Diskussion:Aufenthaltskarte

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Opihuck in Abschnitt Unmittelbare Geltung der RL
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Neufassung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den allgemeinen (europarechtlichen) Teil zur Aufenthaltskarte nun erheblich erweitert und bebildert. Er soll nur die europarechtlichen Grundlagen behandeln. Wer meint, etwas zur spezifischen Situation in den Mitgliedstaaten sagen zu können, ist herzlich eingeladen, einen zusätzlichen länderspezifischen Artikel zu verfassen. Der Anfang ist mit Aufenthaltskarte (Deutschland) ja bereits gemacht. --Opihuck 00:47, 2. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Unmittelbare Geltung der RL[Quelltext bearbeiten]

Die Richtlinie gilt in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar; sie ist aber inhaltlich von den Mitgliedstaaten in die jeweilige nationale Gesetzgebung zu übertragen.

Das ist im Hinblick auf die RL als Ganzes natürlich völlig korrekt. Aber dennoch missverständlich, weil sich aus einzelnen, konkreten Normen der RL nach Ablauf der Umsetzungsfrist (welche längst verstrichen ist), unmittelbare Wirkungen (ggf. dort noch zu bequellen) ergeben können und dies auch tun. --Giraldillo (Diskussion) 10:06, 1. Okt. 2014 (CEST

Stimmt. Aber zu dem Thema gäbe es noch viel mehr zu sagen als nur etwas über die direkte Anwendbarkeit von Richtlinien nach Ablauf der Umsetzungsfrist und zu den Voraussetzungen hierfür, nämlich,
  • dass man die im deutschen Recht üblichen Auslegungsgrundsätze im europäischen Recht nicht anwenden kann (hier werden Tatbestandsmerkmale oft nicht wörtlich verstanden, sondern teleologisch und damit oft weit über den engen Wortsinn hinaus ausgelegt),
  • dass man der deutschen Sprachfassung nicht trauen darf, solange man nicht wenigstens in die englische und französische Sprachfassung (oder eine andere, die man versteht) Einblick genommen und Übereinstimmung festgestellt hat, und
  • dass man nicht glauben darf, dass bestimmte in der deutschen Fachsprache verwendete Bezeichnungen in Europa selbst dann genauso verstanden werden, wenn es keine offensichtlichen sprachlichen Konflikte zu anderen Sprachfassungen gibt.
Europa ist anders! Und wenn es dir gelingt, das alles knapp und griffig und so darzustellen, dass man den Eindruck hat, bei diesen Zusatzausführungen geht es immer noch um die Aufenthaltskarte und nicht um eine Dissertation über die Auslegung des Europarechts, sollten wir das unbedingt in diesen Artikel (und die vielen anderen) einbauen.
Bitte nicht falsch verstehen, du hast völlig Recht, aber das lässt sich hier m. E. nicht vernünftig darstellen, ohne dass der Leser irgendwann fragt, was das denn noch mit dem Thema zu tun hat. Soweit es Entscheidungen des EuGH gibt, die das Thema "Aufenthaltskarte" direkt betreffen, kann das hier erwähnt werden, mir sind adhoc allerdings im Moment keine geläufig. Gruß --Opihuck 22:06, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten