Diskussion:Asyl

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Konzeptlosigkeit[Quelltext bearbeiten]

Man merkt schon beim Lesen daß es in Wikipedia zwei Arten von Artikeln gibt, jene die fachlich ausgearbeitet sind, meist naturwissenschaftliche Artikel, dann aber viele Artikel denen man anmerkt, daß sie in vielen Köpfen entstanden sind. "Viele Köche verderben den Brei" sagt der Volksmund. Es fehlt diesen Artikeln sowohl eine strukturelle Leitlinie als auch eine inhaltliche. Als Ergebnis hat man dann einen "nebulösen Kompromiss" in Struktur und Inhalt der dem Thema nicht gerecht wird, zustande gekommen durch eher willkürliches Hinzufügen durch einige und willkürliches Löschen durch mehrere anderer. So wirklich zufrieden ist niemand damit. Es fehlt in den meisten Fehlen der Hinweis unter welchem Gesichtspunkt eine Aussage gemacht wird. So auch hier, erst wird der juristische Aspekt erwähnt, ok. Dann jedoch wird von einem Verständnis "im Speziellen" gesprochen. Was soll das sein "im Speziellen"? Gemeint ist dann eher ein laienmäßiges nebulöses Umgangsverständnis, "was man so alles noch" darunter versteht. Aber genau diese Unklarheit des Umgangsverständnisses soll ja durch die Klarheit einer Enzyklopädie beseitigt werden. Solche laische Ansichten, auch wenn sie existieren, haben daher in einer Enzyklopädie nichts zu suchen, nur weil sie existieren. Ganz munter wird hier alles vermischt, Grundsätzliches mit Umgangsverständnis, abweichende Aspekte (Flüchtlingskriese hat im Artikel nichts zu suchen, es ist eine Enzyklopädie kein Sozialforum), aktuelle Aspekt. Nehmt mal die klassischen Enzyklopädien zur Hand, die seit über hundert Jahre und mehr bestehen und auch heute noch brauchbar sind um zu sehen wie man eine Enzyklopädie macht. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:2984:6200:2407:B8E5:B355:A3B2 (Diskussion | Beiträge) 08:08, 15. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]

Begriffsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Was sind "Asylgesetzinafen" (erster Satz)? 91.18.213.79 10:41, 27. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

dürfte sich erledigt haben, Begriff nicht mehr vorhanden. --Giraldillo (Diskussion) 07:09, 29. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Erweitert um:[Quelltext bearbeiten]

Die vorkapitalistischen und kapitalistischen Kriege und Unterdrückungsverhältnisse ... bescherten der Welt eine Flut von Flüchtlingen und Asylsuchenden, die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges und der kalte Krieg noch mehr. ... Die Ostdeutschen, die nach Berlin (West) oder in die Bundesrepublik flohen, brauchten kein Asyl, denn sie waren nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR flohen, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren. 62.180.166.203 11:26, 18. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

Asyl ist gut, die kamen ja nicht mehr raus.

Falsch, bei denen gab es keine Probleme, solange sie nicht die Staatsbürgerschaft der DDR annahmen. Hatten selbst so einen Fall in unserer Nachbarschaft.

Campus-Immunität; Kirchenasyl[Quelltext bearbeiten]

"In einigen Ländern genießt der Campus Immunität vor der Polizei."

Es wäre interessant, zu erfahren, in welchen Ländern dies so ist.

Habe außerdem einen Link auf Kirchenasyl eingefügt, auch wenn es kein Asyl im juristischen Sinn ist.

s.

Soweit ich weiß, gehört Griechenland zu diesen Ländern. SCAS 12:07, 10. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ooops, den Link zu 'Kirchenasyl" hatt' ich übersehen. Er gehört aber imo zunächst zum Mittelalter (jedenfalls dort erwähnt, wo ich ihn vermisste; DAMALS war es juristisch abgesichtert. Auch verlinkt hierher der enWP-Artikel, der sich ausführlich mitm K.A. befasst). Vorschlag: Notre Dame-Bild drin lassen, das (platzaufwändigere) tirolerische Bild rausnehmen, um den Artikel zu kürzen? [w.] 15:09, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Asyl in griechischen Tempeln[Quelltext bearbeiten]

Sollte in die Begriffsgeschichte nicht auch das Asylrecht griechischer Tempel aufgenommen werden? Grüße, SCAS 12:09, 10. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich habe einen Link zu antikem Asyl (Asyl) hinzugefügt und eine entsprechenden Artikel begonnen, da sich das antike Asyl m. E. deutlich von modernem Asylrecht unterscheidet. Grüße, Icky der Ogel 10:19, 02. Juni 2007 (CET)

Asyl in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

"Das schweizerische Asylrecht kennt – im Gegensatz zum vielen anderen Ländern Europas – zwei Arten des Asyls, nämlich die definitive Aufnahme und die vorläufige Aufnahme."

Dieser Satz stimmt so nicht. Es gibt im schweizerischen Asylrecht keine zwei Arten von Asyl. Die vorläufige Aufnahme hat rechtlich nichts mit Asyl zu tun, sondern mit dem Aufenthalt von ausländischen Personen. Um einen Asylsuchenden vorläufig aufzunehmen, muss das Bundesamt für Migration deshalb dessen Asylgesuch zuerst ablehnen und die Person - so paradox das klingt - aus der Schweiz wegweisen. Erst dann kann eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden. Die vorläufige Aufnahme ist eine Ersatzmassnahme, weil der "Vollzug" der Wegweisung, das heisst deren effektive Durchführung, entweder technisch nicht möglich ist, für die Person nicht zumutbar oder (völkerrechtlich) nicht zulässig ist. Die rechtliche Grundlage für eine vorläufige Aufnahme findet sich deshalb konsequenterweise auch nicht im Asylgesetz sondern im Ausländergesetz, Artikel 14a ANAG. Im Gegensatz zur "vorläufigen Aufnahme" gibt es den Begriff "definitive Aufnahme" im schweizerischen Asyl- oder Ausländerrrecht nicht.

Die vorläufige Aufnahme entspricht meines Wissens in etwa der deutschen "Duldung".

--Bert Reh 23:44, 26. Apr. 2007 (CEST)

Was bedeutet Asyl in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Status nach Abschluss des Asylverfahrens[Quelltext bearbeiten]

Hier steht ja vieles dazu, was passiert, wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, aber was bedeutet es eigentlich in Deutschland, wenn man Asyl bekommt? Was darf man dann, was darf man nicht? weiß das jemand? Gruß --reenpier 13:43, 14. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich kann nur sagen was wärend des Asylantrages nicht erlaubt ist.Hatte jetzt mal indirekt damit zu tun und auf meine Frage antwortete die ABH , keine Arbeitserlaubniss, keine Teilnahme an Integrationskursen, nur begrenzte Bewegungsfreiheit (meistens nur im zugewiesenen Wohnort oder Antrag auf Entfernung vom Wohnort), also im Prinziep garnichts.

ist jetzt in groben Zügen ergänzt; Details wären in den einschlägigen Artikeln (Flüchtling, Duldung, Aufenthalserlaubnis) nachzulesen. Allerdings fraglich, ob das besser hier steht oder besser im Artikel zum Asylrecht --Giraldillo (Diskussion) 08:49, 29. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Wie viele Asylanträge werden anerkannt?[Quelltext bearbeiten]

In der Tabelle im Artikel steht, dass 2009 in Deutschland 36,5% der Anträge positiv enschieden wurden. In manchen Quellen (z.b. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestagswahl-rechte-parteien-machen-mit-asylpolitik-wahlkampf-a-916628.html) findet man jedoch manchmal deutlich niedrigere Zahlen um 1,x%. Ich nehmen an, der Unteschied kommt daher, dass bei den 36,5% die Anerkennungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) mit drin sind, während die 1,x% nur Anerkennungen nach Art. 16a GG sind.

Diese Zahlenjonglage ist jedoch (für mich zumindest) äußerst verwirrend. Zumal im Abschnitt "Asyl in Deutschland" weiter unten steht:

1993: 513.561, 16.396, 3,2 % (Asylanträge, Anerkennungen und Anerkennungs-Prozentsätzen).

Hier werden Anerkennungen nach GFK also offensichtlich nicht mit berücksichtigt, wodurch sich eine Inkosistenz mit den Zahlen der Tabelle ergibt. Es wäre sehr hilfreich, das einheitlich zu machen und vor allem auch darauf hinzuweisen, worauf sich die Anerkennungsquoten jeweils genau beziehen. --Outa (Diskussion) 16:15, 22. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

eine solche Übersicht befindet sich jetzt im Artikel Asylrecht_(Deutschland)#Erfolg_der_Asylantr.C3.A4ge (nicht signierter Beitrag von Giraldillo (Diskussion | Beiträge) 07:09, 29. Aug. 2014 (CEST))[Beantworten]

Erwähnung der völkerrechtlichen Grundlage[Quelltext bearbeiten]

Es sollte erwähnt werden, dass Asyl in der heuten Zeit im Großen und Ganzen ein Recht der Menschen darstellt und sich auf der Genfer Flüchtlingskonvention begründet. Das Gewähren von Asyl ist ein nationaler Akt, der durch das Völkerrecht aber vorgeschrieben ist. Siehe auch Konventionsflüchtlinge; -- M.gissing 16:53, 12. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Einleitung ist völlig falsch[Quelltext bearbeiten]

Asyl beantragen Personen auch und insbesondere ( ca.98 % in Deutschland ) dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt in ihren Heimatländern nicht bestreiten können oder wollen und sich beim Deutsche Sozialsystem bedienen wollen. Somit beantragen die meisten Personen aus wirtschaftlichen Gründen Asyl. Dies steht jedoch nicht in Artikel. Nur die 2 Prozent der wahren Asylanten werden mit ihren Begründungen genannt.--84.62.79.160 20:34, 2. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]

Für diese falsche Behauptung wirst Du schwerlich eine seriöse Quelle finden. AWI 21:33, 2. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Auf jeden Fall würde ich den ganzen Satz Asyl beantragen Menschen, weil… streichen. Der erste Satz der Einleitung soll schließlich nicht erklären, wann der Artikelgegenstand von wem beantragt wird, sondern was es ist. Amphibium 22:21, 2. Okt. 2009 (CEST)[Beantworten]
Neufassung -- mal sehen. [w.] 15:11, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
die derzeitige Fassung enthält keinen Passus mehr in der Einleitung über Motivationen und/oder Fluchtgründe. Anerkennungsquoten von unter 2% beruhen ohnehin auf falschen oder missverstandenen Grundlagen s. auch Asylrecht_(Deutschland)#Erfolg_der_Asylantr.C3.A4ge, so dass dieser Abschnitt erledigt sein dürfte --Giraldillo (Diskussion) 07:09, 29. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

link entfernt[Quelltext bearbeiten]

ich habe den link lübecker brandanschlag entfernt

macht keinen sinn einzelne vorkommnisse dieser art aufzulisten in einem artikel über das asylrecht an sich. vermute einen ideologischen, nämlich linken, hintergrund, das da reinzumogeln (nicht signierter Beitrag von 212.201.79.121 (Diskussion | Beiträge) 03:05, 3. Okt. 2009 (CEST)) [Beantworten]

war wieder drin, habs neuerlich rausgetan - unabhängig von "ideologischen, nämlich linken, hintergrund" und "reinzumogeln", solche argumente sind unfug --W!B: 23:17, 6. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten: Asyl in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

gehört gestrafft und mit hauptartikel abgeglichen, hier steht mehr wie dort - hier verbleibt eine übersicht, in dem sinne was von allgemeinem interesse im vergleich zu anderen staaten relevant ist --W!B: 23:16, 6. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Satz ohne Quellen[Quelltext bearbeiten]

"Wirtschaftsflüchtlinge werden generell nicht als asylberechtigt anerkannt, geben aber häufig „politische Verfolgung“ als Grund ihrer Flucht an. Dieser Asylmissbrauch entwickelte sich im 21. Jahrhundert zu einem EU-weiten Problem."

Quellen? Ich sehe kein Problem. 81.94.56.144 17:11, 25. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

die Aussage ist längst draußen. Dürfte damit erledigt sein --Giraldillo (Diskussion) 07:09, 29. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Innerdeutsche Migration vor der Wende von West nach Ost[Quelltext bearbeiten]

Die etwa 300.000 Westdeutschen, die in die DDR übersiedelten, erhielten hingegen Asyl in der DDR, da sie zuvor nicht Bürger der DDR waren.

M.E. waren dies keine Asylanten, da diese ja im Westen nicht verfolt wurden. M.E. sind sie nur aus- und eingewandert.--Iclandicviking 10:29, 26. Mai 2011 (CEST)[Beantworten]

"Asyl in der Schweiz" - Sprachliche Standards[Quelltext bearbeiten]

"Anders als in der alten Fassung wurde auch eine humanitäre Aufnahme eines Asylbewerbers in der Schweiz geregelt. Nach dem alten Gesetz galt Mindestaufenthalt von 4 Jahren, um in den Genuss von einer solchen unter bestimmten Voraussetzungen zu kommen, wobei es in der Kompetenz entweder des Aufenthaltskantons oder des Bundes lag. Nach der neuen Fassung, welche eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens gesetzlich vorsieht, ist eine solche Frist schon 5 Jahre Aufenthalt. Das Zustimmungsverfahren ist eine Kann-Bestimmung, welche sowohl beim Kanton als auch beim Bund Zustimmung zu finden hat (Art. 14 Abs. 2 AsylG). Kriterien einer humanitären Aufnahme sind so ausgelegt, dass eine papierlose Person, welche aus Gründen der Nichtbeschaffung von erforderlichen Reisepapieren mehrere Jahre in der Schweiz volens nolens verweilen könnte, auf diese nicht zählen kann, weil Identität von dieser nicht feststeht, was eine stillschweigende Voraussetzung dieser Kann-Bestimmung ist."

Manchmal fragt man sich, warum man aus einem Artikel nicht so recht schlau wird. Liest man sich den hier zitierten Absatz einmal aufmerksam durch, dann merkt man, woran es liegen könnte:

"Nach dem alten Gesetz galt Mindestaufenthalt von 4 Jahren (...), wobei ES [Hervorhebung] in der Kompetenz entweder des Aufenthaltskantons oder des Bundes lag" - Was ist "ES", das da lag?

"Nach der neuen Fassung, welche eine wesentliche BESCHLEUNIGUNG [Hervorhebung] (...) vorsieht, ist eine solche Frist schon 5 [!] Jahre Aufenthalt". Soso.

"(...), dass eine papierlose Person [ist das Schweizerdeutsch?], welche aus Gründen der Nichtbeschaffung von erforderlichen Papieren mehrere Jahre in der Schweiz volens nolens [gemeint ist: nolens volens] verweilen könnte, auf diese [Die Zustimmung? Die Aufnahme? Die Gründe der Nichtbeschaffung? Die Nichtbeschaffung? Die erforderlichen Reisepapiere? - wer weiss] nicht zählen kann, WEIL IDENTITÄT VON DIESER NICHT FESTSTEHT [Hervorhebung / ist das eine Karl-Kraus-Parodie?], was eine stillschweigende Voraussetzung dieser Kann-Bestimmung ist [was? - Dass "Identität von dieser nicht feststeht"? Oder dass diese auf jene nicht zählen kann, ganz egal, was jene nun sein soll?]

Ich verstehe nichts vom Schweizer Asylrecht, aber ich verstehe, warum ich jetzt immer noch nichts davon verstehe. --Kurbeljau 00:34, 15. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ich hab das mal sprachlich überarbeitet und deshalb den Baustein rausgenommen.--Nico b. (Diskussion) 13:00, 23. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Inhaltliche Abgrenzung des Themas "Asyl"[Quelltext bearbeiten]

Die inhaltliche Abgrenzung ist zu prüfen und der Artikel sodann "aufzuräumen". Wenn man "Asyl" losgelöst vom deutschen Asylrecht nach GG sieht und insofern das Flüchtlingsrecht nach GFK und den subsidiären Schutz miteinbezieht, dann ist im Artikel selbst auch konsequent deutlich zu machen, auf welche Schutzform sich eine Aussage bezieht. Es genügt dann nicht mehr, lediglich von "Asyl" zu sprechen, wenn Asyl iS. des GG gemeint ist. Betrifft insbes. die Darstellung von Anerkennungsquoten und die Darstellung, dass subsidiärer Schutz nach Ablehnung des Asylantrages gewährt werden könnte (subsidiärer Schutz wird weitgehend bereits im Asylverfahren vom BAMF mitgeprüft und mitentschieden) --Giraldillo (Diskussion) 18:25, 28. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Lat. asylum ?[Quelltext bearbeiten]

Gibt es im Lateinischen (Römischen) ein 'Y'? Nein! Genauso wenig wie ein 'Z' oder ein 'K'. Also bitte recherchieren und in der Einleitung ändern, oder weglassen. Danke! (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.213 (Diskussion) 13:32, 15. Jul 2015 (CEST))

Redundanzen aufräumen Ende 2015[Quelltext bearbeiten]

ich beginne hier mal, den (naturgemässen) wildwuchs der letzten monate zusammenzusammeln. --W!B: (Diskussion) 11:16, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Asylrecht - Asylwesen[Quelltext bearbeiten]

imho sollte sich der artikel mehr auf Asylwesen ingesamtschau fokussieren, die rechtlichen aspekte sind bei den einzelnen fachartikeln besser aufgehoben. sonst ergibt sich auch allzuviel doppelung zwischen "Völkerrecht, überstaatlichem Recht, und nationalem Recht": erstere beide gelten ja in (fast) jedem land. zu "Asylwesen" gehört die ganze organisation (behörden, akteure, ..). tatsächlich kann man die BKS Asylrecht auch zu einem rechtlichen übersichtsartikel ausarbeiten, cf. Sozialrecht aber Steuerrecht usf --W!B: (Diskussion) 12:44, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Asyl - Flüchtling[Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel und Länderartikel[Quelltext bearbeiten]

gibt es einen artikel wie Asylrecht (Deutschland), sollte man hier auf eine mit anderen ländern vergleichbare textmenge zurückschrumpfen, und auf allzu spezielle details und aktualitäten verzichten --W!B: (Diskussion) 11:18, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Asyl: Völkerrecht, überstaatliches Recht, und nationales Recht - Asylbewerber: Statistik[Quelltext bearbeiten]

ich wäre also diesbezüglich dafür, gleich einen artikel Asylstatistik anzulegen: dort erwartet man die zahlen vielleicht eher. --W!B: (Diskussion) 11:16, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Asyl - Flüchtlingskrise in Europa 2015[Quelltext bearbeiten]

aktualitäten sollten beim inzwischen bestehenden hauptartikel stehen: besonders die zunahme der flüchtlinge 2014–2015 braucht man bei der allgemeinen statistik nicht explizit auszuführen. auch die schätzungen und zahlen sind im aktuell gehaltenen artikel (laufendes ereignis) besser aufgehoben. das betrifft dann natürlich auch 2016. wobei sich fragt, ob man "Flüchtlingskrise 2015" nicht schlicht auf das gesamtphänomen der 2010er ummodelt, geht ja schon länger: aber eine jahreschronik ist auch ok. diskussion dazu aber Diskussion:Flüchtlingskrise in Europa 2015 --W!B: (Diskussion) 11:24, 12. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Rechtsgeschichte im 20. Jahrhundert ist zu kurz, da fehlt sehr viel. --Kulturkritik (Diskussion) 11:19, 24. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Österreich - Kosten[Quelltext bearbeiten]

Der letzte Satz bei Asyl#Kosten ist m. A. etwas irreführend, da es im zitierten Artikel um die Mindestsicherung im generellen und nicht nur für Flüchtlinge geht, oder? --Centic (Diskussion) 20:41, 21. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Hallo, gibt es einen Grund, dass das begriffsgeschichtlich interessante "Asylum" der römischen Gründungsmythen nicht erwähnt wird? Schonmal danke. Mit freundlichen Grüßen LuapCau --LuapCau (Diskussion) 12:54, 24. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Artikelbeschreibung[Quelltext bearbeiten]

Die Beschreibung als "juristischer Begriff" erscheint mir nicht gelungen. Gibt es dazu einen Konsens? Vielleicht übersehe ich das gerade. Ich würde vorschlagen: "Schutz vor Gefahr und Verfolgung". Vilsecker (Diskussion) 07:24, 15. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]