Diskussion:Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 89.204.154.130
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Binnenbindung[Quelltext bearbeiten]

Eine vertragliche Bindung besteht sehr wohl auch zwischen den Gesellschaftern einer Arge (§705 BGB), nicht nur im Konsortium. --Antaios 22:19, 14. Mär 2005 (CET)

Rechtsnatur der ARGE[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, jüngere Rspr sehe in ARGEen zunehmend OHGen. Hat jemand dazu Fundstellen ? BGHZ 146, 341 enthält dazu mE nichts. Problematisch dürfte v.a. die fehlende Dauerhaftigkeit der ARGE als Gelegenheitsgesellschaft sein. Es gibt nur äußerst wenige Stimmen, die dennoch eine oHG annehmen... Danke!


Buchführung / Eigentum / Steuern in der ARGE[Quelltext bearbeiten]

Es wäre interessant auch Informationen zu diesen Themenbereichen im Artikel zu haben.--HPich 11:13, 2. Jun. 2010 (CEST)Beantworten




Es gibt eine relativ neue Dissertation von Weitze zur ARGE.


Umsatzsteuerlich ist nur die Außen- GbR relevant, da es bei der Umsatzsteuer keine Innengesellschaften gibt. Umsatzsteuerlich ist es irrelevant, ob die ARGE als Außengesellschaft eine GbR oder OHG ist, wenn sie als Personengesellschaft selbst nach außen auftritt. (nicht signierter Beitrag von 89.204.154.130 (Diskussion) 17:12, 10. Feb. 2013 (CET))Beantworten