Diskussion:Armenpflege (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 87.172.206.240 in Abschnitt Ungewöhnlich bewertend.
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Ungewöhnlich bewertend.[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den folgenden Beitragsteil im Abschnitt unter dem Bereich Nachkriegszeit bis heute, ungewöhnlich bewertend:

Der sozialistische Umgang mit dem „Armen“ zeigte sich exemplarisch an der Bestrafung von „Arbeitsscheuen“ [17]. Dem „Arbeitsscheuen“ [18] konnten von den Bezirksämtern Auflagen zu seinem Aufenthaltsort erteilt werden, sollte dieser „arbeitsscheue Bettler“ dieser Auflage nicht folgen, so konnte er mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.


Dieselbe "Macht" haben die Ämter auch heute über Hartz 4 Empfänger. Natürlich ist dies keine gute aber trotz dem eine aus verschiedennen Perspektiven zu bewertende Sache. Daher frage ich mich warum diese hier so parteiisch negativ belegt wird.

Felixader (nicht signierter Beitrag von 87.172.206.240 (Diskussion) 15:28, 23. Mär. 2014 (CET))Beantworten