Diskussion:Aufenthaltsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Opihuck in Abschnitt Link auf Fluchthilfe
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"Binnen-I"[Quelltext bearbeiten]

also, an jeder stelle in der wikipedia könnte die diskussion über das binnen-I "ausbrechen", und das tut sie bestimmt auch. ich möchte hier mal sagen, dass es falsch und irreführend ist, zu behaupten, das gesetz regele die angelegenheiten von ausländern. auch wenn das gesetz selber das behauptet. tatsächlich regelt es die belange von ausländern und ausländerinnen, und das schreibt sich am einfachsten und verständlichsten: "AusländerInnen". da diese schreibweise hier bereits 2 mal geändert wurde, kündige ich erstmal nur an, dass ich sie wieder in den zustand mit großem I versetzen werde, und warte auf einwände, die es ja offenbar gibt. --Hold 00:01, 25. Juni 2005 (nachsigniert)

Was bitteschön ist denn ein Binnen-I? Ist das wieder irgendsoeine neue tolle deutsche Worterfindung? Das wäre ja verblüffend, denn in jüngerer Zeit entstehen neue pseudodeutsche Begriffe eigentlich fast ausschließlich via Anglizismus! [DeLa]

Das Gesetz selbst spricht von "Ausländern" und verwendet den Begriff glücklicherweise als generisches Maskulinum. Warum glücklicherweise? Weil es nur vordergründig korrekt ist, Binnen-Is oder Formen wie "Ausländerinnen und Ausländer" in der Gesetzessprache zu verwenden, wenn darunter die leichte Handhabbarkeit des Textes leidet und damit der Gesetzesvollzug. Keine einzige Ausländerin wird mehr oder weniger diskriminiert, weil ein Binnen-I mehr oder weniger im Text zu finden ist. Da es Aufgabe eines Lexikons ebenso wie eines Gesetzestextes ist, leicht und eingängig lesbar zu sein, und zwar für den praktischen Gebrauch, und Gesetzestexte ebenso wenig wie Lexikontexte dem Feuilleton dienen, sind Binnen-Is oder andere Umstandskrämereien m.E. unangebracht (übrigens: ich kenne keine einzige beruflich und im Leben erfolgreiche Frau, die sich für Binnen-I's verkämpfen würde).

Ich bin strikt gegen das Binnen-I, denn es ist - sei es alte oder neue Rechtschreibung - orthografisch falsch (vgl. Duden »Richtiges und gutes Deutsch« Seite 394). Nur die Varianten mit Schrägstrich »Ausländer/-innen« und Klammern »Ausländer(innen)« sind korrekt. Und wenn wir schon das generische Maskulinum, das beide Geschlechter umfasst, um eine eindeutig feminine Form ergänzen, so müssen wir dies auch bei Begriffen wie »Sexualstraftäter« etc. tun. Juliusbln 10:05, 2. Mär 2006 (CET)
Ich meine mich schwach erinnern zu können, das die Gemeinschaft das "Problem" des "Binnen I" schon mal abschließend ausdiskutiert hat. Könnte das mal jemand rausfinden, dann braucht hier keiner sich weiter dazu auslassen. Das erspart Energie. --Pelz 23:19, 2. Mär 2006 (CET)

Die Wikipedia verwendet kein Binnen-I. --Forevermore 18:13, 24. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Anwendungshinweise BMI[Quelltext bearbeiten]

Den Link zu dieser Sammlung herauszunehmen, ist nicht korrekt (ungeachtet des colorierten Kommentars). Zwar meinen anonyme Editoren hier wiederholt, dies sei (a) urheberrechtlich geschützt und (b) geheim zu halten, greifen damit aber zu kurz:

(a) Anwendungshinweise sind kein Werk i.S.d. UrhG. Maßgeblich dafür ist nicht, ob jemand aufs Deckblatt einer unverschlüsselten Rund-E-Mail (!) etwas schreibt, sondern die materielle Rechtslage. Etwas Anderes ist ein Buch, die den Anspruch einer systematischen, Alphabetischen oder sonstigen Sammlung erhebt, wie es etwa der Beck Verlag mit den Schreiben des Bundesfinanzministeriums tut. Zu meinen interne Anweisungen, Verwaltungsvorschirften und Ähnliches gleichen Ranges seien Werke der Kunst, Literatur oder Wissenschaft, ist abenteuerlich.
(b) Anwendungshinweise sind wegen des grundsätzlichen Verbots der Geheimverwaltung aus öffentlich rechtlichen Gründen nicht eines Copyrights zugänglich. Für die Geheimhaltung gibt es keine Rechtsgrundlage und der Vermerk ist allenfalls an die originären Empfänger dieser unverschlüsselten E-Mail gerichtet (weil das BMI etwa meint, es sei nicht passend, dies an die Öffentlichkeit zu geben). Sie vermag Pflichten für Verwaltungs-Außenstehende nicht zu begründen. Vielmehr muss die Verwaltung ihre Entscheidungen grundsätzlich begründen und offen legen. Jedenfalls gilt dies bei der hier vorliegenden Regelungsmaterie...

