Diskussion:Aufenthaltsstatus (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Giraldillo in Abschnitt Strafbarkeit bzw. Vollständigkeit der Varianten
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Neuanlage[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den deutschlandbezogenen Teil von Aufenthaltsstatus entsprechend der dortigen Disk neu gefasst und unter dem neuen länderbezogenen Lemma abgespeichert. Dabei bin ich nicht nur auf die einzelnen Aufenthaltstitel, sondern auch auf alle anderen Formen des Aufenthaltsstatus eingegangen. Von dem früheren Text habe ich die Passagen über die Aufenthaltstitel mit Gegenüberstellung der alten Aufenthaltsgenehmigungen herausgenommen und ebenfalls grundlegend überarbeitet. Sie sind nun unter dem gleichnamigen Lemma Aufenthaltstitel abgespeichert. Siehe auch die Bearbeitungshinweise auf der dortigen Disk. Ich denke, nun dürften alle Phasen des Aufenthalts - zumindest in Deutschland - ausreichend beleuchtet sein. Wem noch etwas einfällt: Nur Mut! --Opihuck 17:34, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Strafbarkeit bzw. Vollständigkeit der Varianten[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Duldung habe ich einen Hinweis auf die Strafbarkeit entfernt, falls keiner der beschriebenen Status vorliegt (eine Textänderung der Form Alle Personen, die keinen der vorstehend genannten Aufenthaltsstatus haben, erfüllen damit den objektiven Straftatbestand des § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. hatte ich erwogen aber verworfen). Gründe:

  1. Aufzählung der Status ist m.E. nicht ganz vollständig (z.B. Assoziationsberechtigte ohne AT, Ausländer nach Ablehnung eines AT-Antrages aber aufschiebender Klagewirkung nach 80 V VwGO, Straflosigkeit vor der Aufenthaltsgestattung nach 31 GFK (95 V AufenthG), sowie Drittstaater, die dem AufenthG gar nicht unterfallen (z.B. NATO-Truppenstatut)).
  2. Strafbarkeit erfordert mehr als lediglich objektive Tatbestandsverwirklichung
  3. Systematisch unglücklich eingeordnet im Abschnitt "Duldung"

Das Aufdröslen sämtlicher Sonderfälle würde den Artikel wohl ziemlich aufblähen. --gdo 09:59, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Die meisten deiner Änderungen sind aus meiner Sicht Verbesserungen - danke dafür. Das Streichen von § 95 AufenthG kann man machen, und ich kann damit leben, auch wenn die dafür gegebene Begründung (oben erster Punkt) mich nicht so anspricht. Die NTS-Fälle ließen sich noch in den Artikel einarbeiten, ARB-Türken ohne 4 V-Titel ebenso (wird das nicht schon durch den Hinweis auf den deklaratorischen A'titel gesagt?) In Bezug auf Art. 31 GFK habe ich mich immer schon gefragt, was "unverzüglich" ist (in Tagen ausgedrückt: 1 Tag, 3 Tage, 14 Tage?). Wer die aufschiebende Wirkung seiner Klage erreicht, bekommt (von ARB 1/80-Türken abgesehen) maximal eine Duldung; auch der Fall ist damit geregelt. Die von dir angesprochenen Fälle dürften Nischenbereiche sein. Bitte bedenke, dass der Artikel den Zweck hat, einem juristisch nicht Bewanderten einen Überblick zu geben. 100 %ige juristische Perfektion ist da weder angestrebt, noch erreichbar. Wenn ich scharf nachdenke, fallen mir vielleicht noch weitere Fälle ein, die hier erwähnt werden können.
Schade ist eigentlich nur, dass die Strafbarkeit eines fehlenden Aufenthaltsstatus nun ganz verschwunden ist, denn strafbar machen sich die Personen wohl schon, die keinen Aufenthaltsstatus haben, auch wenn da vieles eingestellt wird (§ 153 Abs. 1 StPO). Der eine oder andere Leser fragt vielleicht, was denn so schlimm daran ist, keinen Aufenthaltsstatus zu haben. --Opihuck 20:19, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
m.W. ist auch nach erfolgreichem 80 V ein eigenständiger Status (sui generis) erreicht - weder lebt eine Fiktionswirkung wieder auf, noch ist es nur ein Duldung (da bereits die Vollziehbarkeit suspendiert ist). Nur -und da hast Du völlig Recht- irgendwann wird's in einem enzykl. Artikel mal zu speziell. Der Einwand, dass nun gar kein Hinweis mehr auf eine Strafbarkeit besteht, ist aber auch von Gewicht. Wie wäre dann ein Abschnitt "ohne Status", wo praktisch diejenigen beschrieben werden, die sich den Behörden (pflichtwidrig) entziehen und sich damit strafbar machen? --gdo 09:57, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
okay, das wäre dann der gelöschte Text - mit Überschrift. :-) --Opihuck 19:24, 29. Mär. 2015 (CEST)Beantworten
hab mal zwei Änderungen/Einfügungen vorgenommen. Hänge aber nicht an den Formulierungen. --gdo 11:12, 30. Mär. 2015 (CEST)Beantworten