Diskussion:Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Potentialität
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Umfassende Bearbeitung von Chewbacca2205[Quelltext bearbeiten]

Danke für die Neustrukturierung und Hinterlegung von Belegen etc.! Allerdings fokussiert der Eintrag nun wieder ausschließlich auf Parteien, zwar ohne die noch vorherigere Behauptung, dass diese ein Monopol an der Teilnahme an der politischen Willensbildung hätten, aber ohne diese Frage zu thematisieren. Ich habe dazu einen Satz aus einer Bearbeitung hinzugefügt. --StefanDT (Diskussion) 15:21, 2. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Gern ;) Aber findest du die Aussage, dass auch andere Organisationen als Parteien auf die politische Willensbildung in der Öffentlichkeit Einfluss nehmen können, wirklich erforderlich? Eine negativ formulierte Aussage würde ich lediglich dann in einen Artikel einbauen, wenn sich der gegenteilige Schluss geradezu aufdrängt. VG Chewbacca2205 (D) 21:49, 3. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Ja, finde ich erforderlich, denn es wird gelegentlich behauptet. (Ja, jetzt müsste ich eine Quelle bringen...) In dem GG-Artikel geht es eben nicht nur um Parteien. Z.B.: Bundesfinanzministerium behauptet, dass nur Parteien, aber nicht gemeinnützige Organisationen politische Alternativen entwerfen dürften: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/bfh-laesst-revision-gemeinnuetzigkeit-von-attac-zu/ --StefanDT (Diskussion) 15:34, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten
In Ordnung. VG Chewbacca2205 (D) 09:09, 9. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Betrifft nicht nur Parteien[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Artikel 21 betrifft nur Parteien im Sinne des Parteiengesetz" unter "Erläuterung" ist so nicht richtig. Der Artikel betrifft zunächst die politischen Willensbildung und erklärt dabei, dass die Teilnahme daran nicht den Parteien vorbehalten ist. Andere Akteure, zum Beispiel Gewerkschaften oder Vereine, können daran mitwirken. Der Artikel gibt Parteien eine privilegierte Rolle darin, aber kein Monopol. Deshalb regelt er im Folgenden das Recht der Parteien grundlegend.

Der folgende Satz "Somit ist de facto ein Monopol der Parteien in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt" stimmt ebenfalls nicht oder er müsste zumindest genauer gefasst werden: Es ist kein Monopol, wer an der politischen Willensbildung mitwirken kann.

Änderung am 22.06.2017 zu Entzug der Parteinfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien[Quelltext bearbeiten]

Artikel 21 GG wurde geändert, um "verfassungsfeindliche Parteien" von der Parteienfinanzierung und Steuerbefreiung ausschließen zu können.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/npd-ausschluss-parteienfinanzierung-bundestag-bundesverfassungsgericht

Protokoll: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18240.pdf

Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812357.pdf

Wenn das neue Gesetz z.B. bei http://www.gesetze-im-internet.de zu finden ist, sollte es hier aktualisiert werden.

Ist erledigt!
--2003:E0:72A:D340:6920:D840:486C:179E 15:08, 7. Dez. 2017 (CET)Beantworten

129.247.247.240 16:16, 23. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Wer entscheidet welche Partei verfassungsfeindlich ist? --84.177.145.166 21:04, 10. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Steht ebenda, Absatz 4: Das Bundesverfassungsgericht.
--2003:E0:72A:D340:6920:D840:486C:179E 15:08, 7. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Folge/folge/folgt[Quelltext bearbeiten]

@Altaripensis2 zu dieser Änderung: Ich meine eigentlich "folge" als Konjunktiv I von folgen. Vielleicht besser doch "folgt" (Indikativ), zumal "nach dem Bundesverfassungsgericht" schon im ersten Halbsatz steht? Habe mal gelernt, dass verbale Ausdrücke vorzuziehen seien. --Pistazienfresser (Diskussion) 14:21, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Ah ok, jetzt verstehe ich! Dann ist "folge" natürlich richtig. Sorry fürs falsche Korrigieren. Ich setze es gleich selber zurück.--Altaripensis (Diskussion) 14:29, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Vgl. zu deiner letzten Änderung im Duden-Sprachratgeber: Quel­len­an­ga­ben mit „laut“, „zufolge“, „nach“, „gemäß“ etc.. Vielleicht doch beide Halbsätze besser im Indikativ? --Pistazienfresser (Diskussion) 14:53, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Mir ist schon klar, dass ich da quasi eine doppelte indirekte Rede eingebaut habe ("laut..." + Konj. I). Wenn wir den Satzanfang ("Laut Bundesverfassungsgericht...") so lassen, geht mMn auch der Indikativ. Do you..., should I...?--Altaripensis (Diskussion) 14:58, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich war so frei. --Pistazienfresser (Diskussion) 15:09, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Prima, danke. Manchmal sind Diskussionen über Formulierungen überflüssige Diskurse wegen Geschmacksänderungen, das war hier, obwohl es letztlich um eine Kleinigkeit ging, nicht so und ich danke Pistazienfresser für den sachbezogenen und kompetenten Austausch. Sollte eigentlich immer so laufen!--Altaripensis (Diskussion) 16:57, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Potentialität[Quelltext bearbeiten]

Das (aus der BVerfG-Entscheidung von 2017 stammende) Merkmal der Potentialität sollte meiner Ansicht nach idealerweise schon oben bei den Tatbestandsmerkmalen mit Hilfe von (neuerer) verfassungsrechtlicher Literatur angesprochen werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:46, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten