Diskussion:Arnd Diringer

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Übertriebene Selbstdarstellung[Quelltext bearbeiten]

Herr Diringer ist kein „Experte für Verfassungsrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht.“ Herr Diringer unterrichtet das Fach „Allgemeines Zivilrecht“ im Fakultätsbereich „Allgemeine Finanzverwaltung“ einer kleinen Fachhochschule für Anwärter des gehobenen Dienstes der baden-württembergischen Finanzverwaltung. Seine – ohnehin wenigen – Publikationen haben schon lange nichts mehr mit Rechtswissenschaft zu tun, sondern sind feuilletonistischer Art oder richten sich an Nichtjuristen. Dass Herr Diringer Leiter einer „Forschungsstelle für Arbeitsrecht“ ist, ist nicht verifizierbar - diese taucht nur in seiner Eigenwerbung auf, nicht dagegen z.B. auf der Webseite seiner Hochschule; jedenfalls hat sie keine Forschungsprojekte, publiziert nicht, veranstaltet keine Tagungen und keine Vorträge. (nicht signierter Beitrag von 62.12.114.54 (Diskussion) 2022-01-07 15:16)