Diskussion:Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen

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Abschnitt Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe Zweifel an der Neutralität dieser Darstellung. Sie müsste zunächst darlegen, was Gegenstand des Verfahrens war und wie das Gericht geurteilt hat. Erst dann kann man (positive oder negative) Reaktionen aus Fachkreisen darstellen. Statt dessen wird nur eine Vermutung für den Misserfolg der Kläger „nach Ansicht von Rechtsexperten“ genannt. Als Beleg dient ausschließlich ein Interview mit einem Rechtsanwalt, der Alteigentümer vertritt. Falls hier nicht erheblich nachgebessert wird, wird der Abschnitt gelöscht werden müssen. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:04, 14. Sep. 2013 (CEST)Beantworten