Diskussion:Architektenvertrag

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:E7:1F08:1900:8495:B3A9:3AAE:79EF in Abschnitt Zum Stand 13.01.2021: Hoffnungslos veraltet
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Wertung der HOAI als Vertragsrecht[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird die HOAI fälschlich als Vertragsrecht gewertet, sie ist allerdings ausschließlich Preisrecht. Hier ist eine Anpassung nötig. --Ramsau 22:05, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Ich stimme zu, die Formulierung hier ist mißverständlich bis falsch. Leider bin ich auch nicht der fitteste im Baurecht. Wie wärs mit "In Deutschland bildet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oft die Grundlage für die Beschreibung des Umfangs der zu erbringenden Leistungen."? TomAlt 22:53, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
OK, habs jetzt mal ganz umgestellt, so dass die HOAI erst unter vergütung auftaucht. Das sollte es klarer machen. TomAlt 23:09, 18. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Baugrunduntersuchung und Beibringung der Statikunterlagen[Quelltext bearbeiten]

... sind keine Architektenleistungen bzw leider sehr unscharf formuliert. Baugrunduntersuchungen machen Geologen, Statik gibts nur beim Statiker. Darüber hinaus sind noch viele andere Fachplanungen wichtig: technische Ausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Wasser...), Verkehrsplanungen, ... die Liste läßt sich noch weit fortsetzen. All diese Fachplanungen werden selten durch Architekten ausgeführt, außer diese sind hier irgendwie spezialisiert oder regelmäßig als Generalplaner tätig.

In der Regel weist der Architekt den Bauherrn auf erforderliche Fachplanungen hin und kümmert sich um die Einarbeitung der Ergebnisse in das Gesamtsystem der Planung.

Bitte nachsehen: Musterbauordnung Vierter Teil Die am Bau Beteiligten

Ich empfehle bei Revision dieses Artikels die Rückfrage bei Architektenkammern. --josky01 09:12, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Zum Stand 13.01.2021: Hoffnungslos veraltet[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel gehört dringend zur Überarbeitung gestellt.

Es wird nicht auf § 650p ff. BGB eingegangen, sondern nur der Gesetzesentwurf genannt.

Ferner wird auf die ENEV Bezug genommen, die aber durch das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) ersetzt wurde. (nicht signierter Beitrag von 2003:E7:1F08:1900:8495:B3A9:3AAE:79EF (Diskussion) 16:19, 13. Jan. 2021 (CET))Beantworten