Diskussion:Auctoritas

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Hier ein Zitat, das man vielleicht einarbeiten kann: "Die auctoritas des Prinzeps beschreibt seine über die staatsrechtlich faßbaren Kompetenzen der potestas hinausgehende legitimatorische Basis. Sie lässt sich nicht klar definieren, umfasst aber unter anderem den Augustus-Namen, seine Stellung als Vater des Vaterlandes (pater patriae), die Anhäufung sakraler Ämter (u.a. ponifex maximus), die göttliche Abstammung der julischen Familie (Venus und Mars), seine Gotessohnschaft (divi filius), die Verehrung augusteischer Abstraktionen (pax Augusta, genius Augusti) oder auch die propagierte enge Verbindung zu bestimmten Göttern wie Apoll."

So Babett Edelmann-Singer Das Römische Reich von Tiberius bis Nero. WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft), Darmstadt 2017 (Geschichte kompakt), ISBN 978-3-534-26876-4, S. 28
--Karl-Hagemann (Diskussion) 20:44, 29. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]
Augustus in der Summe seiner Titel: Imperator, Caesar, Divi filius, Augustus, pontifex maximus, consul XIII, tribunicia potestate XXXVII, imperator XXI, pater patriae. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 21:04, 29. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

Auctoritas bei Augustinus von Hippo[Quelltext bearbeiten]

Auctoritas war, neben ratio, einer der Grundbegriffe in Augustinus' Erkenntnislehre (De ordine). Sollte hier im Artikel vielleicht dargestellt werden. --Stilfehler (Diskussion) 05:42, 26. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Rückbau der Seite?[Quelltext bearbeiten]

Auctoritas scheint mir von Autorität schwer zu trennen zu sein; wenn man Hannah Arendt folgt, ist beides weitgehend deckungsgleich, und selbst wenn man ihr nicht folgt, besteht wenig Zweifel, dass der Autoritätsbegriff sich so fließend aus auctoritas entwickelt hat, dass es ziemlich schwer sein dürfte zu sagen, wann genau auctoritas durch Autorität abgelöst worden ist. Ich würde gern das ganze Thema im Artikel Autorität behandeln und diese Seite hier zurückbauen, sodass nur eine BKL verbleibt (u.a. für all die vielen Bindestrich-Auctoritates). Gibt es dagegen Einwände? --Stilfehler (Diskussion) 01:12, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ja, umseitig geht es um den Wertbegriff der römischen Gesellschaft und nicht um das, was Du dort vorzufinden wünschst. Das ist aber unerheblich. --Tusculum (Diskussion) 06:37, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
+ 1. Auctoritas ist nicht nur bei den Historikern ein stehender Begriff, genauso ist er es bei den Rechtshistorikern. Und wenn wir schon von Abbau sprechen: die den Kritikkasten anführende Komparation „zur Vollblüte gelangte Auctoritas aber erst in der christlichen Kirche“ mag mittelbar die tausendfach beschriebene politische Bedeutung der auctoritas senatus schmälern wollen, ich plädiere für einen unmittelbaren Rückbau dieser Aussage. --Stephan Klage (Diskussion) 08:17, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Siehe auch Oliver Kohns: Autorität vs. auctoritas. Diskurse historischer Kontinuität im 20. Jahrhundert. In: Martin Roussel, Oliver Kohns, Till van Rahden, Till van Rahden (Hrsg.): Autorität. Krise, Konstruktion und Konjunktur (= Texte zur politischen Ästhetik. Band 5). Brill, Leiden 2016, S. 211–227. --Tusculum (Diskussion) 08:18, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe, dann lass ich die Finger davon. Danke für eure Rückmeldungen, die sind sehr hilfreich! --Stilfehler (Diskussion) 16:18, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Bei dieser Gelegenheit: Im Artikel steht: „Die auctoritas wirkte überall dort als regulierende Entscheidungsgrundlage, wo keine juristischen Vorschriften vorhanden waren.“ Ich habe dazu keine Quelle gefunden. Könnt ihr mir aushelfen? Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 16:28, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Das muss wahrscheinlich nicht einzeln nachgewiesen werden: Auctoritas konnte Recht bewirken und etablieren. Oder wie es Hobbes im Leviathan formulierte: Auctoritas non veritas facit legem ;-) Grüße, --Tusculum (Diskussion) 18:35, 29. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Ein gutes Beispiel im altrömischen Recht ist der usus auctoritas. Usus bezeichnet dabei die tatsächliche Gewaltherrschaft, den Besitz. Auctoritas selbst war dabei die Rechtsposition, die aus einem anerkannten Erwerbsvorgang herrührte und (nach Fristen) ein absolutes Recht zusprach, nämlich Eigentum. So regelten die XII Tafeln (6,3): usus auctoritas fundi biennum, ceterarum rerum annus esto. / siehe Cicero, Topica 4, 23. Zweijähriger ununterbrochener Besitz eines Grundstücks führte zum (gegenüber jedermann) gesicherten (bonitarischen) Eigentum. Usus auctoritas war damit originäre Rechtsquelle. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 00:40, 30. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]
Klasse, das macht es sehr anschaulich! Vielen Dank für eure Expertise und die hilfreichen Rückmeldungen. Gruß, --Stilfehler (Diskussion) 17:00, 30. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]