Diskussion:Arbeitsgericht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 87.150.0.106 in Abschnitt Teilweise problematisch
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Zusammenführung[Quelltext bearbeiten]

Arbeitsgericht und Arbeitsgerichtsbarkeit könnte man zu einem Text zusammenführen. Talaborn 06:50, 29. Jul 2004 (CEST)

Das hielte ich für keinen glücklichen Gedanken: wir haben inzwischen Artikel zu allen Gerichten (Arbeitsgericht, Sozialgericht etc.) und zu den Gerichtsbarkeiten. Natürlich führt dies zu Überschneidungen, aber systematisch finde ich die Trennung durchaus angebracht. Bei Arbeitsgerichtsbarkeit steht etwa auch manches, was nicht mit Arbeitsgericht, sondern mit Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht zusammengeführt werden müßte. Die Artikel über die Gerichtsbarkeiten nehmen so eine Übersichtsfunktion dar. Ich würde es gern dabei belassen. -- Stechlin 07:15, 29. Jul 2004 (CEST)

Diese Struktur war mir nicht so klar, ist aber offensichtlich vernünftig. Ziehe meinen Vorschlag zurück. Gruß Talaborn 18:32, 29. Jul 2004 (CEST)

Rechtsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Seit wann gibts die denn nun? Da fehlt doch die Zeitschiene im Artikel...--Kresspahl (Diskussion) 22:03, 18. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Kosten[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen m. E. die Besonderheitn zu Erhebung von Gerichtskosten.--77.21.179.167 11:59, 8. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Teilweise problematisch[Quelltext bearbeiten]

"Die Abgrenzung zum zivilrechtlichen Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf der einen Seite und (selten) der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit auf der anderen Seite ist teilweise problematisch."

"Teilweise problematisch" ist vor allem dieser Satz. So gänzlich ohne Quellen - wer hält das aus welchem Grund für problematisch, und warum nur teilweise? - ist das einfach nur eine persönlich eingetragene Wertung, sprich POV. --87.150.0.106 19:10, 18. Mär. 2021 (CET)Beantworten