Diskussion:Aufenthaltstitel

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Mootros in Abschnitt Unsinn im ‎Lemma
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Ich habe den Teil, der im Lemma Aufenthaltsstatus die deutschen Aufenthaltstitel betrifft, von dort ausgegliedert, völlig neu geschrieben und jetzt unter dem gleichnamigen Lemma abgespeichert. Der „Deutschlandlastig-Baustein“ zeigt an, dass der Begriff auch einen „Ausflug“ in das europäische Aufenthaltsrecht verdient hätte; von dort kommt er nämlich. Dazu etwas zu schreiben, komme ich im Moment nicht, aber auf meiner To-do-agenda steht die Angelegenheit bereits. --Opihuck 17:20, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

So, nun sind auch die europarechtlichen Grundlagen eingearbeitet, sodass der Deutschlandlastig-Baustein entbehrlich geworden ist. Hat doch sehr viel mehr Arbeit gemacht, als ich zunächst dachte.--Opihuck 17:01, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Unsinn im ‎Lemma[Quelltext bearbeiten]

Bild des engl. Dokuments sagt Residence Permit und nicht "Titel steht nicht zur Verfügung". Der deut. Begriff "Title" steht z.B. im englischen zur Verfügung in der Form des Wortes "Deed", man hat sich aber entschieden dieses Wort nicht zu nutzen sondern hat eine sinnvollere Übersetzung gewählt. Mootros (Diskussion) 09:06, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Hallo Mootros, im Text steht nicht, dass das Wort "Titel" nicht zur Verfügung steht, sondern der Wortbestandteil und damit das Kompositum. Es gibt sowohl das Wort "title" (z. B. für die Überschrift in einer Zeitung), als auch das Wort "deed". "deed" wird in der englischen Fachsprache aber nicht mit "Titel" übersetzt, sondern im Zusammenhang mit einer ausgefertigten Urkunde verwendet, z. B. bei "deed of conveyance" (einer Übertragungsurkunde bei Grundeigentum), "deed of convenant" (Versprechensurkunde) oder "deed of donation" (Schenkungsurkunde). "Deed of Residence" oder "residence deed" klingt im Vergleich dazu etwas "schräg". Ich habe bisher in keinem Wörterbuch eine dahingehende Übersetzung gefunden.
Dass der deutsche "Aufenthaltstitel" nicht mit "residence title" oder "residence deed" übersetzt werden kann, ergibt sich unmittelbar aus der amtlichen englischen Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002, in der an der Stelle, an der es in der deutschen Sprachfassung "Aufenthaltstitel" heißt, durchgehend "residence permit" verwendet wird (vgl. nur die Überschrift der Verordnung). Es wird also schon einen Grund haben, warum der Übersetzungsdienst der Europäischen Union das so übersetzt hat und nicht auf das phonetisch nähere Wort "title" oder das deiner Auffassung nach näher liegende Wort "deed" zurückgegriffen hat (wie er es z. B. im Niederländischen und Französischen getan hat). Fazit: Der Wortbestandteil "Titel" steht in dieser Wortbedeutung (nämlich als "Aufenthaltstitel"), obwohl es das Wort - isoliert betrachtet - gibt, nicht zur Verfügung. Die Aussage im Text war daher schon richtig.
Bitte etwas vorsichtiger sein mit vorschnellen Urteilen und abwertenden Bemerkungen. Das belastet das Arbeitsklima unnötig. Gegen deine letzte Überarbeitung habe ich übrigens keine Einwände; so kann man es auch sagen. --Opihuck 20:25, 10. Jul. 2014 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich kann ihnen nur Zustimmen und bin erfreut das sie meine Überarbeitung zum Thema Übersetzung von Juristischen Fachbegriffen gutheißen. Mootros (Diskussion) 10:47, 30. Jan. 2017 (CET)Beantworten