Diskussion:Arrondissement de Simmern

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Hvs50 in Abschnitt Arrondissement = „Kreis“
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Arrondissement = „Kreis“[Quelltext bearbeiten]

Wurden die Arrondissements während der Zeit der Generalgouvernemente (1814 bis 1816) nicht durchweg als Kreise bezeichnet - und die Gerichte erster Instanz (Tribunaux de première instance) als Kreisgerichte? Von einem „Aufgehen“ des Arrondissements Simmern im Regierungsbezirk Koblenz kann daher eher nicht die Rede sein. Eher ist der Kreis Simmern als Nachfolger des Arrondissements anzusehen - wenn auch die preußischen Kreise erheblich kleiner waren. Vergleiche die heutigen, aus der umgekehrten Entwicklung hervorgegangenen Arrondissements im Elsaß und in Nordlothringen. --Hvs50 (Diskussion) 07:31, 25. Mär. 2018 (CEST) Ergänzung: Passend dazu wurden die Unterpräfekten der besetzten Departements in Kreisdirektoren umbenannt.Beantworten