Diskussion:Arbeitskampf

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Seth Cohen in Abschnitt Aussperrung von Arbeitnehmerseite
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Noch einige weniger neutrale Teile enthalten und liest sich etwas zusammengesetzt. Sollte mal von jemandem durchgesehen werden, der sich beruflich mit dem Thema auskennt. -- Gebu 21:33, 6. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Wie kann Dienst nach Vorschrift illegal sein? Nur weil jemand die legalen Regelungen genau befolgt bzw. nicht mehr macht als er muss, kann er doch nicht bestraft werden, oder? 62.46.180.217

Wird er ja auch nicht. --81.173.156.21 00:50, 30. Sep. 2008 (CEST)W.H.Beantworten

Die Abschnitte "Erfolgsaussichten" und "weitere Möglichkeiten" sind überarbeitungsbedürftig, weil unsystematisch abgefasst. Ob eine Aussperrung tragbar ist, entscheidet doch der Unternehmer, der ja wissen muss, ob er damit seine Existenz aufs Spiel setzen wird. Hier wird eine schiefe Analogie zum Verhältnismäßigkeitsgebot des Streiks bemüht: Eine streikführende Gewerkschaft darf die Existenz eines Unternehmens nicht zerstören. FelMol 15:04, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

"weitere Möglchkeiten" macht schon in der Überschrift wenig Sinn. Was dann darunter aufgeführt wird, ist Kraut und Rüben oder trivial, taucht z.T. im Artikel "Streik" oder "Aussperrung" auf. Ich plädiere für einen Neubeginn mit einem eindeutigen Thema und schlage daher die Streichung vor. Wer das anders sieht, kann sie ja rückgängig machen und in seinem Sinn verbessern. FelMol 20:07, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Die Rückgängigmachung der bereits gesichteten Version von "Erfolgsbedingungen" habe ich wieder storniert, dafür aber den Abschnitt "weitere Möglichkeiten", obwohl er mich nicht überzeugt, wieder herzustellen versucht (was mir typographisch nicht ganz gelungen ist), weil er offenbar von anderen gewünscht wird. Ich möchte jedenfalls den Abschnitt "Erfolgsbedingungen" retten. FelMol 22:15, 4. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Was soll das "Hi" am Schluss? --Saemikneu 21:54, 30. Jun 2005 (CEST)


Herstellung der Verhandlungsparität[Quelltext bearbeiten]

@FelMol
Da Du soeben den Satz "Der Arbeitskampf soll dabei der Herstellung der Verhandlungsparität zwischen den Kampfparteien dienen." mit der Begründung der Unverständlichkeit entfernt hast, wüßte ich gerne was daran unverständlich ist. Der von Dir entfernte Satz entspricht der unstrittigen Lehre und ist m.E. absolut verständlich. Die Betrachtungsweise der Gewerkschaften ist subjektiv und an dieser Stelle daher irrelevant. Dazu sei nur angemerkt, Aussperrungen pauschal als Mittel zur Herstellung von "Überparität" zu deklarieren ist sowohl begrifflich als auch inhaltlich absurd und verkennt die ständige höchstrichterliche Rechtssprechung, die gewiß nicht von Arbeitgeberfreundlichkeit geprägt ist. --Cvdr 17:34, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Wieso dient der Arbeitskampf der Herstellung von Verhandlungsparität? Wenn eine Gewerkschaft streikt (= Arbeitskampf), stellt sie dann V-P her? Nach Meinung der Gewerkschafen ja. Du meist aber wahrscheinlich, dass die Aussperrung vom BAG als paritätisches Kampfmittel gegen den Streik angesehen wird - das ist aber etwa anderes als der gelöschte Satz zum Ausdruck brachte.
Ja, wenn eine Gewerkschaft streikt, dann stellt sie in der Tat Verhandlungsgleichgewicht in der Tarifautonomie her. Umgekehrt tut dies auch der AG mittels der Aussperrung. Das ist die Theorie, die der gegenständliche Satz zum Ausdruck bringt. Ob ein Maßnahme des Arbeitskampfes im Einzelfall erforderlich und verhältnismäßig war oder gegen das Übermaßverbot verstoßen hat, ist Sache der Gerichte. --Cvdr 20:22, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Das ist doch unlogisch. Wenn die Gew. schon mit dem Streik, auf die der AG nicht mit Aussperrrung antwortet, Verhandlungsgleichgewicht herstellt, dann kann ein Streik mit Aussperrung nicht das gleiche Ergebnis haben. FelMol 23:28, 17. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Streik soll Kampfparität herstellen, kann aber auch ein Ungleichgewicht zu Lasten des AG bewirken. Dann kann eine Abwehraussperrung wieder zur Parität führen. Im übrigen betrachtest Du nur die Abwehraussperrung. Möglich, wenn auch nicht praxisrelevant, ist aber auch ein von AGseite aus initiierter Arbeitskampf, der durch Aussperrung ohne vorausgegangenen Streik begonnen wird. --Cvdr 12:49, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich folge Dir in Deiner Argumentation. Das ist aber eine vertrackte Rechts- und Abwägungsgeschichte, die mit dem von mir gelöschten Satz nicht adäquat zum Ausdruck gebracht werden kann. FelMol 15:59, 20. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Historie fehlt[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel etwas überarbeitet, der Inhalt ist aber i. W. gleich geblieben. Was mir noch fehlt ist eine Historie von bedeutsamen Arbeitskämpfen der Vergangenheit. Vielleicht mag das ja jemand hinzufügen? --Gecos 13:28, 8. Aug 2005 (CEST)

Weblinks: Link zum BMAS nicht mehr korrekt?[Quelltext bearbeiten]

--77.186.106.66 14:42, 8. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Aussperrung von Arbeitnehmerseite[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung ist von „Aussperrungen von Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite“ die Rede. Wie sieht denn eine Aussperrung von Arbeitnehmerseite aus? --Seth Cohen 17:44, 17. Nov. 2023 (CET)Beantworten