Diskussion:Ausbildungsentschädigung

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Fußballfan1993 in Abschnitt Fehler
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Verbesserungsbedarf[Quelltext bearbeiten]

Hallo Fußballfan1993, ich sehe da noch Klärungsbedarf (als Fußballinteressierter, der aber von diesem Transferkram wenig Ahnung hat):

  • "wird die Entschädigungszahlung fällig, sofern kein Transfer vorgenommen wird" ---> heißt das, dass der ausbildende Verein weder die Möglichkeit hat, den Spieler vertraglich an sich zu binden noch dass er den Spieler an einen anderen Verein ohne Zustimmung des Spielers (oder dessen Eltern, bei Minderjährigen, vermute ich) gegen Kohle abgeben kann?
  • warum verstößt diese Regelung nach Auffassung des LG Oldenburg gegen die Berufsfreiheit?

Die beiden Fragen sollten im Artikel und nicht in Quellen geklärt werden. Gruß vom faltenwolf · diskussion 21:35, 29. Mai 2012 (CEST)Beantworten

merci. faltenwolf · diskussion 22:18, 30. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Fehler[Quelltext bearbeiten]

Beginnt ein Spieler seine Profikarriere also nicht in dem Verein, von dem er ausgebildet wurde, sondern entscheidet sich für einen Wechsel, wird die Entschädigungszahlung fällig, sofern kein Transfer vorgenommen wird, bei dem sich beide Vereine auf eine Summe für den wechselwilligen Spieler einige

Das ist so nicht ganz richtig, die Ausbildungsentschädigung kommt auch bei einem Transfer zur Ablösesumme hinzu, daher der ausbildendende Verein bekommt auf ejden Fall mindestens die Ausbildunsgentschädigung, auf keinen Fall weniger. --MrBurns (Diskussion) 02:06, 5. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich hab das dementsprechend geändert, ich hoffe, so ist's richtig. Grüße --Fußballfan1993 (Diskussion) 11:14, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten