Diskussion:Arbeitsförderungsrecht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Loiosch in Abschnitt Finanzierung
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AloG bei beruflicher Weiterbildung[Quelltext bearbeiten]

Ich würde ich vor allem das AloG bei beruflicher Weiterbildung § 144 SGB III entweder nach unten in die Auflistung setzen, oder rausnehmen, weil es zum AloG gehört und darauf ein Anspruch besteht http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sauer-sgbiii-144-anspruchsvoraussetzungen-bei-beruflicher-weiterbildung_idesk_PI10413_HI531433.html (bin zu wenig Experte, um das zu beurteilen) --Loiosch (Diskussion) 22:06, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

AloG[Quelltext bearbeiten]

Das Thema AloG kommt mE zu unvermittelt, hat die falsche Überschrift und hat schon einen eigenen Artikel in dem auch die Beiträge abgehandelt werden. Also ich würde es so machen: „Überschrift Arbeitslosengeld – Das Arbeitslosengeld gilt als weitere Leistung der Arbeitsförderung, da für Arbeitslose eine eher kurze Zeit bis zur Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses überbrücken soll.“ --Loiosch (Diskussion) 22:07, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Finanzierung[Quelltext bearbeiten]

Die Finanzierung ist mehr, als die Finanzierung des AloG. Ich würde hier einfach nur verlinken: Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit siehe dort. Finanzierung des Arbeitslosengeldes siehe dort.--Loiosch (Diskussion) 22:12, 12. Aug. 2015 (CEST)Beantworten