Arbeitsbuch für jedermann ist in der Nazizeit zum Kontrollinstrument (miß-/ge-)braucht worden. Es musste beim Arbeitgeber abgegeben werden und musste bei jeder Bewerbung dem potentiellen neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. (Rowohlt, Jugendlexikon Nationalsozialismus, S.19, hier Download) Mit den Arbeitsämtern als Aussteller wurde es so zu einem Element der staatlichen dirigierten Arbeitszuweisung. Das muss man daher im Zusammenhang mit der Zerschlagung der Gewerkschaften und Aufhebung der Arbeiternehmerrechte sehen, während die Nazis den Arbeitgebern (Nazideutsch: "Betriebsführer") weitgehende Rechte zugestanden wurden (DGB 2007 „Trittbrettfahrer der sozialen Frage – Soziale Demagogie von NPD und Neonazis“, S. 18 Hier download). Heute werden ja die freie Gewerkschaftsbildung und Mitgliedschaft dort, sowie das individuelle Recht auf freie Berufs- und Arbeitswahl zu den allgemeinen Menschenrechten gezählt.
Wenn also die (ansonsten wohl recht harmlose) Registrierung der Arbeitstätigkeit in der Nazizeit zur Unterdrückung von Menschenrechten genutzt wurde, dann ist das - denke ich - von wichtiger enzyklop. Bedeutung. (Staatliche Melderegister waren auch eine ziemlich langweilige Angelegenheit - bis zu dem Moment, wo die Nazis diese Daten zur systematischen Judenverfolgung nutzten.) Heutige Azubi-Wochenberichte haben zwar den gleichen Namen aber damit überhaupt nichts zu tun - im Gegenteil: sie sichern eher ab, dass wirklich eine "Ausbildung" stattfindet (der Arbeitgeber muss die wöchentlich mit unterschreiben). Mein Eindruck: wir haben es mit der Namensgleichheit von sehr unterschiedlichen Dingen zu tun.
ICH EMPFEHLE:

  1. Den beiden Kapiteln "Gesetz von 1933" und "Umsetzung" die Überschrift "Arbeitsbuch in der NS-Zeit" geben. So wird die Sonderstellung hervorgehoben und er blöde Eindruck verschwindet, als habe sich "das Arbeitsbuch" mal so, mal so entwickelt.
  2. Schon in den ersten Anfangsätzen herausstellen, dass es eben halt ein Kontrollinstrument ist, was heute den Berufsverbänden dient, früher aber auch staatlich genutzt wurde. (Kennt sich wer mit der Vor-Nazi-Zeit da genauer aus?)

--111.67.106.108 14:09, 12. Dez. 2012 (CET)(rob9)Beantworten


ERGÄNZUNG Aus persönlicher Erfahrung: Das Arbeitsbuch hat ein Arbeitgeber erst verlangt wenn es um die konkrete Einstellung ging. Wenn er einen Bewerber wirklich haben wollte hat er auch ohne Arbeitsbuch eine Zusage erteilt. Die Vorlage des Arbeitsbuches war dann nur eine bürkratische Pflicht bei der Ausfertigung der Einstellungsunterlagen. (nicht signierter Beitrag von 84.170.24.194 (Diskussion) 17:10, 3. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Arbeitsbuch der Lehrlinge[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, der erste Satz ist ein Fremdkörper in diesem Artikel und könnte durch einen Siehe-auch-Link auf Ausbildungsnachweis ersetzt werden. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 16:28, 2. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Ein ausgezeichnetes Element zur Rentenberechnung![Quelltext bearbeiten]

Das Arbeitsbuch sowie sein Nachfolger in der Sovjetzone das "Buch für Arbeit und Sozialversicherung" enthielt die rentenwirksamen Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte. Wenn es an die Rentenberechnung ging wurde nur das Buch auf den Tisch gelegt und schon war alles klar. Das gilt auch heute noch für Beschäftigungsverhältnisse aus der ehemaligen Zone. Mit riesigem bürokratischen Aufwand und unsicherer Zettelwirtschaft verbundener Nachweis von Beschäftigungszeiten und Entgelten, wie das für Rentenbeantrager der BRD üblich ist gab und gibt es nicht mit diesem Dokument. (nicht signierter Beitrag von 84.170.24.194 (Diskussion) 17:10, 3. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Andere Bedeutungen[Quelltext bearbeiten]

Ein Arbeitsbuch ist in erster Linie ein Buch, mit dem man arbeitet, sei es ein Arbeitsbuch in der Schule, dass das Lehrbuch ergänzt, oder auch ein Buch zum Selbststudium. --2.245.133.120 02:06, 27. Nov. 2016 (CET)Beantworten