Diskussion:Augenhintergrund

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Hallo lieber Author, ich studiere Augenoptik/Optometrie und wir können den Augenhintergrund mittels Ophthalmoskop auch ohne medikamentöser Weitstellung der Pupille sehen. Der Inhalt des Textes könnte schlußfolgern, das eine Betrachtung des Augenhintergrundes nur durch einen Augenarzt vorgenommen werden darf.

Laut den Arbeitsrichtlinie des ZVA ist der Augenoptiker/Optometrist auch dazu befugt den Augenhintergrund zur Feststellung von Auffälligkeiten sowohl der brechenden Medien als auch des Augenhintergrundes zu beobachten(Tätigkeit 1.3.2.11).

Und der Augenoptiker darf keine Medikamente verabreichen, das heisst das es nicht ganz richtig ist, dass man zur Fundusbeobachtung die Pupille medikamentös weistellen muss. (nicht signierter Beitrag von Raik1987 (Diskussion | Beiträge) 15:39, 2. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]


Hallo, kann mich dem nur anschliessen, ophthalmoskopiere auch selber. Unter Mydriasis ist der Fundus natürlich besser betrachtbar, es geht aber auch ohne. Bitte korrigieren, ich selber ändere nichts, da es meistens von Administratoren wieder rückgängig gemacht wird. Danke. (nicht signierter Beitrag von 87.160.177.116 (Diskussion) 20:44, 19. Dez. 2010 (CET)) [Beantworten]