Diskussion:Arko GmbH

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Matthiasb in Abschnitt Arko (Unternehmen)
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Ausreichende, nachvollziehbare Belege[Quelltext bearbeiten]

für diesen Artikel fehlen, insbesondere die Außenwahrnehmung. Bitte ergänzen. Danke, --Geolina (Diskussion) 11:12, 26. Jan. 2013 (CET)Beantworten

"Franchise-Filialen"[Quelltext bearbeiten]

Sowas gibt es nicht. Franchise-Läden wirtschaften rechtlich selbstständig (außer wenn mehrere dem selben Franchisenehmer gehören, der wirtschaftet aber immer vom Franchisegeber rechtlich unabhängig), Filialen sind rechtlich unselbstständig. --Futter (Diskussion) 17:02, 10. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Übernahme Eilles-Geschäfte[Quelltext bearbeiten]

Arko übernimmt Eilles-Geschäfte

Der Kaffeehersteller J.J. Darboven gibt seine 35 Eilles-Fachgeschäfte an den Kaffee- und Confiserie-Fachhändler Arko ab. Durch den Zusammenschluss entsteht die Nummer eins unter den deutschen Confiserie-Fachgeschäften.

Lebensmittel Zeitung, 01. November 2016 [1]

Kaffee Ausschank[Quelltext bearbeiten]

Wurde laut Artikel 2003 aufgegeben. Bei Undercover Boss gab es in einer der besuchten Filialen aber ein Café --2003:CC:8BD4:9900:71BB:B874:27A5:F9D1 17:16, 16. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Markenname[Quelltext bearbeiten]

Wenn es um die Marke Arko geht, sind die ganzen Unternehmensnachrichten off topic. Sollte es im Artikel um ein Unternehmen gehen: um welches denn? Die arko GmbH aus Wahlstedt, die knapp 200 Geschäfte betreibt und zu 64% der arko Holding gehört? Oder um was geht es hier??--158.181.82.241 12:55, 10. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Die Darstellung kann natürlich immer optimiert werden. Jedoch kann eine Marke als verhaltensrelevantes Vorstellungsbild immer auch einen Konzern beschreiben. Dies scheint hier gegeben. --Fritz1934 (Diskussion) 14:36, 12. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Arko (Unternehmen)[Quelltext bearbeiten]

@Matthiasb: Moin! Müsste das Lemma gemäß WP:NK#Unternehmen nicht Arko (Unternehmen) lauten? --MfG, Klaus­Heide (Diskussion) 09:54, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Nein, gerade nicht. Dortiger Punkt 3 ist ein bißchen unklar formuliert; Manchmal gibt es zum gleichen Lemma mehrere gleichrangige Bedeutungen und eine Begriffsklärung muss angelegt werden erweckt den Eindruck, das meine nur BKS, in denen mehrere Unternehmen stehen. Aber da kann 1. weitere Unterscheidung notwendig sein, nämlich daß es gleichnamige Unternehmen in mehreren Städten gibt und 2. ist der Grund für die Regel ja die Klammervermeidung, weil hier mglw. eine Unternehmenskategorie dahinter hängt. Wenn gleichnamige UN mehrfach sind, können sie theoretisch immer per Stadt geklärt werden, weil das Handelsgesetz eigentlich untersagt, daß in einem Gerichtsbezirk zwei UN denselben namen haben. Theoretisch deswegen, weil die Regel dann nicht gilt, wenn diese Mehrdeutigkeit durch Verlegung des Unternehmenssitzes erfolgt. --Matthiasb – (CallMyCenter) Wikinews ist nebenan! 15:17, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten