Diskussion:Augsburger Reichs- und Religionsfrieden

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Quellenangaben?? Was ist denn das für eine Quellenangabe "EKD Hannover 2005"? Das genügt doch mal überhaupt keinen Standards. Wo ist das erschienen? Denkschrift, Publikation? Das hat so eine Zitationsqualität wie "Bundesregierung 2005" - also keine.

Idee für Illustration[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,
die Seite sind ja noch ein bißchen farblos aus. Ich habe da zwei Ideen:

  • Und zwar gab es von der Post im September 2005 eine Sondermarke anlässlich der Friedenjubiläums. Die sieht ganz schön aus und würde m.E. die Bedeutung des Friedens heute gut illustrieren. Allerdings weiß ich nicht wie es mit den Urheberrechten von Briefmarken aussieht? Kann man die einfach einscannen und ins Netz stellen oder macht die Post dann Stress?
  • Eine weitere Möglichkeit wäre es, dass Plakat der Ausstellung in Augsburg zu zeigen. Bei Artikeln über Parteien habe ich sowas schon manchmal gesehen. Vielleicht hat ein User aus Augsburg in der letzten Zeit mal so ein Foto geschossen? -- Thomas Kossert 19:59, 20. Okt 2005 (CEST)
Sorry, dass ich da aua sage. Mit historisierenden Bilder ob auf Briefmarken oder sonstwo ist wenig gewonnen (siehe auch Wikipedia:Historische Bilder) und ein Ausstellungsplakat wäre eine URV. Ich guck mal ob ich was finde. Gruß --Finanzer 20:18, 20. Okt 2005 (CEST)
Wieso aua? Vielleicht habe ich mich da falsch ausgedrückt. Ich denke, dass man anlässlich des 450jährigen Jubiläums auf die Bedeutung und Rezeption des ARF in der heutigen Zeit hinweisen könnte. Und wenn nach 450 Jahren eine Riesenausstellung gemacht wird und eine Sondermarke rauskommt, finde ich das hochspannend und nicht aua. Eine Abbildung des Vertragstextes oder ein zeitgenössischer Stich wäre auch mir lieber, aber da kommt man wahrscheinlich noch schwerer dran. Gruß --Thomas Kossert 21:18, 20. Okt 2005 (CEST)
Klar zur Rezeptionsgeschichte kann man selbstverständlich die Briefmarke oder ähnliches verwenden. Ich nehme insofern meine aua zurück ;-) War nicht böse gemeint. Das Ausstellungsplakat bleibt aber wahrscheinlich trotzdem eine URV, weshalb ich davon Abstand nehmen würde. Habe im übrigen gerade meine Literatur hier nach passenden Darstellungen durchforstet, konnte aber erstmal nix finden. Ich bleibe aber dran. Wenn mir was über den Weg läuft stelle ich es ein. Gruß --Finanzer 22:35, 20. Okt 2005 (CEST)
Schön! Haben wir das also geklärt. Bei dem Plakat hatte ich auch eher an eine Aufnahme des Plakates in freier Wildbahn gedacht. Als ich bei der Ausstellung war, standen an jedem Baum welche und das dürfte ja eigentlich keine URV sein, oder? Hab damals dummerweise kein Foto dabei gehabt. Ich bin übrigens sehr gerne aua, wenn das dazu beiträgt, dass hier demnächst eine bessere Illustration zu finden ist! Gruß, Thomas Kossert 22:41, 20. Okt 2005 (CEST)

Wir haben hier die Policy in Panoramafreiheit, Plakate nicht als bleibend zu betrachten. Dass es juristische Kommentatoren gibt, die das anders sehen, kann nicht die Grundlage für unser Tun abgeben. --Historiograf 00:16, 21. Okt 2005 (CEST)

Es sind im Netz vorhandene Arbeiten zum Religionsfrieden nachzuweisen. Dies betrifft die auf der Seite Westfäl. G. angeführten Literaturangaben von Petry und Hofmann (Bll. f. dt. LG und ZBLG, beide auf dem Server des MDZ). Obwohl dort Angaben zur Überlieferung in Wien vorhanden sind, wurden diese unverständlicherweise im Artikel ignoriert. Des weiteren ist der Abdruck in [1] nachzuweisen. Wenigstens hier ist auch http://www.rechtsgeschichte.jku.at/Lehrveranstaltungen/Allgemeines/Lernbehelfe/WS/02.%20FNZ/Augsburger%20Religionsfriede.pdf zu nennen. Zur Illustration dürfte ein Bild Ferdinands I. unschwer aufzutreiben sein. --Historiograf 00:40, 21. Okt 2005 (CEST)

Ich habe das Zitat von Artikel 18 geändert. Wie man auf diesem Faksimile in der 3. Zeile sehen kann, ist das scheinbare 'r' von 'der' eigentlich ein beschädigtes 'n' von 'den' (vergleiche andere 'r's in der Nähe). Das erklärt auch den unüblichen Genitiv. --Mardil 21:06, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hallo erstmal vielen Dank für das genaue lesen. Auf dem von dir angegebenen Digitalisat lese ich aber eindeutig ein kleines r. Da ist nichts verwischt oder ähnliches. Der Vergleich mit anderen r auf dieser ergibt auch genau das gleiche Schriftbild wie in diesem Beispiel, inklusive dem kleinen Zusatzstrichschen unten rechts an dem Buchstaben. Gruß --Finanzer 22:14, 28. Jun. 2007 (CEST) P.S. Achja ich hab deine Änderung deswegen wieder rückgängig gemacht.[Beantworten]
Gebe zu, meine These wackelt stark. Lassen wir's also beim Alten. --Mardil 22:45, 28. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eine weitere Korrektur ist dringend erforderlich. Im Kapitel "Der Reichstag von 1555" kann der Genitiv von Moritz von Sachsen nicht Moritz von Sachsens lauten. Besser wäre vielleicht Moritz' von Sachsen. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 06:24, 27. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Unvollständiger Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, der Artikel ist momentan inhaltlich unvollständig:

  • Es wird sehr viel zur Vorgeschichte gesagt, aber sehr wenig zu den konkreten Regelungen, die der Augsburger Religionsfrieden umfasste. Zwar steht in den Auszügen dazu etwas, aber die lassen sich für heutige Leser nicht sehr gut lesen. Ein eigener Abschnitt Regelungen und ein paar Sätze zu jedem der Punkte würden die Verständlichkeit deutlich erhöhen.
  • Der Augsburger Religionsfrieden war ein Kompomiss und ließ viele Regelungen (bewusst oder unbewusst) offen. An diesen nicht geregelten Fragen (z.B. reichsrechtliche Stellung der Reformierten) entzündeten sich in der Folge immer wieder Konflikte. Dazu gibt es keinerlei Aussagen im Artikel.
  • Die Folgen des Augsburger Religionsfriedens sind im Artikel insgesamt zu kurz behandelt.
  • Die Aufgabe der Idee eines universalen christlichen Kaisertums wird kurz erwähnt, wobei ich nicht weiß, dass jeder versteht, was damit gemeint ist. Diese Tragweite (Reichsrecht und Kaiser schützen verurteilte "Ketzer" - um es mal etwas überspitzt zu formulieren) müsste auch noch ein bißchen mehr herausgearbeitet werden.

--El Matzos 17:58, 8. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zustimmung. Der Geistliche Vorbehalt hat zwar einen eigenen Artikel, kann aber auch beim Augsburger Frieden etwas ausführlicher erläutert werden, da das in der Folge ein Zankapfel zwischen Evangelischen und Katholischen geblieben ist - das Resumee der langen Friedensperiode infolge des Augsburger Friedens stimmt ja auch nur bedingt; im Kölner Streit spielt diese Klausel eine wichtige Rolle. Im Artikel fehlt außerdem die Declaratio Ferdinandea, die Adel und Städten in geistlichenTerritorien Religionsfreiheit gewährte; auch das in der Folge eine umstrittene Klausel. Die Kalvinisten und Täufer werden im Artikel gar nicht erwähnt; sollte auch mit rein, dass die in die Friedensgarantie nicht einbezogen waren. Also, noch eine Menge zu verbessern bei dem Artikel. --Proofreader 13:32, 3. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Aktualisierung[Quelltext bearbeiten]

"Trotzdem stellen die Jahre von 1555 bis 1618 die bislang längste Friedensphase der europäischen Geschichte dar, in der keine Großmächte gegeneinander Krieg führten."

glaube das ist inzwischen überholt...jedenfalls wenn man 1945-2009 rechnet.

Kofessionen der Territorien[Quelltext bearbeiten]

Es wäre sehr wünschenswert, eine Liste und eine Landkarte beizufügen, aus welcher die Religionspolitik der jeweiligen Herrscher hervorgeht. So ist deren Konfession aber auch deren Verhältnis zu anderen Konfessionen (offen, toleriert, geduldet, verboten) und zum Judentum interessant und läßt Rückschlüsse auf die Machtverhältnisse im Reichstag und im Kurfürstenrat zu. Neben den Reichsstädten kann zB auch das Erzbistum Salzburg (katholisch, aber zeitweise offen für Protestanten) oder Brandenburg (protestantisch, aber offen für Katholiken) zu jenen Gebieten mit einer Art von religiöser Toleranz gezählt werden.

78.142.92.95 19:35, 22. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich halte das Lemma "Augsburger Reichs- und Religionsfrieden" fuer falsch: es muesste "Augsburger Reichs- und Religionsfriede" heissen, siehe auch Westfälischer Friede--Toytoy (Diskussion) 16:17, 6. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Kann man ein Gesetz schließen?[Quelltext bearbeiten]

Im 1.Absatz steht:

„Das Gesetz wurde ... geschlossen“

Das klingt für mich seltsam: Kann man ein Gesetz schließen? --Mehlhaus (Diskussion) 16:58, 16. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Karl V verläßt das Reich 1553 "auf Dauer" nach Brüssel[Quelltext bearbeiten]

Es mag sein, dass sich Karl V 1553 nach Brüssel begab und später von da (?) nach Spanien abging- aber Brüssel war doch damals auch Teil des Reiches (HRR). Er hat das HRR also erst später verlassen. Er kam also nach 1553 nur nicht mehr nach Regensburg oder Augsburg zurück - oder? (nicht signierter Beitrag von 91.221.58.24 (Diskussion) 13:36, 25. Sep. 2015 (CEST))[Beantworten]

Da gerade heute prominent auf der Hauptseite verlinkt. Müsste das korrekte Lemma nicht Augsburger Religionsfriede heißen?? Es war sicher beides ein Reichsfrieden und ein Religionsfrieden. Die gesamte Fachliteratur (auch die im Artikel selbst gelistete) spricht aber nur von einem Augsburg Religionsfrieden. Will Wikipedia die Fachwelt mit einer Neubegrifflichkeit beglücken? Ich weiß das das Lemma schon recht alt ist, aber das sollte kein Grund für eine Umbenennung sein. 85.179.175.42 20:53, 25. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Ich nehme an, der letzte Satz soll heißen "aber das sollte kein Grund gegen eine Umbenennung sein". Aber erstens ist der Begriff keine Erfindung von WP, sondern kommt auch sonst in der Fachliteratur vor (s. [2]), und zweitens bezeichnet "Augsburger Religionsfrieden" streng genommen nur den ersten Teil des Reichstagsabschieds; mit dem zweiten Teil, der Reichsexekutionsordnung, zusammen ist Augsburger Reichs- und Religionsfrieden mMn die korrekte Bezeichnung. Wenn man verschieben will, müsste man also zugleich präzisieren.--Zweioeltanks (Diskussion) 09:17, 25. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Der Vergleich beider hinkt. Es gibt nur 760 Treffer für Augsburger Reichs- und Religionsfrieden und über 68.000 Treffer für Augsburger Religionsfrieden ([3]). Auch wenn ich Google-Books für nicht unbedingt repräsentativ halte, ein eindeutiges Ergebnis. 78.55.163.147 16:34, 28. Jan. 2018 (CET)[Beantworten]

Ausschluss der Reformierten?[Quelltext bearbeiten]

Der Ausschluss der Reformierten ist zwar Allgemeingut. Stimmt das aber? Ich zitiere aus einem (ev.) Kirchengeschichtsbuch:

"Der Augsburger Religionsfriede kannte nur zwei Konfessionen oder, wie es im Reichstagsabschied hieß, zwei »Religionen« im Reich: Die Altgläubigen und die Augsburger Konfessionsverwand- ten. Unter den Schutz des Augsburger Bekenntnisses stellten sich neben den Lutherischen aber auch die Reformierten. Sie beriefen sich auf die von Melanchthon 1540 abgeänderte Form des Augsbur- ger Bekenntnisses (Variata), die der Eigenart der reformierten Abendmahlslehre Raum gewährte. Während es also nach Reichs- recht nur zwei Konfessionen gab, bildeten sich in der Wirklichkeit drei nebeneinander stehende Konfessionen heraus. Dabei war nicht nur der rechtliche Status der Reformierten ungesichert, auch ihre Abgrenzung gegenüber dem Luthertum war anfangs noch undeut- lich. Erst allmählich haben sie sich zur eigenständigen Konfessions- gemeinschaft, zu einer reformierten Kirche, konsolidiert. Der West- fälische Friede 1648 hat dann ausdrücklich die Reformierten in den Religionsfrieden aufgenommen."
Johannes Wallmann: Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation. 7. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 2012 (UTB; 1355), ISBN 978-3-8252-3731-8, S. 88
--Karl-Hagemann (Diskussion) 15:39, 23. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Ich weiß zwar gerade nicht mehr genau, was im Artikel steht (an dem ich vor Jahren mal rumgewerkelt habe), aber der von dir zitierte Text deckt sich mit dem, was ich Erinnerung habe und meines Wissens auch in dem Artikel stand: Der Rechtsstatus der Reformierten blieb 1555 im Augsburger Religionsfrieden zunächst ungeklärt. In der Passage hier steht doch auch nur, dass sie erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 aufgenommen wurden. Wenn mit „[dem] Religionsfrieden“ hier der Augsburger gemeint ist, handelt es sich vielleicht um eine nachträgliche Zusatzklausel? Dann sollte sie im Artikel unbedingt erwähnt werden, davon wusste ich jedoch bisher nichts. (Wobei ich zugeben muss: Mein Wissen speist sich in diesem Themenbereich vor allem aus Sekundärliteratur, nicht etwa aus einer gründlichen Lektüre der gesamten kritischen Edition des Augsburger Religionsfriedens – bei Interesse findest du die Zitation einer solchen und weitere von mir verwendete Literatur unter https://www.academia.edu/26047740/Der_Dreißigjährige_Krieg_ein_Krieg_um_den_rechten_Glauben_yet_unpublished_ ). Mit freundlichen Grüßen, --Zzzx (Diskussion) 11:14, 24. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Zum letzten Punkt: "in den Religionsfrieden aufgenommen" heißt "ausdrücklich in die Regelungen aufgenommen, die im Religionsfrieden festgelegt sind". Eine nachträgliche Änderung des Textes von 1555 gab es natürlich nicht. Das war auch nicht nötig, da – entgegen dem, was im Artikel steht (aber der Große Plötz ist natürlich auch keine geeignete Grundlage für kompliziertere Sachverhalte) – die Reformierten nicht ausdrücklich ausgeschlossen waren. Der Frieden galt, wie Wallmann richtig darstellt, für Altgläubige und Augsburger Konfessionsverwandte, alle anderen waren ausgeschlossen. Die Frage war also: Gehören die Reformierten zu den Augsburger Konfessionsverwandten oder zu den anderen? Die reformierten Territorialfürsten haben ersteres behauptet und konnten sich damit faktisch durchsetzen, auch wenn der Anspruch von Katholken und Lutheranern bestritten wurde. Das sollte tatsächlich klarer in den Artikel eingearbeitet werden.--Zweioeltanks (Diskussion) 18:30, 24. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
PS: Ich habe den Absatz entsprechend bearbeitet. Kann gern auch noch weiter verbessert werden.--Zweioeltanks (Diskussion) 09:49, 25. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]

Frage zur Konfession des Kaisers[Quelltext bearbeiten]

Die römisch-deutschen Kaiser waren bis zum Ende des Reiches 1806 alle katholisch.

War das ein machtpolitischer "Zufall", oder gab es im Augsburger Religionsfrieden - oder zu einem späteren Zeitpunkt - eine verbindliche rechtliche Regelung, dass ein Protestant nicht zum Kaiser gewählt werden durfte? (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:9707:D800:71E9:848B:B0C5:FD5B (Diskussion) 23:53, 21. Jan. 2022 (CET))[Beantworten]