Diskussion:Ardin (Harfe)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Polentario in Abschnitt You Tube als Quelle
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You Tube als Quelle[Quelltext bearbeiten]

Schaut ja toll aus, aber dürfen wir das denn ?Polentario Ruf! Mich! An!

Das ist keine Quelle, sondern ein weiterführender Weblink. Der Artikel wurde ausschließlich mit schriftlichem Material erstellt. Nur ist es so, dass sich das Aussehen eines Instruments übers Auge und der Klang des Instruments übers Ohr erschließt. Beides kann der Artikel nicht leisten und ohne gleichzeitig eine Vorstellung von beidem zu vermitteln bringt der Artikeltext wenig. Zur Frage dürfen: Ich sehe gerade 6050 mal youtube in WP erwähnt, das meiste davon sind Weblinks. -- Bertramz 01:04, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Dennoch eine URV, damit imho keine Erwähnung auf der hauptseite. Polentario Ruf! Mich! An! 01:16, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Für mich sieht das auf dem ersten Blick so aus, als ob "Bellewar Media" die Filme selbst erstellt hat; bei genauerem Hinschauen ist es aber nun einmal nicht erkennbar, dass sie wirklich die Inhaber der Urheberrechte sind. Von dher ist es wohl besser, das Video nicht als Weblink anzugeben. Was ich wirklich sehr bedauere. --Andibrunt 10:00, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ausschnitt aus WP:Weblinks, Punkt 7: Keine Links zu ... YouTube, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird – dies ist dann der Fall, wenn der Uploader offensichtlich keine Berechtigung zum Upload hatte. Legal eingestellte Inhalte auf solchen Plattformen können hingegen verlinkt werden, sofern sie die übrigen Richtlinien erfüllen.

Wenn das die Grundlage für unsere Diskussion ist: Das Video im ersten Weblink wurde von BellewarMedia hergestellt, wie auf der youtube-Seite und direkt im Video zu sehen. BellewarMedia stellt auf verschiedenen Webseiten wie auch auf dieser Seite Videos mit eigenem Logo drin zur Verfügung. Diese Leute sitzen in Mauretanien und bieten ein in Mauretanien aufgenommenes Video einer mauretanischen Musikgruppe an, die ganz offensichtlich nicht bei einer internationalen Plattenfirma unter Vertrag ist. Jedenfalls gibt es keine internationale CD-Produktion dieser Gruppe. Also ist unklar, wie irgendeine der internationalen Urheberrechte verletzt sein könnten, selbst wenn BellewarMedia von der Musikgruppe nicht die Rechte an der Weitergabe des eigenen Videos hätte. In der Praxis verdienen mauretanische Musikgruppen über konservierte Musik grundsätzlich nichts. Sie dürften sich freuen, wenn auf zig Web-Plattformen ihre Musikschnipsel zu sehen und hören sind, weil das Werbung bedeutet und weil in dem Land die Musikszene auf Familienfeiern und ein paar Cafes, sonstige kleinere Veranstaltungsorte und das französische Kulturinstitut in der Hauptstadt beschränkt ist. Das offensichtlich keine Berechtigung zum Upload trifft damit nach Einzelfallprüfung für den ersten Weblink nicht zu. Weitergehende Ansprüche an die Prüfung der Rechtslage werden nicht gestellt.

Die Herkunft des zweiten Weblinks kann ich auf die Schnelle nicht prüfen. Von Ouleya Mint Amartichitt gibt es mindestens eine CD eines internationalen Labels. Möglicherweise liegen die Verhältnisse hier anders. Vielleicht kann man sich einigen, nur diesen Link wegzulassen (obwohl das die beste Aufnahme in der klassischen Besetzung mit Tidinit ist, die ich gefunden habe).

Übrigens Polentario, ich bezweifle nicht deine redliche Sorge, aber mit deiner sich in dem Kommentar "das geräscuh ist nervig genug...:)" ausdrückenden Einstellung zur mauretanischen Musik kann dir der Artikel nichts bringen. -- Bertramz 13:48, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die Freigabe ist damit weder eindeutig nocht WP fähig. Bitte draußenlassen. Polentario Ruf! Mich! An! 13:52, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Von dir möchte ich den Nachweis erbitten, dass eine gegenüber der obigen Richtlinie umgekehrte Beweispflicht gilt. Dass also jede Webseite nur nach nachgewiesener "Freigabe" verlinkt werden darf und nicht wie dargestellt, dass eine Webseite grundsätzlich verlinkt werden darf, wenn sie den sonstigen Kriterien entspricht und nur dann nicht, wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist. Deine Freigabenforderung beträfe nicht nur 6000 Youtube-Weblinks, sondern die Verlinkung zu jeder Webseite, die einen Beitrag enthält, der Schöpfungshöhe erreicht. -- Bertramz 14:40, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Die Beweispflicht liegt bei dem ders einstellt. In Artikeln mit denen ich zu tun habe, fliegt Youtube raus. Polentario Ruf! Mich! An! 14:46, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten