Diskussion:Attila Hörbiger

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Unsachlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Das Wort "Machwerk" gehört wohl kaum in einen Artikel mit dem Anspruch von Wissenschaftlichkeit. Ist eher peinlich! (nicht signierter Beitrag von 90.186.66.46 (Diskussion | Beiträge) 13:21, 9. Aug. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Aus dem Kontext geht deutlich hervor, daß die Bezeichnung nach ästhetischen und politischen Kriterien gerechtfertigt ist. Peinlich (besonders für die, die daran mitgewirkt haben) ist das Machwerk selber, nicht die Bezeichnung. --82.56.76.191 22:35, 2. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass subjektive Wertungen des Verfassers (auch wenn sie dem gesellschaftlichen Konsens entsprechen) in einem Lexikon-Artikel nichts verloren haben.
Im Übrigen würde mich interessieren, welche ästhetischen (nicht politischen) Kriterien mein Vorschreiben seinem vernichtenden Urteil zugrunde legt.
Egal, was für eine "Rechtfertigung" es gibt und ob etwas an der Sache "peinlich" ist: Wertende Sprache hat in Wikipedia grundsätzlich nichts zu suchen. Ich hab den Ausdruck neutralisiert. --Vingerhuth (Diskussion) 00:16, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Sehr interessant[Quelltext bearbeiten]

ist es, dass der Schwerpunkt auf diesem "Machwerk" liegt. Kein einziges Wort über Attila Hörbiger nach 1945 (außer dass er in dem ehrenhalber gewidmeten Grab liegt). Was ist seiner Funktion in der Filmindustrie der unmittelbaren Nachkriegszeit? Warum schafft er diesen Sprung? In welcher Weise findet seine Rehabilation statt? Wie ist das Verhältnis zu seinem Bruder, das ja erst im Rahmen der ORF-Produktion von Raimunds "Alpenkönig und Menschenfeind" wieder zurecht gerückt wird? Fragen über Fragen - im Ganzen ist der Artikel recht dürftig und ein wenig zu sehr auf den Mitläufer beschränkt.

Bester Jedermann-Darsteller[Quelltext bearbeiten]

"... und war – laut Max Reinhardt – der beste Darsteller dieser Rolle." Dieser Satz in der Einleitung ist etwas irreführend. Max Reinhardt ist 1943 gestorben und bis dahin gab es überhaupt nur zwei andere Darsteller dieser Rollle in Salzburg. Die mittlerweile 15 weiteren konnte er nicht mehr kennen, so dass diese Wertung Reinhards keine besondere Bedeutung mehr hat. --Vingerhuth (Diskussion) 00:04, 24. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

"Am 26. November 1934 kam es zur Scheidung"[Quelltext bearbeiten]

Das ist unrichtig. Diese Ehe wurde laut Entscheidung vom 14. November 1935 des Metropolitan- und Diözesangerichts Wien für ungültig erklärt.--Suessmayr Diskussion 18:55, 22. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Das widerspricht aber gerade nicht der Formulierung „Am 26. November 1934 kam es zur Scheidung („Trennung von Tisch und Bett“), am 14. November 1935 zur kirchlichen Annullierung der Ehe“ --emu (Diskussion) 09:01, 23. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]
Aber die Behauptung "Am 26. November 1934 kam es zur Scheidung" ist ja nicht nur dubios, sondern auch nicht belegt. Schon im August 1934 waren Hörbigers und Wesselys Heiratspläne ein Thema, das auf der Titelseite der Kronenzeitung erörtert wurde. Und wie war das vor der Scheidung möglich? Weil laut Kronenzeitung vom 28. August 1934 Hörbigers Scheidung bereits im Jänner 1934 erfolgt war. Wo sind die Belege für das spätere Datum?--Suessmayr Diskussion 11:51, 24. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]
@Suessmayr: Wegen des komplizierten österreichischen Eherechts für Katholiken in der Zwischenkriegszeit, Stichwort Dispensehe. Es gab zahlreiche Zwischenstadien zwischen Ehe und Nicht-Ehe, das war ja auch ein zentrales gesellschaftspolitisches Problem der Ersten Republik, das (allerdings etwas früher) zu unhaltbar komplizierten Zuständen geführt hat und Politik und Verfassungsgerichtshof durcheinandergewirbelt hat. Die endgültige zweitinstanzliche Annullierung der Ehe war übrigens offenbar erst 1936. Vgl dazu Georg Markus, Die Hörbigers, 3. Aufl. 2007 (Google Books).--emu (Diskussion) 11:07, 29. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das Bundeskanzleramt hatte nichts zu sagen, denn das Metropolitangericht Salzburg war die höchste Instanz. Die Annullierung der Ehe durch den obersten Gerichtshof der Republik erfolgte am 26. Mai 1936 auf Basis des Entscheids des Salzburger Metropolitangerichts vom 11. Februar 1936 (Zl. 44/11/35). Das Urteil des Wiener Diözesangerichts war am 14. November 1935 (Z. 2534/15) erfolgt. Der Mädchenname von Hörbigers erster Frau war nicht "Martinez", sondern Martinz. Die Pfarre Grinzing verweigert übrigens 1936 Hörbiger & Wessely das Eheaufgebot.--Suessmayr Diskussion 15:11, 29. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]
Eheaufgebotsverweigerung der Pfarre Grinzing für Attila Hörbiger und Paula Wessely
Irgendwie ist diese Diskussion zwar interessant, aber nicht besonders produktiv, was den Artikel angeht. Ist mit der aktuellen Textfassung die von dir angesprochene Problematik erledigt? --emu (Diskussion) 22:32, 29. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]