--CJB 22:45, 14. Aug 2005 (CEST)

Mängel im verwandten (Unter-)Artikel zur Duldung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel zur Duldung wirft einige Fragen auf. Vielleicht könnte mal jemand, der sich mit dem Aufenthaltsgesetz auskennt, dort mal einen Blick drauf werfen und das Nötigste nachtragen... --80.149.16.69 21:29, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Einschränkung auf Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Bitte in Zukunft solche Artikel allgemeiner ausführen (z.B. EU-Ebene) und nicht alleine auf Deutschland beziehen, es wird aufwendig den Artikel auch für Österreich spezifisch zu bearbeiten.--Bienengasse 23:14, 19. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Bluecard[Quelltext bearbeiten]

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1940596/ Thomas Wagner: Deutschland ist nicht das einzige Land, das um die Gunst der gut ausgebildeten indischen Nachwuchs-Ingenieure und IT-Experten wirbt. Ladenhüter Blue Card – Warum junge Inder keine Jobs in Deutschland suchen in dradio Campus und Karriere vom 04.12.2012 --Hans Haase (Diskussion) 12:21, 10. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Link auf Fluchthilfe[Quelltext bearbeiten]

In den letzten Tagen wurde wiederholt ein Link im Artikel über die Schleusungskriminalität von einem aus meiner Sicht ordentlichen Artikel auf den Artikel Fluchthilfe umgeleitet. Der Artikel Fluchthilfe befasst sich allerdings mit einem ganz anderen Sachverhalt aus der Historie, wobei der Artikel in den letzten Tagen zusätzlich mit Ausführungen zur aktuellen Migration – aus dem Zusammenhang gerissen – angereichert worden ist. Den beiden beteiligten Autoren geht es offenbar um die Ausmerzung des Begriffs "Schleusung" mit allen Komposita, weil sie den Begriff als rechtes Propagandagut betrachten.

Siehe auch die Disk hier. Nachträgliche Anmerkung vom 5. September 2015: Da der Autor den Disk-Beitrag inzwischen in sein Archiv geschoben hat und er dort nur noch schwer zu finden ist, nachfolgend in Kursivdruck eine Kopie des bisherigen Dialogs:

Hallo Hans Haase, könntest du mir das hier bitte erklären? Der Link dürfte nichts mit dem zu tun haben, was im Artikel behandelt wird. Danke und Gruß --Opihuck 17:51, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Doch, das ist das richtige Ziel. Wie Du erkennst, hat der Artikel bereits einen Redundanzbaustein. Dadurch wird er eines Tages verschwinden und sich die rechts-populistische andere Bezeichnung durchsetzen. Keiner wird sich die Versionsgeschichte anschauen und das rechtsextreme Gedankengut hält in die Enzyklopädie Einzug. Die anderen Begriffe existieren dann nicht und die Versionsgeschichten sind steinalt, so dass niemand darauf kommt, dass es noch eine neutrale Bezeichnung dafür gibt. --Hans Haase (有问题吗) 18:34, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Die „rechtspopulistische Bezeichnung“ und das „rechtsextreme Gedankengut“ stammen direkt aus der Feder des Deutschen Bundestags. In § 96 und § 97 AufenthG wurde, wie schon in den Vorgängervorschriften, den §§ 92 a und 92 b AuslG (Inkrafttreten: 1. Dezember 1994), der Begriff des Schleusens amtlich eingeführt, sodass deine Ausführungen starker Tobak sind. Fluchthilfe im historischen Kontext, etwa in Bezug auf die Hilfe zum Verlassen der DDR, in einem Atemzug mit der Tätigkeit von Menschen zu bringen, die Flüchtlinge für ihre „Dienstleistungen“ abkassieren und ihnen Tausende von Euro für einen Platz auf einer brüchigen Barkasse abpressen, die dann wegen Überfüllung im Mittelmeer untergeht, ist aus meiner Sicht ein Euphemismus par excellence und Wikipedia:POV vom Feinsten. Ich möchte dich und NOTME NEVERME bitten, diese Realitätsverzerrung rückgängig zu machen. Das aktuelle Schleuserwesen gehört weder sprachlich, noch historisch unter „Fluchthilfe“. --Opihuck 21:39, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Dann schau mal genau hin, in dieser Fassung war Honeckers Bande bereits 15 Jahre eingebürgert und brachten ihren Extremismus ebenfalls mit. Dein Beispiel mit den „Rübermachern“ trifft den Aufprall der Sichtweisen perfekt. AUs der einen Sicht asoziale Kriminelle, die «ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen wollen», auf der anderen Seite Flüchtlinge, die sich von unwürdigen diktatorische Missständen in Sicherheit bringen wollen. --Hans Haase (有问题吗) 22:05, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wir bilden in den Artikeln nicht die persönliche Gesinnung einzelner Autoren und deren fragwürdige Sicht der Dinge ab, sondern allein das, was konsensfähig ist. Deine persönliche Sichtweise ist ganz sicher nicht konsensfähig. Das Wort "schleusen" im heute gemeinhin verwandten Sinne hat nichts mit Fluchthilfe zu tun, und deswegen gehört dieser Teil dort herausgenommen. Ich bitte dich nochmals, das rückgängig zu machen. --Opihuck 22:49, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
fluchthilfe und schleusen meinen beide dasselbe, haben allerdings unterschiedliche konnotationen und unterschiedliche soziohistorische verortungen (schleusen = fluchthilfe im migrationsregime). es wurde bei den artikeln schleuser & fluchthilfe redundanz festgestellt. ich habe versucht die redundanz zu beheben und habe die beiden artikel in einen gepackt. schleusen kommt nun als "schleusen im migrationsregime" auf der fluchthilfeseite vor. darum habe ich auch die verlinkungen verändert. (habe nicht übrigens nicht die verlinkung von schleusungskriminalität auf fluchthilfe geändert!)--NOTME NEVERME (Diskussion) 23:20, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Mag ja alles sein. Das, was jetzt dabei herausgekommen ist, kann jedoch so nicht stehen bleiben. Wie du selbst ausführst, versteht man unter "Fluchthilfe" etwas anderes als unter "Schleusung". Genau das ist der Punkt. Dann bringe bitte die Schleusungsproblematik unter Schleuser, Schleusungskriminalität oder Schleuserkriminalität unter und belass den Artikel Fluchthilfe mit den Inhalten, wie der Artikel vor deinen Änderungen war. In keinem Fall geht es an, im Artikel Aufenthaltsgesetz bei der Darstellung der aktuellen Strafvorschriften über die Schleusung auf Fluchthilfe zu verweisen. Das ist nun wirklich ein dicker Hund. --Opihuck 23:45, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Perfekt ist es noch nicht, aber es geht in die richtige Richtung. Wenn diesselbe Sache zwei Namen aus jeweiligen POV hat, sollte es ein Artikel werden. --Hans Haase (有问题吗) 04:28, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Schleusungskriminalität sollte Schleuserkriminalität werden, so sehe ich das auf den ersten Blick, fällt aber unter Schleuser. Das ist dieselbe Redundanz wie Terror und Terrorismus, reines wissensfernes POV-Sammnelsurium. --Hans Haase (有问题吗) 04:34, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
5 cts. Fluchthilfe und Schleusung meinen eher nicht dasselbe. Fluchthilfe verhilft zur Flucht aus einem Gebiet, das ansonsten nicht verlassen werden dürfte/könnte. Schleusung verhilft zum Eintritt in ein Gebiet, das ansonsten nicht betreten werden dürfte/könnte. Oder? --Gonzo.Lubitsch (Diskussion) 22:26, 26. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Gonzo, das ist nicht unrichtig. Dein Beispiel bezieht sich auf die Grenze der betroffenen Länder. Mein Ansatz bezog ist auf die Sicht der Regierungen der betroffenen Länder. --Hans Haase (有问题吗) 09:23, 27. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Mich stört die betriebene Begriffsbildung, die gegen Wikipedia: KTF verstößt. Die Aktivitäten von kommerziellen Schleusern, denen es nur darum geht, die Flüchtlinge auf überfüllten Booten abzukassieren und dabei ihren Tod in Kauf zu nehmen, hat nichts mit Fluchthilfe im Wortsinne (= Wohltäter, Gutmensch) zu tun. In seriösen Quellen wird diese Verbindung daher auch nicht gezogen. Der ganze Artikel Fluchthilfe ist inzwischen POV-Geschwurbel geworden und streckenweise unbrauchbar. Das sollte natürlich dort diskutiert werden.

Hier geht es darum, korrekte Links wieder herzustellen und den beiden Missionaren etwas Einhalt zu gebieten. Meinungen dazu? --Opihuck 22:17, 10. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Hallo, jemand da? --Opihuck 18:40, 16. Aug. 2015 (CEST)Beantworten