Diskussion:Arbeitsschutzgesetz

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Wesentliche Inhalte[Quelltext bearbeiten]

"Mit Änderung vom Oktober 2013 sind in der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen (§ 5 Abs. 3 Nr.6)"

Die Aussage ist falsch. Psychische Belastungen waren auch vor der Novellierung zu berücksichtigen. Absatz 1 des §5 bezieht sich auf alle möglichen Gefährdungen, denn die Liste im Absatz 3 war nie abschließend: "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch (...)"

Die Bedeutung der psychischen Belastungen ist durch die Aufnahme lediglich hervorgehoben worden. -- Glloq1692 (Diskussion) 17:06, 24. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Anstehende Änderung der Arbeitschutzgesetzes[Quelltext bearbeiten]

Die Bundesregierung hat Ende 2012 ein Artikelgesetz vorbereitet, mit dem das Arbeitsschutzgesetz im Bereich der psychischen Belastungen geändert wird. Angesichts der neuen Möglichkeiten des Bundesrates wird es im Entwurf vielleicht noch Änderungen geben. Ich verfolge den Gesetzgebungsprozess in http://blog.psybel.de/stichwort/aenderung-des-arbschg/ durchaus auch mit POV, aber es finden sich dort Textauszüge und Links, die WP-Autoren helfen könnten, den WP-Artikel zum Arbeitsschutzgesetz zu aktualisieren. --84.150.36.127 09:48, 27. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]