Diskussion:August Maier (Oberamtmann)

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Ritterkreuz des Militärverdienstordens und Ordens der Württembergischen Krone[Quelltext bearbeiten]

Damit, und damit wurde er beides ausgezeichnet, laut Artikel Fließtext, war in der Regel der persönliche Ritterstand verbunden: steht auch so im Artikel Militärverdienstorden (Württemberg): „Sonstiges Mit der Verleihung des Ordens war bis 1913 die Erhebung in den persönlichen Adelsstand verbunden. Außerdem erhielten die Beliehenen eine Pension. Diese wurde auch während des Dritten Reiches und in der Bundesrepublik Deutschland (DM 50,--) an die noch lebenden Inhaber ausbezahlt. Wurde ein Ritter während der Monarchie in Württemberg ohne das Ordenszeichen angetroffen, musste er zugunsten armer Soldatenkinder einen Geldbetrag als Buße entrichten.“ und Orden der Württembergischen Krone: „Bis 1913 war für württembergische Untertanen mit der Verleihung des Ordens die Erhebung in den persönlichen, nicht vererbbaren Adel verbunden. Die Inhaber erhielten zu ihrem bürgerlichen Namen den Zusatz „Ritter von“ und konnten sich in die Adelsmatrikel eintragen lassen.“ Hatte August Maier keinen Gebrauch davon gemacht? (-Konnte man als württembergischer Untertan die Orden annehmen, aber das zugehörige Adelsprädikat ausschlagen?) Grüße, --LEODAVID 11:29, 21. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ich habe nochmal intensiv die württembergischen Hof- und Staatshandbücher durchforscht. Eine Verleihung des Militärverdienstordens ist dort nicht zu finden. Bei rund 20 Maier, die aufgeführt sind, vielleicht eine Verwechslung. Gefunden habe ich den Orden der Württembergischen Krone, der 1870 als Ritterkreuz 1. Klasse verliehen wurde. Damit war tatsächlich der Personaladel verbunden. Ich habe die Angeben im Artikel entsprechend berichtigt.--Roland1950 (Diskussion) 07:06, 30. Dez. 2020 (CET)Beantworten