Diskussion:Arbeitsverfassungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von MrBurns in Abschnitt Kein Verfassungsgesetz?
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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die Erklärung des Lemmas ist falsch. Es soll beschrieben werden , was es ist und nicht was es zum Teil ist. Ansonsten steht dort nicht viel drin. Ein einseitiger Text, der hier den Charakter einer "Meinungsäußerung" aufweist. Ich gehe davon aus, dass der Inhalt wesentlich verbessert wird. Ansonsten müsste der Artikel in die Qualitätssicherung. --NebMaatRe 10:21, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Es wurde ja ausdrücklich als ein Stub deklariert. Luxor ist auch nicht an einem Tag erbaut worden. FelMol 11:49, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Dann sollte wenigstens der erste Satz stimmen. Soviel Sorgfalt muss sein.--NebMaatRe 11:51, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Na ja, das Lemma war in der Nacht spontan aus der Bearbeitung an Betriebsrat entstanden. Stimmt er denn jetzt? FelMol 11:56, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Bitte Beachten: Themen, die dringend einen Artikel benötigen, haben heute längst einen, es kommt also nicht darauf an, möglichst viele Links blau zu kriegen, sondern lieber weniger aber gute Artikel abzuliefern. --Mr. Mustard 11:58, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
@FelMol: Ja, jetzt passte er fast. Beispiele gehören jedoch nicht in den ersten Satz. Da muss nur stehen, was es ist. Es fehlen jetzt noch hinter "arbeitsrechtliche Materien" die Bezugspunkte; also die des Arbeitnehmers, des Unternehmers oder beide oder sonstwem. --NebMaatRe 12:28, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Ich weiß nicht, ob das günstig ist, etwas mit etwas anderen zu vergleichen - denn etwas schwächer als das deutsche oder etwas stärker ist sehr relativ und oft eine Frage de rBetrachtungsweise. --K@rl 13:21, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Kann mit Beispielen belegt werden - kleines bißchen Geduld.FelMol 13:26, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Zunächst aber bitte eine Übersicht der Gesetzesteile; dazu die richtige Erklärung im Lemma. Es ist nicht Ziel, in WP einen Artikel zu einem breitgefächertem Thema zu eröffnen und dann nur über den Betriebsrat zu berichten. Das fällt dann unter Betriebsrat! So alleinstehend hat das Thema im Artikel keine Daseinsberechtigung.--NebMaatRe 13:30, 5. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kein Verfassungsgesetz?[Quelltext bearbeiten]

Soviel ich weiß ist das Arbeitsverfassungsgesetz kein Verfassungsgesetz. Wenn das stimmt, sollte das meiner Meinung nach unbedingt im Artikel erwähnt werden, da dann der name des gesetzes sehr verwirrend ist und es wichtige Unterschiede zwischen Verfassungsgesetzen und einfachen Gesetzen gibt (erstere können nur mit einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat geändert werden, letztere schon mit einer einfachen Mehrheit). --MrBurns (Diskussion) 19:02, 26. Dez. 2017 (CET)Beantworten