Diskussion:Auslandsüberweisung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 178.0.86.25 in Abschnitt SEPA-Überweisungen aus Euroländern in Nicht-Euroländer
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Was ist, wenn es weder eine IBAN noch einen SWIFT-Code gibt? z.B. bei jap. Banken.

Antwort: Dann muss die Überweisung mit den nationalen Bankdaten (Account-Nr. + Bankcode) in Auftrag gegeben werden.

rechtliche Frage[Quelltext bearbeiten]

Auslandsüberweisungen können steuerrechtliche Konsequenzen bedeuten und sind bis vor kurzem ab 12.500 Euro meldepflichtig. ... was denn nun? Sind sie es "bis vor kurzem gewesen" oder sind sie es "seit kurzem"? Der Text ist für mich widersprüchlich formuliert, ich weiß nicht, ob es sich auf die frühere oder jetzige Situation bezieht. Bitte um Verbesserung durch jemand, der mehr darüber weiß. --82.218.61.23 20:25, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Meldepflicht / EU-Verordnung ?[Quelltext bearbeiten]

Auslandsüberweisungen können steuerrechtliche Konsequenzen bedeuten und sind bis vor kurzem ab 12.500 Euro meldepflichtig. - dieser Satz ist mit Sicherheit veraltet (oder verwirrend? ist gemeint waren bis vor kurzem?) und wenn ich mir die verlinkte EU Verordnung durchlese, so steht dort auch, dass die Meldepflicht bis zu einem Betrag von 12500 € (schrittweise) abgeschafft wird, um die Finanzinstitute zu entlasten. Das sollte dringend korrigiert und mit aktuellen Informationen (Experten?) ersetzt werden. (nicht signierter Beitrag von 188.60.186.22 (Diskussion) 14:04, 5. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Schuldner? Quatsch![Quelltext bearbeiten]

Dieser Einleitungssatz ist Quatsch!: "Unter Auslandsüberweisung versteht man umgangssprachlich eine Überweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei welcher der zahlungspflichtige inländische Schuldner mittels Weisung an sein kontoführendes Kreditinstitut Buchgeld zu Lasten seines Girokontos über das Institut des ausländischen Zahlungsempfängers (Gläubiger) an diesen übertragen lässt oder umgekehrt." Mit dieser Definition wird nur ein Sonderfall der Überweisung korrekt beschrieben. Es gibt zig andere Fälle, als da z.B. wären: (1) Spenden, (2) Überweisungen an sich selbst (an ein Konto im Ausland), (3) Geschenke an Dritte etc. Der Satz müsste also lauten: "Unter Auslandsüberweisung versteht man umgangssprachlich eine Überweisung im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei welcher der Zahlungsgeber mittels Weisung an sein kontoführendes Kreditinstitut Buchgeld zu Lasten seines Girokontos über das Institut des ausländischen Zahlungsempfängers an diesen übertragen lässt." Mit Schulden bezahlen hat das nichts zu tun. ++--84.73.123.149 07:58, 31. Dez. 2015 (CET)--++Beantworten

SEPA-Überweisungen aus Euroländern in Nicht-Euroländer[Quelltext bearbeiten]

Leider wird nicht klar, was passiert, wenn man eine (angeblich gebührenfreie bzw. nur mit Inlandsgebühren belegte) SEPA-Überweisung auf ein Konto beispielsweise in Tschechien oder Dänemark auslöst. Man überweist einen Betrag in Euro, aber was wird dem dortigen in Kronen geführten Konto gutgeschrieben? Der Gegenwert zum Tageskurs der EZB? Umrechnung ohne Gebühr? ??? (nicht signierter Beitrag von 178.0.86.25 (Diskussion) 22:21, 30. Jan. 2020 (CET))Beantworten