Diskussion:Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Kein Grundrecht - wohl veraltet
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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Meinung dass das Grundgesetz damals 1949 für den Deutschen Staat verfast wurden ist und nicht für die Türkei oder andere Staaten. In Islamischen Staaten finden keine Deutschen Gesetze Anwendung . Ich meine in den Schulen haben Glaubensfragen der Schüler nichts zu suchen. Kinder aus anderen Länder die in Deutschland leben haben das Recht auf Schulausbildung ihre Religion ist wie bei Deutschen Kinder Privatsache. Rainer Rettig Thüringen . Ps. Wenn der Deutsche Staat so viel Geld hat um Islam Unterricht zu finanzieren dann sollte er sich lieber daran Erinnern wer diesen Staat aus den Dreck des zweiten Weltkrieg aufgebaut hat und dafür sorgen das diese Menschen nicht in Armut leben müssen. Ich Glaube das Deutschland Probleme hat aber dazu zählt sicherlich nicht die Einführung von Islam Unterricht an Deutschen Schulen . (nicht signierter Beitrag von 91.23.191.41 (Diskussion) 08:59, 28. Feb. 2015 (CET))Beantworten

"Nach Ansicht einiger Verfassungsjuristen stünde die Tolerierung des Kopftuchtragens in der Schule bei nicht religionsmündigen Kindern im Widerspruch zu Art. 7 Abs. 2 GG,"[Quelltext bearbeiten]

Welche sind das? Wer vertritt die Gegenmeinung? Das ist noch zu abstrakt. --95.90.246.78 10:54, 16. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Kein Grundrecht - wohl veraltet[Quelltext bearbeiten]

"Somit stellt Art. 7 GG trotz seiner systematischen Stellung im Abschnitt über die Grundrechte nur in begrenztem Umfang ein solches dar." (unter Verweis auf Literatur aus 2014) Vgl. dagegen BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021, Az. 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21 – Bundesnotbremse II, zum Grundrecht auf schulische Bildung. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:16, 8. Aug. 2023 (CEST)Beantworten